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Die gleiche Arbeit nochmal abgeben?

Also normalerweise muss man doch eine Ehrenwörtliche Erklärung bei Hausarbeiten mit abgeben. Und dort steht normal drin, dass man versichert die Arbeit in dieser oder ähnlicher Form noch keinem Prüfungsamt vorgelegt zu haben.
 
Bei der Arbeit damals habe ich keine abgegeben.
Ich schreibe aber gerade alles nochmal um und stelle auch alle Sätze um.
Das Rad kann man nun mal nicht nochmal neu erfinden.
 
Es kommt drauf an. Eigentlich verstößt du ja gegen kein Urheberrecht bzw. kein geistiges Eigentum anderer weil DU es ja geschrieben hast. Nur ob deine Hochschule das genauso sieht ist wieder eine andere Baustelle. Ich habe auch gerne Dinge aus meiner Schulzeit im Studium genommen weil es einfach schneller ging. Draufgekommen sind sie mir nicht. Wie denn auch sie können ja nicht meine ganze Bildungsvergangenheit durchleuchten^^. Wenn du die Hausarbeit bei einem anderen Bildungsinstitut gemacht hast dann kommen sie dir zu 99 % nicht drauf. Hast du sie dagegen beim selben gemacht wo du jetzt die Masterarbeit gemacht hast und die Lehrer/Dozenten reden gerne miteinander ist es schon ein bisschen gefährlich aber du hast ja jetzt geschrieben du willst die Sätze umschreiben. Das ist eine bessere Idee 🙂 .
 

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