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Darf mich mein Arbeitgeber fristlos kündigen?

Die hatte ich bereits verlinkt. Es ist ein befristeter Vertrag , ganz einfach.
Du hast vermutlich Recht.

.

Wobei ich mir und @SomeM8 die Frage stelle, weshalb der AG fristlos gekündigt hat ?

Geht es dir nur um das Prinzip oder woran lag die fristlose Kündigung.

Falls es dir um Geld geht, wirst du deine Wege finden, ich würde dich halt bis zur Fristende nicht einsetzen.
 
Du hast vermutlich Recht.

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Wobei ich mir und @SomeM8 die Frage stelle, weshalb der AG fristlos gekündigt hat ?

Geht es dir nur um das Prinzip oder woran lag die fristlose Kündigung.

Falls es dir um Geld geht, wirst du deine Wege finden, ich würde dich halt bis zur Fristende nicht einsetzen.
Zahlen muss der AG trotzdem.
 
Heyho, ich kläre nochmal die offenen Fragen auf.

- Das Festival hat noch nicht begonnen, es geht erst am Freitag los.
- Der Arbeitgeber hat mir grundlos abgesagt, bzw. hat er seine Planung nicht im Griff gehabt. Ich habe ihn jetzt 3 Tage vor Start angeschrieben und lediglich hinterfragt, wie es mit der Organisation weitergeht, woraufhin er mitteilte, dass ich nicht kommen brauch, weil ich nicht eingeplant bin?! Keine Ahnung was er meint, der Vertrag ist schon seit einem Monat unterzeichnet. Ich glaube er hats einfach verpeilt.
- Ich will keinen Schadenersatz oder irgend sowas. Ich mache mir lediglich Sorgen bezüglich des Vertrages der im Raum steht. Denn wenn er mir auf Whatsapp absagt, ist das bestimmt nichts rechtsverbindliches und wenn ich zum besagten Festival dann nicht auftauche, könnte er mir ja im Nachhinein Vertragsverletzung oder irgend sowas vorwerfen, weil ich halt nicht abrufbar war.
- Im Vertrag ist keine Klausel bezüglich Kündigung aufgeführt. Ich gehe deshalb davon aus, dass es irgendeine allgemeingültige Kündigungsfrist für solche Fälle gibt. Warum interessiert die mich überhaupt? Ganz einfach, ich würde ja selbst kündigen, aber dann würde ja eine solche Frist auch auf mich zutreffen. Deshalb will ich, dass er lieber eine Kündigung verfasst, tut er aber nicht.

Danke für das Engagement Leute, ich habe echt keine Ahnung was ich mit der Situation anfangen soll.
 
Hallo,

schau doch mal hier:

Kündigung per E-Mail oder WhatsApp: Ist das erlaubt? – firma.de

Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Facebook Messenger ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig und somit nicht wirksam. Damit eine Kündigung wirksam ist, muss der Empfänger immer ein Originaldokument mit eigenhändiger Unterschrift erhalten. Eine Kündigung per Fax ist deshalb ebenso unwirksam. Neben der Schriftform muss jede wirksame Kündigung weitere formale Voraussetzungen erfüllen.

Nur ist bis dahin die Veranstaltung längst gelaufen.
Und du hättest dort je nach Tätigkeit Trinkgeld bekommen.

Vertrag ist Vertrag. Und daran haben sich beide Seiten zu halten.

Biel Glück
 

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