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das JA nahm die kinder einfach weg...

Es gibt genug Leute, die anonyme Anzeigen machen und somit das JA auf den Plan tritt. Ob das hier so gelaufen ist, kann ich nicht sagen. Auch ob es wiklich keinen Grund gab, kann ich nicht sagen, da ich den Fall nicht kenne.
Tatsache aber ist, dass bei uns ( und bei Fällen, die ich PERSÖNLICH kenne ) das JA ohne Grund und auch ohne Beschluss Kinder genommen hat. Und der Beschluss wurde Monate später erst beim Gericht durchgesetzt. Übrigens ohne das Kind jemals zu hören. Dem es im Augenblick übrigens richtig schlecht geht. Das interessiert zumindest mein JA mal grad gar nicht.
Warum und weshalb die so handeln...das frag ich mich schon lange.
Und das ich keinen Mist erzähle, das weiß zumindest Giesy hier, denn die hat viele Dokumente und Bilder selber gesehen.
Fakt ist: Meinem Kind geht es schlecht. Fakt ist: meinem Kind ging es vorher gut. Fakt ist: ich kann nichts tun und das allerschlimmste dabei ist, dass ich immer und immer wieder Sätze lese wie

"da muss schon was vorgefallen sein"

Nein, das muss es nicht.

Das kann ich voll und ganz bestätigen. Es gibt sicher Fälle, wo es nötig ist ein Kind aus dem Elternhaus zu nehmen.

Aber es gibt auch Fälle von Fremdanzeigen, nur weil mir der Nachbar nicht gefällt. Auch das habe ich schon erlebt.

Was Rübe erlebt, ist gnadenlos verkehrt, auf der ganzen Linie.

Wie gesagt, es gibt falsche Entscheidungen und richtige, die das Jugendamt fällt.
 
Sori hat Recht: Man hat ihr die Kinder nicht weggenommen, weil sie 21 ist.

Umgekehrt wird aber eher ein Schuh daraus: Irgendetwas (Richtiges, Wichtiges oder Falsches) hat das Jugendamt auf den Plan gerufen. Was finden sie? Eine 21-Jährige, kaum trocken hinter den Ohren. Was denken sich die Bürohengste? Mit der können wir umspringen, wie wir wollen. Und so geschieht es auch.

Die Kinder sind erstmal weg. Im Behördenjargon heißt das "normative Kraft des Faktischen". Hört sich doch nett an, gell ?
 
Sorry, aber das sie "erst 21 Jahre alt ist" gibt dem Jugendamt kein
Grund sich da einzuschalten. Es müssen andere Dinge vorliegen, als
das Alter. Mit 21 J. ist man nicht nur volljährig sondern man gilt auch
als erwachsen.

Herzlichst

Germ[/quote
hallo germ,
es liegt nichts gegen sie vor.das einzige war, dass sie das eltern-kind erleben nicht mitgemacht hat.
der richter sagte selber 3 x !!! es ist kein grund vorgelegen.die kinder waren nicht verwahrlost oder sonst irgendwas.das JA hat vorschnell gehandelt weil zuviel passiert.
liebe gr traurigesherz
 
Der Richter war der Ansicht, dass keine Verwahrlosung
vorliegt aber das sie das "Eltern-Kind-Erleben" nicht mitgemacht
hat.

Was meinte der Richter damit ?

Kann sie sich nicht emotional oder geistig ihrem Kind
ausreichend mitteilen ? Vestehst du was ich meine ?

Wie hat sie sich denn zum Kind verhalten ?

Mal eine deutliche Frage, bitte nicht böse sein:
Ist sie geistig behindert ? Oder war mal in Entzug ?
Liegen Behinderungen vor ?

Schreib mal bitte zurück.

Herzlichst

Germ
 
Der Richter war der Ansicht, dass keine Verwahrlosung
vorliegt aber das sie das "Eltern-Kind-Erleben" nicht mitgemacht
hat.

Was meinte der Richter damit ?

Kann sie sich nicht emotional oder geistig ihrem Kind
ausreichend mitteilen ? Vestehst du was ich meine ?

Wie hat sie sich denn zum Kind verhalten ?

Mal eine deutliche Frage, bitte nicht böse sein:
Ist sie geistig behindert ? Oder war mal in Entzug ?
Liegen Behinderungen vor ?

Schreib mal bitte zurück.

Herzlichst

Germ



zum ersten auch behinderte können gute eltern sein.darüberhinaus hat jeder behinderte ein recht auf asitenz wo auch die kinder mit einbezogen sind.keine behinderung ist ein grund einer mutter ihr kind zu entfremden.
selbst menschen die einen entzug hinter sich haben,es gibt viele die zum wohle ihres kindes einen entzug gemacht haben eignen sich ihre kinder großzuziehen.
denkt an den fall alex die mutter ist nur hörgeschädigt und hat ihr kind entfremdet bekommen.

