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Bürgergeld II

kasiopaja

Urgestein
Ich meine, das unbezahlte Praktikum darf nur 2 Wochen bzw. 14 Tage betragen und nennt sich dann Arbeitserprobung. Ist ja soweit okay, wenn dabei das Geld vom Jobcenter weiterläuft.
Wenn danach immer noch kein Mindestlohn gezahlt/zugesichert wird und jemand stellt sich nun extra dumm an, kann ich dem das auch nicht verübeln.
Es geht um die ersten 6 Monate im Angestelltenverhältnis nach einer Langzeitarbeitslosigket.
In dieser Zeit muss der Arbeitgeber keinen Mindestlohn bezahlen.
Es ist wohl als Anreiz gedacht Langzeitarbeitslose einzustellen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Es ist wohl als Anreiz gedacht Langzeitarbeitslose einzustellen.
Wäre ja im Prinzip auch ein nachvollziehbarer gedanke (auch wenn ich es trotzdem nicht gut finde), aber dann hätte man es anders aufbauen sollen: ZB dass man eben zB 9 Monate keinen Mindestlohn bekommt: Dann ist man wenigstens fest im Job....dann hätte es diesen Zusammenhang mit der Kündigungsfrist nicht.
 

Shadow

Mitglied
Ich meine, das unbezahlte Praktikum darf nur 2 Wochen bzw. 14 Tage betragen und nennt sich dann Arbeitserprobung. Ist ja soweit okay, wenn dabei das Geld vom Jobcenter weiterläuft.
Wenn danach immer noch kein Mindestlohn gezahlt/zugesichert wird und jemand stellt sich nun extra dumm an, kann ich dem das auch nicht verübeln.
Es geht sogar bis zu 4 Wochen man gibt dir erst 14 Tage, dann wird verlängert um weitere 14 Tage.
Einige Betriebe fordern auch direkt 4 Wochen.
Warum das so ist konnte ich damals nicht genau herausfinden, habe es selbst 3 mal gesehen ^^.
Im Rahmen eines Maßnahmeträgers nennt sich das dann "Maßnahme bei einem Arbeitgeber".
Dort drin steht dann zb das eine Stelle zu besetzen sein soll und dies der konkreten Erprobung dient ob jemand geeignet ist


Hält sich zumindest hier in der Praxis niemand dran und der Erwerbslose ist der ....
Ihr wisst schon ;)
 

Portion Control

Urgestein
Wäre ja im Prinzip auch ein nachvollziehbarer gedanke (auch wenn ich es trotzdem nicht gut finde), aber dann hätte man es anders aufbauen sollen: ZB dass man eben zB 9 Monate keinen Mindestlohn bekommt: Dann ist man wenigstens fest im Job....dann hätte es diesen Zusammenhang mit der Kündigungsfrist nicht.
Hä? :LOL:
Deine Befürchtung, der Arbeitnehmer würde von der Firma nach der Probezeit gekündigt werden ist doch damit genauso gegeben.
Daran ändert sich doch überhaupt nichts wenn er vorher gekündigt wird.
 

Dunkle Prinzessin

Moderator
Teammitglied
Hält sich zumindest hier in der Praxis niemand dran und der Erwerbslose ist der ....
Ihr wisst schon ;)
Das sehe ich wie du, es gibt z.b auch genug Firmen, die sich nur mit dem Ausnutzen von Praktikanten durchschummeln und auf deren Kosten sich am laufen halten. Sowas gehört verboten und Praktikanten sollten bezahlt werden müssen.
 

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