Fantafine
Sehr aktives Mitglied
Von Panik habe ich hier bisher nicht ansatzweise etwas gelesen. Oder hast du das nur ganz allgemein bemerkt und gar nicht auf die Diskussionsbeiträge in diesem Thread bezogen? ^^
Es gibt halt fundierte rechtliche Bedenken bezüglich der Einführung eines neuen Tatbestands "Catcalling": Strafrecht als Ultima Ratio, Überlastung der Strafjustiz, Bestimmtheitsgrundsatz, Erheblichkeitsschwelle, Abgrenzungsprobleme usw.. Von jemandem, der die Strafbarkeit von Catcalling befürwortet, erwarte ich also schon mal ein paar gute Argumente, wie diesen Problemen denn bitte wirkungsvoll begegnet werden soll... ansonsten ist das für mich nur eine nicht weiter ernstzunehmende Meinungsäußerung.
Zur Information über die Problematik:
![]()
Catcalling unter Strafe stellen? Drei Gründe, die dagegensprechen!
Catcalling: Definition und eine strafrechtliche Einordnung » neuer Blogbeitrag | Defensio Strafverteidiger ✓ht-strafrecht.de
Hab ich die Strafbarkeit gefordert und wenn ja, wo?