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Briefe nach Feierabend zur Post bringen Pflicht?

Bürohengst

Mitglied
Guten Tag,

ich bin als Bürokaufmann tätig und werde ziemlich schlecht bezahlt. So schlecht, dass ich mir nichtmal mehr ein Auto leisten kann und mit den Öffentlichen zur Arbeit komme. Mein Chef wirft mir täglich einen Stapel Briefe hin, den ich nach meinem Feierabend zur Post bringen soll. Diese ist ca. 25 Gehminuten von meinem Arbeitsort entfernt und ich verpasse dann fast jedesmal meine Bahn nachhause, weil man dort ewig anstehen muss. Viele Briefe sind EInschreiben, weshalb ich sie auch nicht einfach so einwerfen kann, sondern jedesmal zum Schalter muss.

Ehrlich gesagt sehe ich nicht ein, auch noch in meiner Freizeit, denn nichts anderes ist ja der Feierabend, was für diese Firma zu tun. Kann ich das einfach so ablehnen oder drohen mir dann Konsequenzen?
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Ich würde dem Chef sagen, das er das mit Überstunden ausgleichen soll und
entsprechend früher gehen, daß ich die Bahn noch gut schaffe.
Die Überstunden würde ich schreiben, bis ich aus der Post raus komme.

Gruß Hajooo
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
......Deine Freizeit beginnt mit dem Arbeitszeitende.
Über Deine Freizeit hat Dein Chef keine Verfügungsgewalt.
Entweder er bringt seine Post selbst weg oder (wie hier auch schon erwähnt) dieser Postweg liegt noch innerhalb der Arbeitszeit.
Selbst wenn die Post auf Deinem nach Hauseweg liegen würde - gilt das gleiche, weil dies im Zusammenhang mit Deiner Arbeit zu betrachten ist, und dementsprechend würde Deine Arbeitsende erst nach dem Postbesuch beginnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Ich würde dem Typen sagen, in Zukunft 1h Lohn für Briefabgabe zusätzlich oder innerhalb der Arbeitszeit. Mich kotzt das an, wie Kaufleute heutzutage behandelt werden. Wir haben keine Gewerkschaft, werden rund um die Uhr überwacht, bekommen keine Sonderleistung keine Vergütung und nichts extra.
 
G

Gelöscht 120235

Gast
Hallo,
Petra47137 hat das allg. Grundgerüst kurz und knackig erklärt!

ich denke, in der Mitte liegt der gute Weg!
Denn auch wenn dir auf dem Weg etwas zustoßen sollte, wärst du außerhalb der Arbeitszeit nicht versichert.
Das ist hier nicht einschlägig, da die Verrichtung in betrieblichem Auftrag geschieht.
Andererseits kannst Du auch nicht stillschweigend eine Zeitspanne X vor dem eigentlichen Arbeitszeitende die Firma verlassen. Das könnte sogar zu einer Abmahnung führen.

Zunächst solltest Du in Deinen Arbeitsvertrag schauen, was da in Punkto Überstunden vereinbart wurde. Wenn es eine Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag gibt, sollten auch diese dazu befragt werden.
Rede mit Deinem Chef und erkläre ihm, dass Du zur Post eine Wegezeit von x Min. hast, die Abfertigung im Postamt durchschnittlich X Min. dauert Deine Arbeitszeit um XX Uhr endet und Du daherum die Summe von Wegezeit und Abfertigungszeit die Firma vorzeitig verlassen wirst, oder er eine anderweitige Rgelung treffen möge.
Verweigert sich der Chef und besteht auf die bislang geübte Praxis, würde ich dennoch früher das Büro verlassen und es auf eine Abmahnung ankommen lassen. Diese dann aber sofort über einen Anwalt anfechten. Mal sehen, was ein Arbeitsrechtler dazu meint!
Allerdings stelle wirklich zuvor sicher, dass Du Dich nicht zu irgend etwas verpflichtet hast. Die Formulierung lautet meist: „Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist etwaig notwendig werdende Über- und Mehrarbeit abgegolten“. Mit solcher Verienbarung in Arbeitsvertrag/... musst Du wohl oder übel die Kröte schlucken. Bist Du Dir nicht sicher, lass Dich bitte von einem Anwalt (ggf. Gewerkschaft) beraten. Wichtig ist, daß jeder einzelne Deiner Schritte sinnvoll, nachvollziehbar und rechtsbeständig erfolgt. Es hat sich in der Praxis bewährt, ein Gedächtnisprotokoll zu jeder einzelnen
Handlung zu erstellen.
Gruß Odysseus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 77808

Gast
Natürlich soll die Post erst dann raus gehen, wenn die Mitarbeiter sie geschrieben haben. Das tun sie bis zum Feierabend.
Also kann die Lösung nur lauten, dass man schon nach Feierabend die Post weg bringt ( damit ist dem Chef gedient) aber dass man morgens später kommt ( damit ist dem Botengänger gedient).
 
G

Gelöscht 120235

Gast
Natürlich soll die Post erst dann raus gehen, wenn die Mitarbeiter sie geschrieben haben. Das tun sie bis zum Feierabend.
Also kann die Lösung nur lauten, dass man schon nach Feierabend die Post weg bringt ( damit ist dem Chef gedient) aber dass man morgens später kommt ( damit ist dem Botengänger gedient).
Hallo,
das wäre dann aber eine Arbeitszeitverlagerung! Ist durchaus möglich und gewiss für die Nutzer des ÖPNV auch manchmal hilfreich! Auf solche Idee sollte eigentlich der Chef kommen!
Andererseits könnte die Post ja auch am nächsten Morgen dem Postboten mitgegeben werden- wenn das in der Region angeboten wird und keine Postfach- Abholung besteht!
 

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