Dalmatiner
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Mit Zustimmung beider Elternteile kann der Junge ohne Weiteres bei dir wohnen. Das fixiert man schriftlich, und fertig. Dann können dir die Eltern auch eine Vollmacht geben, dass du bestimmte Dinge allein für das Kind regeln darfst. Für so etwas gibt es auch Vorlagen, und mit so etwas agiert auch das Jugendamt in solchen Fällen.Trotzdem muss es doch Wege geben das der kleine immer bei mir wohnen darf und das es auch gesetzlich geregelt ist
Vollmacht und Aufenthaltszustimmung können jederzeit widerrufen werden. Da kommst du nicht raus. Wenn du mehr willst, muss immer zwingend ein Gericht eingeschaltet werden, und da liegen die Hürden recht hoch.