als mein sohn 4 jahre alt war. hatte er einen gehirntumor er hatte eine lebenserwartung von höchstens vier wochen und sollte zum sterben im krankenhaus bleiben.ich habe mein kind auf eigene verantwortung aus den krankenhaus geholt weil ich alles versuchen wollte das er eine chance bekommt.wir sind am selben tag mit björn losgefahren von krankenhaus zu krankenhaus immer die mitteilung zu spät 800km jedes krankenhaus war unser.beim lezten eine notop weil die lebenserwartung nur noch stunden war und er zu ersticken drohte.heute 19jahre später lebt er noch.aber als wir damals nach hause kammen hatte ich eine anzeige laufen weil ich mein kind aus den kranakenhaus gehollt habe und nur weil sie uns zu hause nicht mehr angetroffen haben ,ist mein kind nicht zum sterben wieder ins krankenhaus gebracht worden. wo bitte liegt da die begründung das man mir mein kind wegnemmen sollte.er wäre jetzt tod.
ich verdamme nicht das jugendamt allgemein überall wo menschen arbeiten kann es zu fehlurteile kommen,aber man muß dazu stehen.und es gibt leider immer wieder fälle wo ein kind zu enrecht aus den elternhaus geholt wird.genauso wie es fälle gibt wo eine fremdunterbringung besser wäre.ich verstehe den druck der auf die ämter gemacht wird wenn wieder ein kind stirbt,aber wieviele kinder sind durch fehlurteile ein leben lang nicht mehr in der lage vertrauen aufzubauen.weil sie die liebe ihrer eltern nicht erhalten konnten.
es gibt viele möglichkeiten das kinder bei den eltern bleiben können.fährt man auto gehört ein füherschein dazu-eltern sollten eine prüfung ablegen ob sie als eltern gegeignet sind,solange dieses nicht erfolgt kann man der familie eine hilfe zur seite stellen,aber last die kinder bei den eltern.
 
evma postete:

aber last die kinder bei den eltern.

Die Experten vom Jugendamt und ihre fachlich versierten
Berater entscheiden zusammen mit dem Richter, ob ein
Kind in der Familie verbleiben kann. So die Gesetze.

Nicht die Einschätzung der Eltern ist maßgebend, sondern
die Einschätzung des Fachpersonals. Das ist überall so.

Herzlichst

Germ

post scriptum

Vielmehr sollten hier, die im Forum sich darüber aufregen,
sich dafür einsetzen, dass diese Krabbelstuben und
die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch abgeschafft wird
und gleichermaßen die Erziehungsfähigkeit der Eltern wieder
hergestellt wird.

Es ist grundsätzlich richtig: Kinder gehören primär in der
Obhut der Eltern und nicht in Krabbelstuben abgeschoben.
Eine solche Praxis halte ich für höchst asozial. Das ist meine
Meinung dazu.
Frühe Mutterentbehrung im Kleinkinderalter erzeugt nachhaltige
Probleme später, bis intensivst in eine Paarbeziehung im
Erwachsenenalter. Politiker die sich für Krabbelstuben einsetzen,
wo Eltern nicht dabei sind, gehören abgestraft.
 
Germ, die Zeiten haben sich geändert. Eltern müssen arbeiten um ihre Kinder ernähren zu können. Diese "heile" Welt existiert nur noch in kranken Hirnen. Es ist ein Segen das es Krabbelgruppen, Tagesmütter und Kitas gibt. Einige der Erzieher sind auch menschlich fit - also nicht nur fachlich ausgebildet. Die sogenannten Spezialisten in den Jugendämtern habe ich noch nicht kennengelernt.
 
Der Richter war der Ansicht, dass keine Verwahrlosung
vorliegt aber das sie das "Eltern-Kind-Erleben" nicht mitgemacht
hat.

Was meinte der Richter damit ?

Kann sie sich nicht emotional oder geistig ihrem Kind
ausreichend mitteilen ? Vestehst du was ich meine ?

Wie hat sie sich denn zum Kind verhalten ?

Mal eine deutliche Frage, bitte nicht böse sein:
Ist sie geistig behindert ? Oder war mal in Entzug ?
Liegen Behinderungen vor ?

Schreib mal bitte zurück.

Herzlichst

Germ

Ein Mensch der ein Handicap hat ist genausoviel Wert wie ein Mensch ohne Handicap. Mehrfach behinderte Menschen waren und sind zu meiner kleinen Tochter sehr liebenswert - Germ - wir Menschen haben alle irgendwo Defizite. Gefühlsmäßig haben die "Normalen" Menschen Defizite, die Menschen mit Handicap nicht aufweisen. Manch ein Mensch mit Studium ist behinderten Menschen emotional unterlegen.
 
hallo rübe,
ich bin ganz deiner meinung.
das amt hat immer noch keinen beschluss, 2 ! anwälte sind eingeschaltet,
nochmal : meine schwiegertochter hätte die einrichtung kind-erleben aufsuchen sollen. täglich von 8- 16 uhr.
das hat sie nicht gemacht, weil sie nicht wollte.sie sagt sie lässt sich vom JA nichts vorschreiben.
wir hatten am 11.3.08 anhörung auf gericht, der richter hat die damen 3 x ermahnt, dass so etwas kein grund ist die kinder aus der fam. zu nehmen.
er kann aber nicht vorschnell entscheiden, das amt will dieses erziehungsgutachten.
wir müssen einfach abwarten.
so schwer es auch ist.und die situation zu hause unerträglich ist.
die fast 2jährige sucht nun ihren osterhasen bei fremden leuten.
und dem amt ist das scheissegal.
sie haben unsere kinder aus uns herausgerissen auf eine ganz hinterlistige art und weise..
es war schrecklich.
sie haben falsch gehandelt.sollten wir die kinder jemals wieder zurückbekommen,
werden unsere anwälte die nächsten schritte einleiten.
wie z.b. eine anzeige gegen das amt weg. kindesentzug, strafbar bis zu 2 jahren.
es gibt schon mittel und wege, gegen das JA vorzugehen.
in der ruhe liegt die kraft....
liebe grüsse traurigesherz
 

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