Zebaothling
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Das steuerliche Bankgeheimnis, geregelt in § 30a der Abgabenordnung (AO), wurde in Deutschland am 25. Juni 2017 abgeschafft. Das bedeutete, dass die Steuerbehörden systematisch Einblick in die Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunde erhielten, was zuvor durch das Bankgeheimnis verboten war.