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Darf ich Sachen bei Schulden einbehalten?

Das ist ja auch verständlich. 🙂

Sie zeigt ja bereits damit das da nichts mehr passieren wird ihrerseits das ihr "ihre" sachen die du noch hast offenbar nicht wichtig sind.

Das sagt wirklich alles.

Ein Mahnverfahren wird nicht zum Erfolg führen zumal es vermutlich wegen "geringfügikeit" noch im Raum steht ob sich der Aufwand für alle lohnt.

Vermutlich denkt sie auch so, er hat ja meine sachen und kann sie zur Not umsetzen.

Ich vermute sie hat "geistig" bereits für sich abgeschlossen mit dem Fall "ich hab was von dir und du von mir".

Du hast da den Klassiker abgeschöpft. 🙂

Die Sachen hat sie heute abgeholt . Danach mich aber sofort blockiert . Hatte nochmal gefragt wann sie gedenkt ihre Schulden zu bezahlen . Da bleibt einen ja nichts anderes übrig als ein Mahnverfahren
 
Freundlich von dir ihr die sachen zu geben, macht nicht jeder.


Ja vermutlich wie ich es erwähnte machte sie einen Haken dran. Nun stehst du in der Beweispflicht.

Beweis habe ich mit Kontoauszug und Whatsappchat. Auch 2 zeugen das sie es schon zu einen bestimmten Termin zurückzahlen wollte. Das sollte ja eigentlich reichen 😉
 
Mahnbescheid kann man online machen. Und das wirkt hoffentlich schon. Findet man unter Google.

Oder an ein [...] Inkasso abgeben. Die machen da noch schön Geld draus, auch wenn es Jahre dauert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum hast du die Sachen rausgegeben? Selber schuld, das geld siehst du jetzt nie wieder.

Oder hast weitere Kosten für Anwalt und Arbeit damit vor dir.

Die Sachen als Pfand waren deine Chance.
 
Warum hast du die Sachen rausgegeben? Selber schuld, das geld siehst du jetzt nie wieder.

Oder hast weitere Kosten für Anwalt und Arbeit damit vor dir.

Die Sachen als Pfand waren deine Chance.

Weil ich dir nicht behalten darf. Das pfänden ist im den Sinne verboten . Daher hätte man mir eher einen Strick daraus drehen können .
 
Weil ich dir nicht behalten darf. Das pfänden ist im den Sinne verboten . Daher hätte man mir eher einen Strick daraus drehen können .

Pfhh.

Wo kein Kläger... zudem hat sie ja bei dir Schulden.

DU hast jetzt die A...karte.

Selber schuld, da kann ich nur den Kopf schütteln. Der Dame hättest du freundlich sagen können dass sie ihre Sachen gerne abholen kommen kann wenn sie dein geld mitbringt.

Jetzt kannst du es wenigstens ganz abschreiben. Jede Aktion mit Anwalt würde ich sein lassen, da kommen dich die 300 Euro am Ende noch teurer.
 
ich hätte die sachen auch nicht rausgegeben. wen juckts, was erlaubt ist? ist ja nicht so ,dass du irgendeine schreckliche straftat begehen wolltest.

aber nun ists dafür natürlich zu spät.

ich verstehe übrigens, dass du ihr die 300€ nicht überlassen willst. für manche leute sind 300€ nichts, aber manchmal geht es trotzdem auch ums prinzip. wenn du schon zu zeiten der beziehung das geld nur geliehen hast, und nicht geschenkt, warum solltest du nach "böser" trennung interesse haben, ihr 300€ nachzuwerfen.

aber ist natürlich blöd nun, dein druckmittel ist jetzt erstmal weg.
 
@NoPlan: Du hast Dich korrekt verhalten. Diese beiden Dinge (Herausgabe ihrer persönlichen Sachen und der Kredit an sie) haben rechtlich NICHTS miteinander zu tun. Auch eine gewisse "Bauernschläue" ändert nichts daran. Je nach Wert ihrer Sachen käme womöglich der Tatbestand der Erpressung in Frage, da Du kein Pfandrecht ausüben darfst. Ihr würde bei einem Einbehalt ein wirtschaftlicher Schaden (Neukauf dieser Dinge) entstehen, den Du dann ausgleichen darfst. Hinzu käme eine mögliche Strafe, wenn Sie Dich anzeigt. Was wäre für Dich an diesem Vorgehen schlau?!

