J
jara
Gast
Dann erläutere mir bitte, wie im vorliegenden Fall die Gutmütigkeit eines Sachbearbeiters zum Tragen kommen könnte.
Das interessiert mich. Wirklich.
ich denke, wenn man zur arge geht und nachweisen kann, das man im moment "vor dem hungern" steht, dann kann unter umständen eventl. lebensmittelmarken rausgegeben werden.
vielleicht nur 20 € aber würde ja reichen für den te.
jeder kann mal in so einer situation kommen und dafür ist das sozialamt ja da.
wahrscheinlich muss man die 20 € zurückzahlen.
ich würds auf jeden fall versuchen.
ich stelle gerade fest, wie sehr ich von der jobberaterin ihre gutmütigkeit abhängig bin.
sie sagte sie weiß noch nicht ob ich wirklich einen weiterbildung durchhhalte.
ich bekomme sie jetzt, aber es hat überzeugungsarbeit gekostet.
da ich selbst in der behörde tätik war weiß ich, dass jeder mitarbeiter einen ermessenspielraum hat.
wenn man etwas für sehr notwendig hält kann man die gesetze auch manchmal so auslegen zu gunsten einen kunden oder mal ein auge zudrücken.