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Dürfen die das? Wer ist da haftbar?

Ebba_Wallander

Aktives Mitglied
Habe heute nichts ahnend einen Anruf meines Vermieters bekommen. Wohne in einem Mehrfamilienhaus. Durch meinen Bandscheibenvorfall und 2 OPs konnte ich ewig nicht Auto fahren und hab das Auto bei meinem Schwiegerpapa geparkt.
Nun kommt heute vom Vermieter der Anruf. Ob ich meinen Parkplatz nicht mehr haben will, das Unkraut wäre sehr hoch und ich bekomme eine Aufforderung das auf dem Parkplatz weg zu machen.
Andere Mieter hätten Interesse an meinem Parkplatz. Unabhängig davon werde ich aufgefordert (Bescheid geht mir noch zu) das Unkraut vom Parkplatz weg zu machen.
Der Parkplatz liegt etwas außerhalb. Bin dann hin und ehrlich gesagt sah der Parkplatz nicht anders aus als sonst. Das Unkraut hat halt einfach ein bisschen den Parkplatz bedeckt. Hoch ist das aber nicht gewachsen. Eben nur auf dem Parkplatz.
Mein erster Gedanke: Da hat mich irgendwer angeschissen, weil er den Parkplatz haben will und hofft so, dass sie mich raus kicken.
Die Parkplätze links und rechts sehen noch schlimmer aus als meiner. Scheint aber keinen zu interessieren.
Offensichtlich hat mich jemand angeschissen.

Na, ja hab dann meinem Freund Bescheid gesagt, der dann das Unkraut raus gerupft hat. Als er ankam hat er das gleiche wie ich gesagt. Pure Schikane. Die links und rechts sehen viel schlimmer aus.

Wie ist nun aber die rechtliche Lage? Steht dem Vermieter überhaupt zu, die Entfernung des Unkrauts einzufordern? Zumal das Unkraut null hoch war.
Und was ist, wenn ich für den Stellplatz ordnungsgemäß bezahle, aber nicht darauf parke? Können die mir dann kündigen?
Bin wie gesagt zum 2. Mal operiert und kann erstmal nicht Auto fahren. Da ich es nicht mitten in der Stadt parken will hab ichs zum Schwiegervater gebracht, wo es sicherer steht. Dadurch steht das Auto natürlich nicht da und dadurch wächst eben auch das Unkraut.
 
G

Gelöscht 120301

Gast
Dein Vermieter darf deinen Parkplatz nicht einfach kündigen, nicht einmal für Eigenbedarf.

Wenn du den Parkplatz separat gemietet hast, ist dies sehr wohl möglich und hat auch nichts mit "hinterfotzigen Mobbing" zu tun.

Zum Thema Unkraut, du bist sehr wohl verpflichtet diese gemietete Fläche nicht vollkommen verwahrlosen zu lassen, ab wann das Unkraut hoch ist bzw. die Verwahrlosung anfängt ist leider immer sehr subjektiv.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Habe heute nichts ahnend einen Anruf meines Vermieters bekommen. Wohne in einem Mehrfamilienhaus. Durch meinen Bandscheibenvorfall und 2 OPs konnte ich ewig nicht Auto fahren und hab das Auto bei meinem Schwiegerpapa geparkt.
Nun kommt heute vom Vermieter der Anruf. Ob ich meinen Parkplatz nicht mehr haben will, das Unkraut wäre sehr hoch und ich bekomme eine Aufforderung das auf dem Parkplatz weg zu machen.
Andere Mieter hätten Interesse an meinem Parkplatz. Unabhängig davon werde ich aufgefordert (Bescheid geht mir noch zu) das Unkraut vom Parkplatz weg zu machen.
Der Parkplatz liegt etwas außerhalb. Bin dann hin und ehrlich gesagt sah der Parkplatz nicht anders aus als sonst. Das Unkraut hat halt einfach ein bisschen den Parkplatz bedeckt. Hoch ist das aber nicht gewachsen. Eben nur auf dem Parkplatz.
Mein erster Gedanke: Da hat mich irgendwer angeschissen, weil er den Parkplatz haben will und hofft so, dass sie mich raus kicken.
Die Parkplätze links und rechts sehen noch schlimmer aus als meiner. Scheint aber keinen zu interessieren.
Offensichtlich hat mich jemand angeschissen.

Na, ja hab dann meinem Freund Bescheid gesagt, der dann das Unkraut raus gerupft hat. Als er ankam hat er das gleiche wie ich gesagt. Pure Schikane. Die links und rechts sehen viel schlimmer aus.

Wie ist nun aber die rechtliche Lage? Steht dem Vermieter überhaupt zu, die Entfernung des Unkrauts einzufordern? Zumal das Unkraut null hoch war.
Und was ist, wenn ich für den Stellplatz ordnungsgemäß bezahle, aber nicht darauf parke? Können die mir dann kündigen?
Bin wie gesagt zum 2. Mal operiert und kann erstmal nicht Auto fahren. Da ich es nicht mitten in der Stadt parken will hab ichs zum Schwiegervater gebracht, wo es sicherer steht. Dadurch steht das Auto natürlich nicht da und dadurch wächst eben auch das Unkraut.
Als erstes kannst mal prüfen, was in Deinem Mietvertrag steht.
Wenn Du einen Wohnraummietvertrag unterzeichnet hast, in dem auch der Stellplatz erwähnt ist, handelt es sich um einen einheitlichen Mietvertrag, so dass der Stellplatz dem Kündigungsrecht für Wohnraummietverträge unterfällt und somit nicht separat gekündigt werden kann.

