Ja aber was würde man bei einem Kind machen wenn man ja kein festhalten darfEs ist aber ein Unterschied, ob es ein Kind ist oder ein Mädchen, das in drei Monaten volljährig ist.
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Ja aber was würde man bei einem Kind machen wenn man ja kein festhalten darfEs ist aber ein Unterschied, ob es ein Kind ist oder ein Mädchen, das in drei Monaten volljährig ist.
Hallo Buble83,
schau mal hier: Durfte die obhutsstelle das?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Das ist ticktok Zuhause hat sie Freiheit keine Gewalt genug Essen, ich habe ihr nur gesagt, das ich wissen möchte wo sie ist mit wem. Sie war immer ein verwöhntes Kind aber in die Schule ging sie zum Schluss auch nicht mehr. Dann kam ticktok wenig Freunde keine Interessen.Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei euch wirklich alles in Ordnung ist, das es gar nichts gibt, warum sie nicht mehr bei dir/euch wohnen will.
Sorry.
OK das geht bei dem alter nicht mehr Jugendamt ist es ziemlich WurstDann würde sofort das Jugendamt eingeschaltet werden. Wenn das Kind nicht in die Familie zurück will, geht es in eine Familienpflegestelle und in eine betreute Wohneinrichtung.
Es wird ihnen nicht wurst sein, sie können eben nichts machen. Was schwebt Dir denn vor, was sie machen sollen?OK das geht bei dem alter nicht mehr Jugendamt ist es ziemlich Wurst
Das stimmt so nicht - das JA ist ab Volljährigkeit noch bis zum 21. Geburtstag eingeschränkt zuständig.OK das geht bei dem alter nicht mehr Jugendamt ist es ziemlich Wurst
Ja , ich bat das Jugendamt um in Obhut sie lehnten das ab Pflegefamilie schon gar nicht verstehe ich nichtEs wird ihnen nicht wurst sein, sie können eben nichts machen. Was schwebt Dir denn vor, was sie machen sollen?
Wenn sie immer wieder wegläuft, dann ist das so.
Kinder und Jugendliche, die überall weglaufen, muss man ziehen lassen und ggf. versuchen, sie auf der Straße zu erreichen. Mit Gewalt und Zwang erreicht man genau gar nichts.
Ich war auch so ein Kind und ich war erst 14. Ich hatte sehr gute Gründe, weswegen es selbst auf einer Parkbank besser war als zu Hause.
Nun ist das bei Euch nicht so, sagst Du. Es gibt Jugendliche, die heftig rebellieren. Und dann manchmal auch Reifeverzögerungen oder blanke Sturheit. Dazu Pubertät.
Sie hat also ihr Handy an und Du kannst ihr schreiben, sie antwortet aber nicht?
Allerdings nur, wenn es vor Eintritt der Volljährigkeit schon involviert war.Das stimmt so nicht - das JA ist ab Volljährigkeit noch bis zum 21. Geburtstag eingeschränkt zuständig.
Auch ist es komisch das weglaufen nicht als Kindeswohl gefährdung eingeschätzt wirdJa , ich bat das Jugendamt um in Obhut sie lehnten das ab Pflegefamilie schon gar nicht verstehe ich nicht
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