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Darf mich mein Arbeitgeber fristlos kündigen?

Das spielt ja für den Sachverhalt keine Rolle.
Doch, schon.
Wenn z.B. der TE schon beim Aufbau/der Vorbereitung des Events beschäftigt war und beim Event selbst z.B. im Servicebereich arbeiten sollte, der AG aber sieht, der Junge hat zwei linke Hände, ist begriffsstutzig oder einfach nur langsam wie eine Nacktschnecke, dann spielt das für den Sachverhalt durchaus eine Rolle.
 
Er braucht Dich nicht, was willst Du dann da? Die Sache ist erledigt. Bei einen Anwalt? Was soll das bringen? Dann kriegst Du nachher ein paar hundert Euro Schadenersatz oder der Typ muß Dich antanzen lassen. Abhaken, den ganzen Mist zerreißen, fertig. Mir ging das mal ähnlich. Mit dem Unterschied, daß ich ständig angerufen wurde, Tony, du mußt kommen, ich brauche Dich. Ich bin 1h durch die Gegend gefahren um letztlich nach 20 Min. heimgeschickt zu werden. Das war ein Gedöns. Irgendwann isser noch blöd geworden wegen dem Lohn.
 
Doch, schon.
Wenn z.B. der TE schon beim Aufbau/der Vorbereitung des Events beschäftigt war und beim Event selbst z.B. im Servicebereich arbeiten sollte, der AG aber sieht, der Junge hat zwei linke Hände, ist begriffsstutzig oder einfach nur langsam wie eine Nacktschnecke, dann spielt das für den Sachverhalt durchaus eine Rolle.
Nein, die gesetzliche Kündigungsfrist muss er trotzdem einhalten.
Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich.
 
Nein, die gesetzliche Kündigungsfrist muss er trotzdem einhalten.
Das ist ein Schmarrn, kasio, das siehst Du doch selber ein. Wenn das Festival, für das er angestellt wurde, nur drei Tage dauert (z.B.), dann ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen (z.B.) völlig sinnlos.
Deswegen fragte alpha völlig zurecht, was im Vertrag steht.
Bei kurzfristiger Beschäftigung geht es auch viel um Vorhersehbarkeit und Unvorhersehbarkeit.
Die 70 Tage müssen nicht alle bei einem AG stattfinden.
 
Das ist ein Schmarrn, kasio, das siehst Du doch selber ein. Wenn das Festival, für das er angestellt wurde, nur drei Tage dauert (z.B.), dann ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen (z.B.) völlig sinnlos.
Deswegen fragte alpha völlig zurecht, was im Vertrag steht.
Bei kurzfristiger Beschäftigung geht es auch viel um Vorhersehbarkeit und Unvorhersehbarkeit.
Die 70 Tage müssen nicht alle bei einem AG stattfinden.
Wenn er einen befristeten Vertrag hat und den schriftlich, dann gibt es auch gesetzliche Kündigungsfristen. Das ist kein Schmarren, sondern Gesetz.
Ich habe das so verstanden, dass er die kurzfristige Beschäftigung schriftlich mit dem Caterer abgeschlossen hat.

Daher also auch noch mal die Frage an den TE:

Wurde der Vertrag schriftlich abgeschlossen und ab und bis zu welchem Tag? Galt der Vertrag lediglich für die Dauer des Festivals?
 

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