G
Gast
Gast
Hallo, ich habe zwei Fragen.
I)
Ich bin Empfänger von Arbeitslosengeld II und habe die Dienste eines Anwaltes in Anspruch nehmen müssen.
Ich habe mir dann einen Beratungsschein geholt. Nun bekam ich gestern ein Schreiben, dass ich 142 € (eine Pauschale sowie Entgelt für Post und Telekommunikationsdiensleistungen usw.) bezahlen soll.
Ich wollte gerne wissen, ob ich diese Summe auch wirklich bezahlen muss?
II)
Ich habe zwei Schreiben vorliegen, in dem ein Anwalt mich bittet, die Anwaltskosten, die seinem Mandanten entstanden sind, zu begleichen.
Ein Schreiben datiert aus dem Jahr 2010, das andere aus dem Jahr 2011.
Auf das Schreiben 2010 habe ich reagiert, dass ic Empfänger von Arbeitlosengeld II bin, diese Rechnung aber in Raten abbzahlen wollte. Bis heute habe ich auf dieses Schreiben keine Reaktion erhalten.
Auf das Schreiben 2011 habe ich gar nicht reagiert und bis heute habe ich diesbezüglich keine weitere Post erhalten.
Meine Fragen:
Gibt es bei solchen Anliegen eine Frist, wann die Forderung entfällt?
Muss bzw. kann ich jetzt noch damit rechnen, dass der Anwalt doch noch mal Anspruch erhebt?
I)
Ich bin Empfänger von Arbeitslosengeld II und habe die Dienste eines Anwaltes in Anspruch nehmen müssen.
Ich habe mir dann einen Beratungsschein geholt. Nun bekam ich gestern ein Schreiben, dass ich 142 € (eine Pauschale sowie Entgelt für Post und Telekommunikationsdiensleistungen usw.) bezahlen soll.
Ich wollte gerne wissen, ob ich diese Summe auch wirklich bezahlen muss?
II)
Ich habe zwei Schreiben vorliegen, in dem ein Anwalt mich bittet, die Anwaltskosten, die seinem Mandanten entstanden sind, zu begleichen.
Ein Schreiben datiert aus dem Jahr 2010, das andere aus dem Jahr 2011.
Auf das Schreiben 2010 habe ich reagiert, dass ic Empfänger von Arbeitlosengeld II bin, diese Rechnung aber in Raten abbzahlen wollte. Bis heute habe ich auf dieses Schreiben keine Reaktion erhalten.
Auf das Schreiben 2011 habe ich gar nicht reagiert und bis heute habe ich diesbezüglich keine weitere Post erhalten.
Meine Fragen:
Gibt es bei solchen Anliegen eine Frist, wann die Forderung entfällt?
Muss bzw. kann ich jetzt noch damit rechnen, dass der Anwalt doch noch mal Anspruch erhebt?