In dem Vertrag hast Du Dich dazu verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zurück zu geben, in dem Du sie empfangen hast. Das wars.
Was Du unterdessen damit anstellst, ist Deine Sache.
Falls da also Bäume wachsen, musst Du das Pflaster wechseln. falls kleines Unkraut wächst, musst Du es tot machen. Bei der Rückgabe!
Im Übrigen frag ich mich gerade frecher weise... ob Dein Vermieter Dir einen nutzbaren Parkplatz vermietet hat oder einen unnutzbaren.
Unnutzbar ist der nämlich dann, wenn Du wegen der OP's über das Unkraut des Vermieters stolperst. Oder wenn der Winterdienst seinen Job nicht macht, aber Du dafür bezahlst.

Wo liegt also die Wahrheit, darfst Du in den Ritzen auch Petersilie säen? :cool:
 
G

Gelöscht 120038

Gast
Ist im Mietvertrag die Pflege des Parkplatzes geregelt? Wenn nicht musst du auch kein Unkraut entfernen, solange es nicht zu den Nachbarn wächst. Eine Kündigung des Stellplatzes ist soweit ich weiß immer möglich, egal ob nun wegen Unkraut oder einfach so.
 

Muir

Aktives Mitglied
Hallo,

ich denke das du das Unkraut entfernen solltest war wohl eher ein Vorwand gewesen um eventuell wieder in den Besitz des Parkplatzes als Vermieter zu kommen.
Vielleicht ist es deinem Vermieter nicht entgangen das du zur Zeit Körperlich eingeschränkt bist.
Das du nicht in der Lage bist das Unkraut zu entfernen und dann den Parkplatz eher zurück gibst um die Arbeit nicht ausführen zu müssen.

Egal wie die Parkplätze neben dir aussehen. Du wurdest aufgefordert das Grünzeug zu entfernen. Ich kenne nicht genau die Beschaffenheit des Parkplatzes aber Unkraut kann schon die Steine lockern oder auch Steine anheben.

Solange du nicht deinen gemieteten Parkplatz zweckentfremdest und z.Bsp. Sperrmüll draufstellst und außerdem die monatliche Miete dafür bezahlst, ist es deiner.

Viele Grüße und alles Gute,
Muir
 
G

Gelöscht 120235

Gast
In dem Vertrag hast Du Dich dazu verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zurück zu geben, in dem Du sie empfangen hast. Das wars.
Was Du unterdessen damit anstellst, ist Deine Sache.
Falls da also Bäume wachsen, musst Du das Pflaster wechseln. falls kleines Unkraut wächst, musst Du es tot machen. Bei der Rückgabe!
Hallo,
ich erlaube mir freundlichst dies etwas anders zu sehen. Mit der Übernahme der Mietsache ( egal wie die Fallgestaltung konkret vorliegt) hat sich der Mieter verpflichtet, - wenn er lt. Vertrag verpflichtet ist! , die Mietsache vertragsgemäß sauber und verkehrssicher zu unterhalten. Ein Baum auf einem ausgewiesenem Parkplatz ist kein Begriff für Verkehrssicherheit! In einer privaten Wohnanlage ist das einheitliche gepflegte Erscheinungsbild der Anlage von wesentlicher Bedeutung! Immerhin kann der Vermieter nur neue Mieter gewinnen, wenn das Preis- Leistungsverhältnis der Wohnanlage stimmt.
Ich denke, ohne genaue Kenntnis des o. der Verträge ist da leider nicht viel klärbar. Wir wissen ja nicht einmal ( oder doch??) wer für die Schneeräumpflicht / Laubbeseitigung einsteht.
Gruß Odysseus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Peter1968

Moderator
Steht dem Vermieter überhaupt zu, die Entfernung des Unkrauts einzufordern?
Die Frage kann dir nur der Mietvertrag beantworten.
Ganz egal was im Vertrag steht und was nicht versuche ich natürlich angemietete Sachen auch zu pflegen. Es ist auch meine Visitenkarte nicht nur die des Vermieters.

Können die mir dann kündigen?
Kündigen kann er dich eigentlich nur wenn du mehrmals nicht rechtzeitig bezahlst oder diesen Platz zweckentfremdest.

Ich würde dem Vermieter Deine Geschichte genau so erzählen.
Das kann man gerne machen dabei hoffe ich aber das Fotos gemacht worden sind wie es aussah und wie die Nebenstellplätze aussehen, ansonsten bringt es eher nichts es zu erklären.
 
W

Weiß nix

Gast
Eine wichtige, bisher noch nicht gestellte Frage ist, ob der Parkplatz Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist oder ob es sich hier um einen gesonderten Vertrag handelt.
 

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