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Darf ich Sachen bei Schulden einbehalten?

No Plan

Mitglied
Hallo

Ich habe mich vor kurzem von meiner Freundin getrennt . Allerdings nicht im guten .
Sie schuldet mir auf jeden Fall 300€ und will es mir eigentlich am 15 zurückzahlen . Dies ist auch per WhatsApp nachweisbar . Nun vermute ich aber das sie das nicht tun wird.
Darf ich jetzt Sachen von ihr einbehalten bis sie mir das Geld zurückzahlt ?
 
G

GrayBear

Gast
Dies ist ein Laienforum. Deswegen und erst recht von Gesetzes wegen dürfen hier keine "Rechtsberatungen" durchgeführt werden. Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter: Wikipedia

Um es auf den Punkt zu bringen: in der von Dir beschriebenen Situation darfst Du von Rechts wegen kein Pfandrecht ausüben, wenn kein Rechtsgeschäft mit einer entsprechenden Vereinbarung zugrunde liegt. Da Du ihr einen Kredit gegeben hast, sollte die "Sicherungsübereignung" bei der Entstehung des Kredites oder im Nachhinein vereinbart und vollzogen worden sein. Hast Du also nicht ihr Einverständnis, kann sie die Herausgabe rechtlich durchsetzen. Aber wird sie das tun? Also überlege selbst, was Du tun willst und was Dir das Ganze wert ist.

Dies ist nur meine Ansicht und keine verbindliche Auskunft und schon gar keine Beratung. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht

Gast
Einfach so behalten geht offensichtlich nicht. Besprich das mit deiner Ex. und versucht zu einer Lösung zu kommen.
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo

Ich habe mich vor kurzem von meiner Freundin getrennt . Allerdings nicht im guten .
Sie schuldet mir auf jeden Fall 300€ und will es mir eigentlich am 15 zurückzahlen . Dies ist auch per WhatsApp nachweisbar . Nun vermute ich aber das sie das nicht tun wird.
Darf ich jetzt Sachen von ihr einbehalten bis sie mir das Geld zurückzahlt ?
Das würde ich dir empfehlen. Wenn sie dir das Geld am 15. nicht zurückzahlt, siehst du es nie wieder, wenn du kein Pfand hast.

Aber vielleicht zahlt sie es ja.
 
H

highfifi

Gast
Bei einem Streitwert von 300€ hilft dir sowieso keiner. An deiner Stelle würde ich die Sachen behalten, bis das Geld da ist. Allerdings empfehle ich dir einen vernünftigen Umgangston, sonst kannst du das alles vergessen.
 
G

GrayBear

Gast
Wenn ihr euch "nicht im Guten" getrennt habt, dann kommt ihr vielleicht ein Grund, Dir "an die Karre zu fahren" gerade recht. Mit dem Einbehalten ihres Eigentums lieferst Du ihr genau diesen Strick, an dem Sie Dich "aufhängen" kann.

Schau Dir mal diesen Link an, dann siehst Du, wieviel Zeit und Geld mit solchen "Angelegenheiten" drauf geht. Sieh es als Lehrgeld an, niemanden mehr Geld zu leihen, ohne dass Du die Rückgabe und eine eventuelle Sicherungsübereignung SCHRIFTLICH regelst. Vielleicht wäre das viel sinnvoller auf die Dauer, als ein "Er sagt, sie sagt ..."-Drama.
 

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