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Die Logik vom Glücklichsein - Teil 2

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Herrje, hat man denn niemals seine Ruhe?


Öhm, ja.

Positiv festzustellen ist ja erst mal, dass der Eigentümer es anscheinend nicht auf einen weiteren Gerichtsprozess anlegt.

Bin jetzt nicht direkt in Zugzwang oder so, gar nicht, aber habe mir überlegt, dass ich dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung mitteile, dass ich in Anbetracht aller Umstände für eine Abfindungssumme i.H.v. 50.000 EUR bereit bin, hier auszuziehen. Was haltet ihr von der Idee?
 
Positiv festzustellen ist ja erst mal, dass der Eigentümer es anscheinend nicht auf einen weiteren Gerichtsprozess anlegt.

Bin jetzt nicht direkt in Zugzwang oder so, gar nicht, aber habe mir überlegt, dass ich dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung mitteile, dass ich in Anbetracht aller Umstände für eine Abfindungssumme i.H.v. 50.000 EUR bereit bin, hier auszuziehen. Was haltet ihr von der Idee?

"Ach, Tsunami, das zahlen die aus der Portokasse, wenn ihnen wirklich was an der Wohnung liegt. Die Wohnung deines Nachbarn haben sie doch auch gekauft - alles zusammen im Werte von ungefähr einer halben Million EUR."
 
"Ach, Tsunami, das zahlen die aus der Portokasse, wenn ihnen wirklich was an der Wohnung liegt. Die Wohnung deines Nachbarn haben sie doch auch gekauft - alles zusammen im Werte von ungefähr einer halben Million EUR."

Ja, mir ist der bzw. sind die Kaufverträge bekannt, weil sie mir von Gesetzes wegen zugeschickt werden mussten, inkl. dem Hinweis auf ein Vorkaufsrecht. Und genau das ist das Problem, welches der Eigentümer in Bezug auf das Mietverhältnis mit mir hat. Das mir damals mitgeteilte Vorkaufsrecht ist ein recht klares Indiz dafür, dass für meine Wohnung bzw. Mietverhältnis eine Kündigungsperrfrist bis 2029 besteht, welche auch Eigenbedarfskündigungen ausschließt.

Soll ich das der Gegenseite mitteilen? Ich glaube, sie wissen es schon längst. Sie gehen nur davon aus, dass ich es nicht weiß.
 
Ja, mir ist der bzw. sind die Kaufverträge bekannt, weil sie mir von Gesetzes wegen zugeschickt werden mussten, inkl. dem Hinweis auf ein Vorkaufsrecht. Und genau das ist das Problem, welches der Eigentümer in Bezug auf das Mietverhältnis mit mir hat. Das mir damals mitgeteilte Vorkaufsrecht ist ein recht klares Indiz dafür, dass für meine Wohnung bzw. Mietverhältnis eine Kündigungsperrfrist bis 2029 besteht, welche auch Eigenbedarfskündigungen ausschließt.

Soll ich das der Gegenseite mitteilen? Ich glaube, sie wissen es schon längst. Sie gehen nur davon aus, dass ich es nicht weiß.

"Tsunami, lass' dich nicht abzocken. 100.000 EUR Abfindungssumme!"
 
Noch leide ich sehr unter meiner Sehbehinderung, kann auf "Sozialklauseln" und so pochen. Wenn ich aber wieder sehen kann, ich weiß nicht, was schlimmer ist.
 
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