@NoPlan: Du hast Dich korrekt verhalten. Diese beiden Dinge (Herausgabe ihrer persönlichen Sachen und der Kredit an sie) haben rechtlich NICHTS miteinander zu tun. Auch eine gewisse "Bauernschläue" ändert nichts daran. Je nach Wert ihrer Sachen käme womöglich der Tatbestand der Erpressung in Frage, da Du kein Pfandrecht ausüben darfst. Ihr würde bei einem Einbehalt ein wirtschaftlicher Schaden (Neukauf dieser Dinge) entstehen, den Du dann ausgleichen darfst. Hinzu käme eine mögliche Strafe, wenn Sie Dich anzeigt. Was wäre für Dich an diesem Vorgehen schlau?!
Erstelle ein Protokoll: wann hast Du ihr den Kredit gegeben, wann hast Du gemahnt, welche Zusagen hat sie wann und vor wem gemacht. Da sie Ihre Zusagen vor Zeugen nicht eingehalten hat, kannst Du ein Mahnverfahren starten. Widerspricht sie diesem fristgerecht innerhalb von 2 Wochen, kannst Du einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid vor Gericht stellen. Widerspricht sie auch diesem fristgerecht, musst Du (besser Dein Anwalt) einen Zivilprozess beantragen. Erst in diesem Prozess musst Du Deine Ansprüche begründen und geltend machen. Je nach Entscheidung des Gerichts wird sie zu dem Vorgang gehört. Du erhältst dann einen vollstreckbaren Titel. Bis dahin musst Du die Gerichts- und Anwaltskosten vorstrecken, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung VOR Vergabe des Kredits abgeschlossen hattest. Schließt Du sie erst jetzt ab, zahlt sie ziemlich sicher nicht mehr!
Schau mal im Internet nach, dort findest Du "Prozesskostenrechner". Die erste Instanz kostet Dich ca. 500,-€ plus Anwalt und Auslagen des Gerichts. Diese Kosten kannst Du ihr auf Deine 300,-€ aufschlagen und sie durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen, aber auch den musst erst einmal Du bezahlen (ca. 50,-€ bis 100,-€ pro Einsatz).
Das alles zieht sich womöglich viele Monate hin, je nach Auslastung des Gerichts. Ja, das ist Mist, aber wenn Du "bauernschlau" Deine eigene Rechtsauffassung als Erpresser durchsetzen willst, kommt Dich das womöglich noch teurer.
Du hast es bei Deinem Kredit versäumt, diesen entsprechend abzusichern. Das ist kein Vorwurf, sondern nur für Dich eine Möglichkeit, es das nächste Mal schriftlich und mit einer Sicherungsleistung zu machen. Sie hat Dein Vertrauen missbraucht und agiert nun weiterhin in einer Art und Weise, die Du Dir nicht gefallen lassen musst. Aber "nach Gefühl" zu handeln ist noch immer nicht "schlau", denn es widerspricht geltendem Recht. Die Herausgabe ihrer Sachen war also nicht blöd.