Erstelle ein Protokoll: wann hast Du ihr den Kredit gegeben, wann hast Du gemahnt, welche Zusagen hat sie wann und vor wem gemacht. Da sie Ihre Zusagen vor Zeugen nicht eingehalten hat, kannst Du ein Mahnverfahren starten. Widerspricht sie diesem fristgerecht innerhalb von 2 Wochen, kannst Du einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid vor Gericht stellen. Widerspricht sie auch diesem fristgerecht, musst Du (besser Dein Anwalt) einen Zivilprozess beantragen. Erst in diesem Prozess musst Du Deine Ansprüche begründen und geltend machen. Je nach Entscheidung des Gerichts wird sie zu dem Vorgang gehört. Du erhältst dann einen vollstreckbaren Titel. Bis dahin musst Du die Gerichts- und Anwaltskosten vorstrecken, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung VOR Vergabe des Kredits abgeschlossen hattest. Schließt Du sie erst jetzt ab, zahlt sie ziemlich sicher nicht mehr!

Schau mal im Internet nach, dort findest Du "Prozesskostenrechner". Die erste Instanz kostet Dich ca. 500,-€ plus Anwalt und Auslagen des Gerichts. Diese Kosten kannst Du ihr auf Deine 300,-€ aufschlagen und sie durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen, aber auch den musst erst einmal Du bezahlen (ca. 50,-€ bis 100,-€ pro Einsatz).

Das alles zieht sich womöglich viele Monate hin, je nach Auslastung des Gerichts. Ja, das ist Mist, aber wenn Du "bauernschlau" Deine eigene Rechtsauffassung als Erpresser durchsetzen willst, kommt Dich das womöglich noch teurer.

Du hast es bei Deinem Kredit versäumt, diesen entsprechend abzusichern. Das ist kein Vorwurf, sondern nur für Dich eine Möglichkeit, es das nächste Mal schriftlich und mit einer Sicherungsleistung zu machen. Sie hat Dein Vertrauen missbraucht und agiert nun weiterhin in einer Art und Weise, die Du Dir nicht gefallen lassen musst. Aber "nach Gefühl" zu handeln ist noch immer nicht "schlau", denn es widerspricht geltendem Recht. Die Herausgabe ihrer Sachen war also nicht blöd.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sachen hat sie heute abgeholt . Danach mich aber sofort blockiert . Hatte nochmal gefragt wann sie gedenkt ihre Schulden zu bezahlen . Da bleibt einen ja nichts anderes übrig als ein Mahnverfahren

Gute Entscheidung. Sich über die eigene Gefühle hinwegzusetzen und nach geltendem Recht zu handeln zeugt von Größe und verdient Respekt. Zumal deine Rechtschaffenheit mehr wert ist als 300€.
 
Übrigens ist bei dem Verhalten des TE auch der Straftatbestand der Erpressung nach § 253 StGB nicht erfüllt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/253.html

Es fehlt bereits an der Erfüllung der Merkmale des objektiven Straftatbestandes.

@Sarnade: Schon wieder was gelernt, danke dafür von einem Laien 😀

Bei solchen durchaus nachvollziehbaren Streitereien sollte immer wieder abgewogen werden, wie sinnvoll es ist, dem schon verlorenen Geld und der Zeit noch mehr Geld und noch mehr Zeit hinterher zu werfen. Ja, 300,-€ sind viel Geld, vor allem, wenn man es gerade nicht hat. Aber es nun einzuklagen kann noch mehr Geld kosten und es wird womöglich dauern. Aber wer weiß, was in ihrem Kopf vorgeht? Vielleicht hilft schon ein wenig "nerven"?

Ich würde es auch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid versuchen. Der kostet nicht viel und macht vielleicht Eindruck, wie hier schon oft beschrieben. Und dann braucht es die schriftlichen und bestätigten Aussagen der Zeugen und noch einiges mehr und man muss ein Auge auf die Verjährung haben.

Oder ich entscheide mich, die 300,-€ anderweitig zu verdienen und lasse mir nicht mehr von einem Menschen, den ich nicht länger in meinem Leben habe möchte, diktieren, wie ich meine Zeit, mein Geld und meine Kraft einsetzen soll. Vielleicht ist eine solche "Freiheit" mehr wert und inspiriert viel mehr, als 300,-€.

Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
 

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