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Durfte die obhutsstelle das?

Buble83

Mitglied
Hallo, meine Tochter 17 in 3 Monate 18 ist oft weg gelaufen ohne das Zuhause was ist.Sie sucht welche Mädchen in ticktok mit weglaufen.Sie kommt immer bei Polizei raus mit den Mädchen.Sie kam in einer vorläufigen Unterkunft unter, da rief ich an ,dann sagte man mir jugendamt ist informiert. Sie haben sie laufen lassen,die sagten wir können eine jugendliche nicht festhalten ,das ist nicht normal.Dürfen die das? meine Tochter möchte nicht nach Hause aber sie hat keine Wohnung kein Geld ist weit weg anderes Bundesland .Polizei sucht die Antwort des dortigen jugendamt wir können junge Frauen nicht einsperren was ist da los finde es falsch.
 
In der Tat, Jugendliche kann man nicht mit Gewalt festhalten oder ohne Grund einsperren.
So kurz vor der Volljährigkeit erst recht nicht.

Du machst Dir große Sorgen, das verstehe ich, würde ich auch.
Wahrscheinlich muss Deine Tochter ihren Weg jetzt selbst finden. Wenn sie friert und Hunger hat, das erste Mal was richtig Blödes erlebt hat, wird sie wieder kommen.
 
In der Tat, Jugendliche kann man nicht mit Gewalt festhalten oder ohne Grund einsperren.
So kurz vor der Volljährigkeit erst recht nicht.

Du machst Dir große Sorgen, das verstehe ich, würde ich auch.
Wahrscheinlich muss Deine Tochter ihren Weg jetzt selbst finden. Wenn sie friert und Hunger hat, das erste Mal was richtig Blödes erlebt hat, wird sie wieder kommen.
Wenn sie noch lebt die kommt doch nicht klar
 
Die Inobhutnahmeatelle darf nur bei der Inobhutnahme selbst unmitrelbaren Zwang (Gewalt) anwenden. Dafür mussbsievdie Polizei hinzuziehen.

Wenn deine Tochter erstmal in der Einrichtung ist, darf sie höchstens 23 Srunden dort festgehalten werden. Falls das überhaupt geht. Danach muss das Familiengericht sowas genehmigen.

Festhalten vor Ort dürfen sie also erstmal niemanden. Das Gericht genehmigt sowas praktisch nie, weil die Einrichtung es nicht umsetzen kann.
 
Die Inobhutnahmeatelle darf nur bei der Inobhutnahme selbst unmitrelbaren Zwang (Gewalt) anwenden. Dafür mussbsievdie Polizei hinzuziehen.

Wenn deine Tochter erstmal in der Einrichtung ist, darf sie höchstens 23 Srunden dort festgehalten werden. Falls das überhaupt geht. Danach muss das Familiengericht sowas genehmigen.

Festhalten vor Ort dürfen sie also erstmal niemanden. Das Gericht genehmigt sowas praktisch nie, weil die Einrichtung es nicht umsetzen kann.
OK das ist kompliziert,wie würde dann bei Kindern vorgegangen, die abhauen auch einfach laufen lassen
 

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H3rzwetter Durfte Tochter eben im KH abholen Familie 133

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