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BSA Berechnung und Ausgleichsrente

Elona

Mitglied
Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir etwas Licht ins Dunkel bringen. Bei mir wird gerade der BSA berechnet. Ich bin mit 50 GdS anerkannt. Dazu bin ich voll berentet, allein auf die anerkannten Schädigungen. Also es ist klar, dass ichs bekomm. Ebenso müsste auch die Erhöhung wegen besonderer beruflicher Betroffenheit geben, also 10 hoch.

Aber wie wird es in etwa berechnet? Mich würd nur interessieren, in was für einem Rahmen man sich da bewegt. Da mein Erstantrag OEG im Dezember 2011 gestellt wurde, ist klar die neue Berechnung anzuwenden. Blick das aber überhaupt nicht. Beim Brutto hab ich das so verstanden, dass ein Vergleichseinkommen genommen wird. Von dem Brutto mein Bruttoeinkommen (also derzeit die Rente) abgezogen wird und dann 42,5 von dem was übrig bleibt. (wobei es wohl auch Abstufungen gibt). Wie wird das bei der Nettoberechnung gemacht?

Ich bekomme rückwirkend bis 12/11 wohl den BSA. Ich hab auch durch Aussteuerung usw. 3 Monate ohne Geld dagestanden. Wie sieht es bei sowas aus?

Dann wie verhält es sich mit der Ausgleichsrente? Wenn man BSA bekommt, dann wird da die Ausgleichsrente abgezogen oder andersrum? Bei 50/60 GdS sind das etwas über 400€.

Den SB beim Versorgungsamt, erreich ich leider nicht. Er würde mir bestimmt weiter helfen. Ständig mach ich mir Gedanken. Vielleicht kann mir hier jemand etwas helfen, dass ich nicht mehr so sinnlos rumgrübel und rechne.

LG Elona
 

Elona

Mitglied
Ich hab nun einiges mir selber zusammengesucht. Durch jemand anderen denk ich, dass ich damit gar nicht so falsch liege. Hier würde ich mal vielleicht für andere interessant, hier hin schreiben was ich so rausgefunden hab. Falls was falsch ist oder sonst wie, bitte korregiert mich. Das ist auch keine rechtsverbindliche Auskunft, nur Angelesenes. Hier wurde Tabelle von 2014 benutzt

Berechnung
Vergleichseinkomme nach Besoldungsgruppe A (Stufe 8)
Bei Schäden in der Kindheit mind. A5 und bei voraussichtlicher Berufsausbildung A7.
Ansonsten
A5 bis Mittlere Reife ohne Berufsausbildung
A7 mit Berufsausbildung
A9 bei Fachhochschulabschluss
A11 bei Abitur und Studium

Zur Nettoberechnung
Beispiel für Besoldungsgruppe A7 und verheiratet und Berufsausbildung

Bruttovergleichseinkommen (hier A7) 2.791,45
18% von 716€ 128,88
36% von 717 bis 1790€ 386,64
40% über 1790 € 400,58
Gesamtabzug 916,10

Nettovergleichseinkommen 1.875,35


Unverheiratet ist dann nochmal anders

Quelle: www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Paragraph_30_BVG:Beurteilung_der_Minderung_der_Erwerbsfaehig-d2909388,59.html

Vom BSA werden alle Einkünfte abgezogen. Ebenso wird eine Ausgleichsrente bezahlt. Das wird beim BSA auch abgezogen und die Erhöhung des GdS wird auch beim BSA abgezogen.
 

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