Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

das jobcenter und die wohnung

Ich würde gerne mal die genaueren Wohnverhältnisse erklärt bekommen. Denn der link von chrismas zb., bezieht sich nur auf gemietete Räume innerhalb der Wohnung des Hauptmieters.

Unter "Untermieter" wäre auch zu verstehen, wenn zb. ein Paar ein großes Haus komplett mietet und eine Einliegerwohnung an eine andere Person weitervermietet. Hierbei tritt häufig das Problem auf, dass sich das Paar trennt und somit den Mietvertrag kündigt. Viele kündigen in dem Zusammenhang dann auch dem Untermieter, obwohl dies nicht rechtens ist. Das Ehe aus der Hauptmieter ist kein ausreichender Kündigungsgrund um den Untermieter auch zum Auszug zu bewegen. Da gab es schon mehrfach riesenkrach zwischen Vermieter und Hauptmieter. Weil der Eigentümer ja gerne wieder komplett vermieten möchte. ^^

Wenn die TE allerdings in einer Art WG mit einem Vertrag zur Untermiete wohnt, ist dieser natürlich ziemlich leicht kündbar.
 
Es kommt auf ganz viele Faktoren an:

- Wie alt bist du?
- Ist die neue Wohnung angemessen, was Größe und Preis angeht?
- Gibt´s einen Grund für den Umzug? Arbeitsaufnahme z.B. oder Familienzusammenführung (wenn´s was ernstes ist)
Bei letzterem sollte euch allerdings klar sein, dass ihr dann als Bedarfsgemeinschaft geführt werdet, was mit einigen finanziellen Nachteilen verbunden wäre.
- Ändert sich die Zuständigkeit des Jobcenters? (Andere Stadt oder so?)

Es ist ratsam, eine Umzugsgenehmigung einzuholen, wenn man Leistungen wie z.B. Kaution, Erstausstattung, Renovierungskosten etc. zumindest darlehensweise erhalten möchte.

Außerdem ist es ja wohl so, dass das Jobcenter da schon tiefer in die Tasche greifen muss - dein Mietanteil wird sicherlich höher ausfallen bei einer Wohnung als bisher bei einer Untervermietung (Zimmer?)
Dass sie da schon genauer hinschauen, ist mir völlig klar und auch verständlich.

Den Begriff "Freiheitsberaubung" anzuführen, ist total affig. Hat mit der Sache null zu tun.
Es steht dir frei, dich überall hin einzumieten und umzuziehen, wie du gerade Lust und Laune hast - so lange der Steuerzahler diese Eskapaden nicht finanzieren muss.
 
wie, ich habe das recht weiter da zu wohnen?

Also, der Mieter hat die Wohnung gekündigt, mir steht im Moment das Wasser bis zum Hals weil ich theoretisch zum 1.8. raus muss und keine ahnung habe wohin. Zurück nach hause geht aus

Muss er mich explizit auch kündigen???
 
Wenn es keinen trifftigen grund gibt warum du nicht mehr bei deinen eltern wohnen kannst wirst du keine auszugsgenehmigung bekomen, den du must wieder zu deinen eltern, wenn du noch unter 25 bist. Das war bei mir genauso, ich hatte aber einen grund, aber bis das durch war hat es auch lange gedauert und ich konnte dann doch ausziehen. Aber die werden dir bestimmt keine wohnung zahlen und einen regelsatz wenn du bei deinen eltern unter kommen kannst die dich finanzieren. Auser sie leben auch noch von Harz 4.
 
Ist ein Gutachten vom Therapeuten, der sehr nachdrücklich davon abrät dass ich zurück zu meinen eltern ziehe ein triftiger Grund???

Das wäre nämlich hier jetzt dran.
 
Es geht ums umziehen, nicht ums ausziehen, ich wohne schon seit über einem Jahr nicht mehr zuhause.
Da ich erst 23 bin können sie mich irgendwie zurückschicken, die wohnung ist aber gekündigt und war auch ziemlich teuer (einzimmerwhg in berlin prenzlauer berg)... ich muss zum 1.8. halt raus.

Ich habe jetzt gehört, dass sie mich nicht zurückschicken dürfen, wenn ich schon ein Jahr draußen bin und außerdem ist es für mich tatsächlich psychisch gefährlich zu meinem alkoholkranken vater und meiner narzisstischen mutter zurückzuziehen. Wie gesagt, vom Therapeuten bestätigt. Bin seit einem Jahr in Therapie um irgendwie mit meinem Elternhaus zurechtzukommen.

Hinzu kommt noch, dass mein Zimmer schon lange nicht mehr frei ist, weil da jetzt meine schwester drin wohnt. D.h. ich hätte zuhause nicht einmal mehr ein zimmer.
 
Es geht ums umziehen, nicht ums ausziehen, ich wohne schon seit über einem Jahr nicht mehr zuhause.
Da ich erst 23 bin können sie mich irgendwie zurückschicken, die wohnung ist aber gekündigt und war auch ziemlich teuer (einzimmerwhg in berlin prenzlauer berg)... ich muss zum 1.8. halt raus.

Ich habe jetzt gehört, dass sie mich nicht zurückschicken dürfen, wenn ich schon ein Jahr draußen bin und außerdem ist es für mich tatsächlich psychisch gefährlich zu meinem alkoholkranken vater und meiner narzisstischen mutter zurückzuziehen. Wie gesagt, vom Therapeuten bestätigt. Bin seit einem Jahr in Therapie um irgendwie mit meinem Elternhaus zurechtzukommen.

Hinzu kommt noch, dass mein Zimmer schon lange nicht mehr frei ist, weil da jetzt meine schwester drin wohnt. D.h. ich hätte zuhause nicht einmal mehr ein zimmer.

Also so einfach ist das nicht mit ner erklärung vom psychiater oder psychologin. Die hatte ich auch, und ich musste dringend raus, wegen missbrauch und alles, aber das arbeitsamt wollte mir das nicht glauben, da bringt ein schreiben von der ärztin nichts, das kann ich dir sagen, die werden jemanden vom jugendamt zu dir nachhause schicken, und die lage selbst anschaun, bei mir war es so das ich das nicht wollte, weil ich dann ne kontfrontation mit meinen vater hätte, das wollte ich nicht. Daher haben die es in meinen fall so gemacht das von einer cartiasstätte das zu protokoll nahm was ich erzählte, was zuhause abging und die das dem jugendamt gezeigt hat. Und so bekam ich die auzugsgenehmigung. Du weist gar nicht wie das jobcenter arbeitet, natürlich können die dich nachhause wieder schicken, die würden alles machen was geht nur um nicht zu zahlen. Deshalb wirst du dir den weg mit dem jugendamt leider nicht ersparren können. Aber geh erst mal zum arbeitsamt und die sollen dir sagen was die machen werden. Vielleicht ist es bei dir ja anders da wo du wohnst. Hier bei mir regeln die das so.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben