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Dürfen die das? Wer ist da haftbar?

Ich habe auch einen Parkplatz gemeitet. Dort muss jetzt zum Beispiel regelmäßig Laub entfernt werden. Im ganzen Leben würde ich nicht auf die Idee kommen, dass das MEINE Aufgabe wäre.
Das ist kein Gärtchen, zu dessen Pflege ich mich verpflichtet habe, sondern ich habe einen Parkplatz gemietet, der auch ein solcher sein muss. Aber dafür muss doch der Vermieter sorgen?

Liebe TE, schau mal in deinen Vertrag ob du da was findest dazu.
Freiwillig würde ich kein Unkraut dort jäten. Allein die Vorstellung.
 
Habe heute nichts ahnend einen Anruf meines Vermieters bekommen. Wohne in einem Mehrfamilienhaus. Durch meinen Bandscheibenvorfall und 2 OPs konnte ich ewig nicht Auto fahren und hab das Auto bei meinem Schwiegerpapa geparkt.
Nun kommt heute vom Vermieter der Anruf. Ob ich meinen Parkplatz nicht mehr haben will, das Unkraut wäre sehr hoch und ich bekomme eine Aufforderung das auf dem Parkplatz weg zu machen.
Andere Mieter hätten Interesse an meinem Parkplatz. Unabhängig davon werde ich aufgefordert (Bescheid geht mir noch zu) das Unkraut vom Parkplatz weg zu machen.
Der Parkplatz liegt etwas außerhalb. Bin dann hin und ehrlich gesagt sah der Parkplatz nicht anders aus als sonst. Das Unkraut hat halt einfach ein bisschen den Parkplatz bedeckt. Hoch ist das aber nicht gewachsen. Eben nur auf dem Parkplatz.
Mein erster Gedanke: Da hat mich irgendwer angeschissen, weil er den Parkplatz haben will und hofft so, dass sie mich raus kicken.
Die Parkplätze links und rechts sehen noch schlimmer aus als meiner. Scheint aber keinen zu interessieren.
Offensichtlich hat mich jemand angeschissen.

Na, ja hab dann meinem Freund Bescheid gesagt, der dann das Unkraut raus gerupft hat. Als er ankam hat er das gleiche wie ich gesagt. Pure Schikane. Die links und rechts sehen viel schlimmer aus.

Wie ist nun aber die rechtliche Lage? Steht dem Vermieter überhaupt zu, die Entfernung des Unkrauts einzufordern? Zumal das Unkraut null hoch war.
Und was ist, wenn ich für den Stellplatz ordnungsgemäß bezahle, aber nicht darauf parke? Können die mir dann kündigen?
Bin wie gesagt zum 2. Mal operiert und kann erstmal nicht Auto fahren. Da ich es nicht mitten in der Stadt parken will hab ichs zum Schwiegervater gebracht, wo es sicherer steht. Dadurch steht das Auto natürlich nicht da und dadurch wächst eben auch das Unkraut.

Das muss im Mietvertrag geregelt sein, wer sich um den Parkplatz zu kümmern hat. Du weißt nicht, ob den anderen Nachbarn nicht ähnliche Schreiben zugegangen sind, dass sie ab sofort den Parkplatz sauber halten sollen.

Das wichtigere ist doch eigentlich, ob du den Parkplatz noch brauchst. Kündigen werden sie nicht, du hast ihn gemietet und zahlst dafür. Aber ist doch logisch, dass andere vielleicht auch gerne den Parkplatz nutzen würden, wenn offensichtlich ist, dass da nie ein Auto steht.

Ich würde dem Vermieter einen freundlichen Brief schreiben, dass du den Parkplatz auch weiterhin nutzen willst, auf Sauberkeit achten wirst. Damit ist doch die Sache geklärt.

Und nimm das doch nicht persönlich. Es ist keine Schikane, wenn man darauf hingewiesen wird, dass der Parkplatz von Unkraut überwuchert wird.
 
Wegen dem Unkrautzupfen würde ich auf keinen Fall vorschnell "ja mache ich" schreiben!

Ich habe das noch nie gehört oder jemanden auf seinem Parkplatz auf den Knien rutschen sehen um Unkraut zu entfernen.
Schau erstmal was in deinem Mietvertrag steht.
 
