Es geht um die ersten 6 Monate im Angestelltenverhältnis nach einer Langzeitarbeitslosigket.Ich meine, das unbezahlte Praktikum darf nur 2 Wochen bzw. 14 Tage betragen und nennt sich dann Arbeitserprobung. Ist ja soweit okay, wenn dabei das Geld vom Jobcenter weiterläuft.
Wenn danach immer noch kein Mindestlohn gezahlt/zugesichert wird und jemand stellt sich nun extra dumm an, kann ich dem das auch nicht verübeln.
In dieser Zeit muss der Arbeitgeber keinen Mindestlohn bezahlen.
Es ist wohl als Anreiz gedacht Langzeitarbeitslose einzustellen.