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eBay Verkauf, horror

Wenn Du das Paket versendet hast, kann der Käufer nicht Kunde von GLS sein, den er hat mit GLS weder einen Vertrag noch Versandkosten an sie gezahlt.
Daher kannst Nur Du Ansprechpartner von GLS sein, bekommst aber den Schaden ersetzt, soweit GLS den Schadensfall anerkennt.

Damit hättest Du aber von GLS die Erstattung und vom Käufer die Zahlung.

Soweit Du privat versendet hast, hast Du zwar in seinem Auftrag gehandelt, jedoch bleibt das Risiko für die Erfüllung bei ihm. Er hätte ja auch abholen können, hat aber Versand bestellt.

Also wäre die Lösung, Deine Ansprüche GLS gegenüber an den Käufer abzutreten, worauf er sich mit GLS auseinandersetzen kann.
 
Gibt es nicht mehr !
😉🙂
Das stimmt zwar, aber auch ein Verkauf über Kleinanzeigen ist kein rechtsfreier Raum. Wenn die Bezahlung über Paypal abgewickelt wurde besteht Käuferschutz. Und dann bist du sehr wohl in der Beweispflicht und musst belegen, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt war. Ansonsten meldet der Käufer einen Fall, stellt ein Foto von den Scherben ein und das Geld geht wieder an ihn zurück. Da hast du als Verkäufer gar keine Handhabe, das wird einfach zu deinen Lasten und ohne deine Genehmigung erstattet.

Ausnahme ist die Bezahlung über Paypal Freunde, da gibt es keinen Käuferschutz. Das nehme ich bei 300 Euro aber mal nicht an.

Warum reicht dem Kurier das Foto nicht? Den würde ich haftbar zu machen versuchen. Hast du keinen Freund, der beim Verpacken dabei war und der die Ordnungsmäßigkeit der Verpackung belegen kann?
 
Bei sowas springt die Versicherung ein oder eben nicht. Dann soll er sie zurücksenden. Du erstattest nach Erhalt der defekten Lampen das Geld zurück. Erstattet die GLS Versicherung nun oder nicht?
 
Du brauchst Fotos vom Erhalt der defekten Lampen und von der Verpackung um das bei der Versicherung geltend zu machen.
Von welcher Versicherung redest du da eigentlich??? Es gibt den Bezahldienstleister Paypal, der i. S. des Käufers Käuferschutz gewähren könnte oder eben das Versandunternehmen, bei denen man seine Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßen Transports anmelden könnte. Eine Versicherung, an die der TE sich wenden könnte, steht überhaupt nicht zur Debatte.
 

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