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das jobcenter und die wohnung

NoNameee

Mitglied
Ich habe da mal eine etwas wütende frage.

Ich beziehe nun (bittebittebitte nicht mehr lange) Hartz 4... und mein freund und ich hatten beschlossen zusammen zu ziehen... so das habe ich auch angemeldet beim jc, man will ja mal fragen und fair bleiben. War auch alles okay, meinte halt nur sie müsse das genehmigen. So, jetzt ist durch ein paar verwirrungen meine wohnung von meinem vermieter zu früh gekündigt worden, ich muss anfang august hier raus, weiß aber noch nicht ob das bis dahin mit meinem freund klappt.

Jetzt machte meine bearbeiterin ein bisschen terz, von wegen das wäre doch abgemacht gewesen usw und dann gäbe es wohl nur die möglichkeit zurück zu den eltern zu ziehen blabla... und ich bin seitdem am kochen.
ich habe kein problem damit für ein paar monate irgendwo zwischen zu mieten... gar kein ding.

Ich finde es grenzt arg an freiheitsberaubung wenn ich meine wohnungssuche nicht selbst gestalten darf... mir ist auch klar ne wohnung darf nur soundso viel kosten und nur soundso groß sein... und jetzt meine frage... darf denn das jobcenter das??? Oder kann ich trotzdem umziehen, zwei monate oder so zwischenmiete und dann zum freund??? Oder kriege ich dann gelder gestrichen... und warum bitte muss der umzug genehmigt werden?

Oder bin ich irgendwie blöd und rege mich zu unrecht auf???
 
Wieso zieht ein Paar eigentlich zusammen wenn einer Hartz IV erhält? Steht man sich da finanziell nicht schlechter?
Der Vermieter hat deine Wohnung nicht gekündigt. Das warst doch du!?
Bis August sind es noch drei Monate. Da werdet ihr doch wohl eine Wohnung finden? Wäre es nicht besser gewesen, du wärst erstmal bei ihm eingezogen und ihr hättet euch von dort aus eine gemeinsame Wohnung gesucht? Bzw. wäre das doch auch jetzt immernoch die Lösung, falls eine Wohnung bis August nicht gefunden wird.

Mehrfach Umzüge, kosten auch mehrfach Geld. Oder möchtest du das Geld nicht annehmen?
 
Klar verweisen sie dich auf deine Eltern, denn solltest du unter 25 sein, gilt wieder die sogenannte Stallpflicht, das bedeutet, du darfst nur mit ausdrücklicher Genehmigung ausziehen und das beste bei den Eltern, die vom Jobcenter können einfach pauschal unterstellen, dass dich deine Eltern finanziell unterstützen.

Besser kann es das Jobcenter doch nicht haben.

Außerdem was hält dich davon ab, mit deinem Noch-Vermieter zu sprechen, ob die Kündigung nicht zurückgezogen werden kann, aufgrund von mangelnder neuer Wohnung? (reden kostet nichts 😉 )

Im übrigen sehe ich es wie PortionControl

Wenn einer Hartz IV bezieht, niemals zusammenziehen, denn auch wenn es diese eine Regelung gibt, dass man 1 Jahr mindestens zusammenleben muss, bevor man verrechnen darf, so machen die meisten Jobcenter das gleich von Anfang an und dann ist ärger vorprogrammiert.
 
und wenn ich den umzug selber bezahlen würde??? ich hab rumgerechnet, im prinzip geht das.

geht es nur um die kosten???
das wäre ja zu umgehen.
 
Die Kosten darfst du grundsätzlich immer selber zahlen, bedenke allerdings dabei, wenn die neue Wohnung mehr kostet als deine jetzige, dann bekommst du nur die vorherige Miete gezahlt und den Rest darfst du dann aus deinem Regelsatz begleichen.

Das bedeutet, wenn deine Wohnung zum Beispiel aktuell 300 Euro kostet, du ziehst um, ohne Genehmigung und deine Wohnung würde dann 320 Euro kosten musst du die 20 Euro mehr tragen zzgl. den Teil der Jahresnebenkostenabrechnung der übersteigend ist.
 
ja der plan war zu ihm zu ziehen...
es hat nun schwierigkeiten gegeben, weil das mit meiner wohnung nicht schnell genug ging und er die miete nicht alleine stemmen kann (auch alg2) also hat er sich erstmal jemanden reingeholt.
war einfach mega kurzfristig, und ja mein vermieter hat gekündigt, ich wohne hier zur untermiete.
 
Sorry, wenn ich das so sage, aber das ist noch bescheidener.

Rede daher mit deinem Vermieter und nimm deinen Freund mit dahin, damit ihr da auch etwas handfestes ausmachen könnt, sofern dein Nochvermieter sich darauf einlassen wird.
 

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