Dalmatiner
Aktives Mitglied
Wenn der Einspruch abgewiesen wird, trägt man neben dem bereits existierendem Bußgeldbescheid auch noch die Kosten für das Widerspruchsverfahren. Das ist jetzt "unjuristisch" formuliert, es heißt anders. Aber Fakt ist, das in diesem Fall zu sagen wird 200€ Bußgeld nochmal 150€ Verwaltungsgebühr hinzukommen. Plus Anwaltskosten, falls man einen beauftragt. Rechtsschutz zahlt nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Das ist bei Geschwindigkeitsüberschreitung selten der Fall. Nur in Sonderfällen wenn etwa die Messmethode für unzulässig erklärt wurde durch ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Am ehesten lohnt es sich, die Beschilderung anzugreifen. Wenn ich das Verkehrsschild nicht erkennen konnte, kann auch kein Delikt vorliegen.
Am ehesten lohnt es sich, die Beschilderung anzugreifen. Wenn ich das Verkehrsschild nicht erkennen konnte, kann auch kein Delikt vorliegen.