G
Gelöscht 32652
Gast
Wäre ich dein Chef wärst du in hohem Bogen geflogen, fristlos auf die Gefahr hin das du zum AG gehst um auf Wiedereinstellung zu klagen.
Immerhin kommt es darauf an wem du was erzählst der einoder andere könnte ja auch Kunde deines Chefs sein oder aber erkennt einen Kunden.
Ich hatte in meine Betrieb eine Klausel im Arbeitsvertrag die besagte das weder Betriebsinterna noch sonstige Gesprächsinhalte an dritte weiter gegeben werden durften.
Bei Wiederhandlung gab es eine Abmahnung beim wiederholten male die Kündigung.
Und da kannst du klagen wie du willst, immerhin hast du durch Unterschrift der Klausel zugestimmt.
Mit meinem Betrieb meinte ich mich in der Rolle des Chefs.
Immerhin kommt es darauf an wem du was erzählst der einoder andere könnte ja auch Kunde deines Chefs sein oder aber erkennt einen Kunden.
Ich hatte in meine Betrieb eine Klausel im Arbeitsvertrag die besagte das weder Betriebsinterna noch sonstige Gesprächsinhalte an dritte weiter gegeben werden durften.
Bei Wiederhandlung gab es eine Abmahnung beim wiederholten male die Kündigung.
Und da kannst du klagen wie du willst, immerhin hast du durch Unterschrift der Klausel zugestimmt.
Mit meinem Betrieb meinte ich mich in der Rolle des Chefs.