Hallo zusammen,
es geht um folgendes : ich habe vor knapp sechs Monaten eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden angenommen. Mein Chef kam nun zwei Wochen vor dem Ende meiner Probezeit an und sagte, er wolle meine Arbeitszeit auf 35h aufstocken, sobald die Probezeit rum ist.
Sein Argument war, bei mir wäre das ja sicher kein Problem, da ich ja kinderlos bin und somit flexibel zu sein hätte.
Allein das fand ich schon sehr dreist und habe ihm gesagt, dass mir 35 Stunden zuviel sind und ich mir ja nicht grundlos einen TZ-Job gesucht habe.
Er meinte dann das wäre im Arbeitsvertrag vermerkt, dass er sich vorbehält, die Arbeitszeit aufzustocken und ich müsse quasi zustimmen oder ich könne gehen.
Ich habe mir dann heute Abend meinen Vertrag nochmal durchgelesen. Bezüglich Arbeitszeit steht dort:
"Der Arbeitgeber behält sich vor, die Lage der täglichen Arbeitszeit entsprechend der betrieblichen Erfordernissen und unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers festzulegen und abzuändern."
Aber: Bezieht sich dieser Satz überhaupt auf das Erhöhen der Arbeitszeit oder bedeutet das lediglich, dass er bestimmen kann, an welchen Tagen ich meine (bisherigen) 20h ableiste? Ich bin echt ratlos was ich jetzt tun soll bzw kann, da ich nicht bereit bin, 15 Wochenstunden aufzustocken.
es geht um folgendes : ich habe vor knapp sechs Monaten eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden angenommen. Mein Chef kam nun zwei Wochen vor dem Ende meiner Probezeit an und sagte, er wolle meine Arbeitszeit auf 35h aufstocken, sobald die Probezeit rum ist.
Sein Argument war, bei mir wäre das ja sicher kein Problem, da ich ja kinderlos bin und somit flexibel zu sein hätte.
Allein das fand ich schon sehr dreist und habe ihm gesagt, dass mir 35 Stunden zuviel sind und ich mir ja nicht grundlos einen TZ-Job gesucht habe.
Er meinte dann das wäre im Arbeitsvertrag vermerkt, dass er sich vorbehält, die Arbeitszeit aufzustocken und ich müsse quasi zustimmen oder ich könne gehen.
Ich habe mir dann heute Abend meinen Vertrag nochmal durchgelesen. Bezüglich Arbeitszeit steht dort:
"Der Arbeitgeber behält sich vor, die Lage der täglichen Arbeitszeit entsprechend der betrieblichen Erfordernissen und unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers festzulegen und abzuändern."
Aber: Bezieht sich dieser Satz überhaupt auf das Erhöhen der Arbeitszeit oder bedeutet das lediglich, dass er bestimmen kann, an welchen Tagen ich meine (bisherigen) 20h ableiste? Ich bin echt ratlos was ich jetzt tun soll bzw kann, da ich nicht bereit bin, 15 Wochenstunden aufzustocken.