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Darf der Arbeitsgeber schlimmstenfalls für mich Urlaub verplanen?

Tobi31

Aktives Mitglied
Guten Tag,

Zurzeit geht bei uns eine E-Mail rum im Betrieb das der Jahresurlaub nur zögerlich genommen wird und aufgrund der Befürchtung das dann am Ende des Jahres zu viele Mitarbeiter fehlen möchte der Betrieb das wir 1/3 des Urlaubs bis Ende Juni genommen haben. 2/3 bis Ende September und dann den Rest bis Ende des Jahres. Basierend auf der Statistik wie in den letzten Jahren der Urlaub genommen worden ist. Jetzt ist die Lage für mich persönlich so das ich 31 Tage unverplanten Urlaub für dieses Jahr besitze, aber ich mich ehrlich gesagt immer noch verweiger, solange niemand persönlich auf mich zukommt, weil ich ja gar nicht weiss was dieses Jahr noch möglich ist, aufgrund der Pandemie Situation. Das Unternehmen veweisst auf Lieferengpässe die entstehen könnten wenn zuviele ihren Urlaub horten und schreibt ungeachtet dessen, ob sie in den Urlaub fahren können oder nicht. Was ist denn da jetzt Masse? :)

Inwieweit kann ein Arbeitgeber den Urlaub anordnen etc. Kenn da die Gesetzlage nicht so.

Schöne Grüsse
 

miasma

Aktives Mitglied
In vielen Betrieben ist es völlig üblich, dass die Mitarbeiter 80 % des Urlaubes... wenn nicht alles,
bis zur zweiten Januarwoche einreichen müssen.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Wie war denn die Urlaubsplanung bisher?

Wir müssen Ende Oktober eine grobe Planung fürs nächste Jahr einreichen, im Januar sollte dann bis auf wenige Tage die Planung fix sein. Das war auch jetzt so, trotz Corona. Man kann natürlich immer noch mal umplanen, wenn es bei allen Kolleginnen passt.

Ich sehe es wie die anderen, man kann ja nicht seinen gesamten Jahresurlaub horten, bis Corona vorbei ist.
 

Yado_cat

Aktives Mitglied
Bei uns muss die Urlaubsplanung auch bis Ende Januar fertig sein, es muss der Großteil der Urlaubstage verplant sein.

Im Prinzip ist es ja so, das man meistens immer zu selben Zeit Urlaub nimmt ( je nachdem ob man Kinder hat und nach den Ferien schauen muss ) und sich in der Abteilung mit den direkten Kollegen abspricht, damit die Vertretung und ein reibungsloser Betriebsablauf gesichert ist.

An einigen Tagen wird bei uns die Abteilung komplett dichtgemacht, z.B. an den Brückentagen im Sommer und an Weihnachten, aber das ist nur die Ausnahme.
 

Tobi31

Aktives Mitglied
Die urlaubsplanung war bei uns immer weitestgehend flexibel und es hat alles funktioniert. Man soll zwar Anfang des Jahres seinen Urlaub eintragen, aber so genau wurde das nie genommen. Man kam dann immer mit Kompromissen durch. Dieses Jahr ist aufgrund der unklaren Situation es halt eben anders, aber ich denke auch hier wird man sich am Ende wieder einig werden. Mich hat nur die Rechtslage dazu interessiert 😊
 

Sollilja

Aktives Mitglied
Wenn man seinen eigenen Arbeitsplatz langfristig erhalten möchte, dann macht es doch Sinn, sich bei der Urlaubsplanung auch nach den Belangen des Unternehmens zu richten. Selbst, wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt.
Es ist doch recht einleuchtend, dass viele Unternehmen ein Problem hätten, wenn alle Angestellten im q4 30 Tage Urlaub nehmen...
 
E

EasyBCD

Gast
Normalerweise müssen Urlaubsanträge mindestens 14 Tage vor Urlaubsantritt eingereicht werden.
Hier kann es allerdings individuelle Regelungen in den Unternehmen geben.
Eingereichte Anträge sollten innerhalb von sieben bis zehn Tagen durch den Arbeitgeber beantwortet werden.
Gibt in jedem Betrieb eine Arbeitsplatz Beschreibung, Gesetzliche Vorgaben, die ISO in der alles geregelt ist.
Bei uns auch Vordrucke als Urlaubsanträge die bis zu einem Termin eingereicht werden sollten.
Und dann kommt der zurück ob es genehmigt ist.
Wurde seit langem im Betrieb alles auf ( Papierlos ) umgestellt, kann man aber ausdrucken , da hast du was in der Hand!
Bundesurlaubsgesetz: Die Regeln bei der Urlaubsplanung (arag.de)
 

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