Da auf niedrigwüchsiges Unkraut oft größere Schößlinge folgen, deren Wurzeln dann den Platzbelag ausheben, ist es logisch daß hin und wieder saubergemacht werden sollte. Damit der Vermieter das machen kann, dürften aber keine Autos zum Zeitpunkt der Reinigung drauf stehen, wenn dauerbelegt ist muß der Mieter selber ran, der Vermieter kann und darf ja nicht einfach das Auto wegheben.
Das heißt entweder macht der Vermieter einen Termin, an welchem Tag kein Auto auf dem Platz stehen darf wegen Allgemeinreinigung, oder jeder Mieter ist für sein Stück selber zuständig.
Vor einiger Zeit wurde unser Hinterhof entsprechend gereinigt, von einer Profi-Firma, da mußten auch vorher alle Räder von den Radständern weichen und alles andere, was dort deponiert war.
 
Wegen dem Unkrautzupfen würde ich auf keinen Fall vorschnell "ja mache ich" schreiben!
(...)
Schau erstmal was in deinem Mietvertrag steht.
.. und das auch noch aus einem weiteren Grund:

Es kann sein, dass festgehalten wurde: Dem Mieter steht im Hof ein Parkplatz zur Nutzung zu. Hier ist aber der Platz weder abgegrenzt noch benannt, so dass die Mieter untereinander eine Art Gewohnheitsrecht vereinbart haben, das aber mit dem Vertrag nichts zu tun hat und sich auf diesen also auch nicht auswirken kann. folglich muss der Vermieter alle Plätze in Ordnung und vorrätig halten.
Alternativ:
Alle Plätze sind mit Bodenmarkierungen versehen und benannt, so dass der zu beanspruchende Platz eindeutig zu identifizieren ist. Damit ist natürlich klar, dass niemand anders Interesse daran haben darf, dort zu parken, da Anderen die Nutzung vertraglich nicht zugesprochen wurde. Auch nicht, wenn da kein Auto steht und auch nicht vorüber gehend. Hier könnte ...dann eher ein in-Ordnung-halten des einzig möglichen Nutzers verlangt werden ( ähnlich wie der Flur in der Wohnung)?

Zunächst gilt nach
§ 535 (1) Satz2: Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
sowie nach §538 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Nun schaut man sich an, was denn der vertragsgemäße Verbrauch sein soll und kommt zu dem Ergebnis, dass dies nur das Abstellen eines KFZ umfasst.
Sicher könnte man nun auf die Idee kommen, die Regelungen zur Instandhaltung der Mieträume heran zu ziehen. Stellplätze sind aber keine Mieträume, da es an der Eigenschaft "Raum" fehlt.

Die auf die Mieter abzuwälzenden Regelungen der Verkehrssicherungspflicht ( Schnee, Eis) greifen auch nicht, da der Gebrauch eines Stellplatzes entweder dem Mieter alleine obliegt ( dann braucht der Vermieter ihn nicht zu schützen und andere haben ihn nicht zu betreten) oder allen gestattet ist ( dann braucht nicht einer von ihnen dort sauber zu halten).
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich darf der Vermieter (wie auch der Mieter) den Parkplatz OHNE Angabe von Gründen mit der Frist von 3 Monaten kündigen. Allerdings nur, wenn es auch ZWEI Mietverträge gibt - Wohnung und extra der Stellplatz.

Die Garage ist kein Wohnraum, es ist somit ein normaler Vertrag. Es ist korrekt, dass eine Kündigung wg. Eigenbedarf daher nicht möglich ist. Aber eben eine normale Kündigung ist drin - gibt es denn einen eigenen Vertrag / eine Klausel für den Stellplatz.
Ansonsten ist es ein gemeinsamer Mietvertag und dann kann der Stellplatz NICHT separat gekündigt werden (hatte das Problem auch schon mal).

Ich würde dem Vermieter ein Foto schicken, die Sachlage erklären und eben sagen, dass du durchaus deinen Stellplatz behalten möchtest. DU zahlst auch dafür - dann kann es ihm egal sein, ob ein Auto drauf steht, oder nicht. Andere Neider gibt es leider immer.
 

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