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Aber du fragst doch im EP, was du tun kannst, damit das Kind dauerhaft bei dir bleiben darf.
Was willst du denn nun? Dass das Kind mehr bei dir ist oder willst du eigentlich nur die Mutter "erziehen", dass sie sich besser kümmert?
@H3rzwetter hat doch vollkommen recht damit, dass du einfach nur alles so lassen musst wie es ist.

Das Sorgerecht wirst du nicht bekommen. Andere erwachsene Menschen erziehen kann man üblicherweise auch nicht. Das Kind darf bei dir sein und dafür nur eine Etage weiter nach oben gehen und du willst das Kind auch bei dir haben...an welchem Punkt willst du denn so unbedingt was ändern?
Das Kind möchte das ich es adoptiere und kommt mit der Mutter nicht klar. Die Mutter hat sich in der letzten Zeit extrem ins negative geändert. Ist faul, unordentlich und über Hygiene wollen wir nicht reden. Wenn er da unten ist passiert nix ausser den ganzen Tag Handy. Trotzdem muss es doch Wege geben das der kleine immer bei mir wohnen darf und das es auch gesetzlich geregelt ist
 
Aber du fragst doch im EP, was du tun kannst, damit das Kind dauerhaft bei dir bleiben darf.
Was willst du denn nun? Dass das Kind mehr bei dir ist oder willst du eigentlich nur die Mutter "erziehen", dass sie sich besser kümmert?
@H3rzwetter hat doch vollkommen recht damit, dass du einfach nur alles so lassen musst wie es ist.

Das Sorgerecht wirst du nicht bekommen. Andere erwachsene Menschen erziehen kann man üblicherweise auch nicht. Das Kind darf bei dir sein und dafür nur eine Etage weiter nach oben gehen und du willst das Kind auch bei dir haben...an welchem Punkt willst du denn so unbedingt was ändern?
Weil das Kind nicht mehr zur Mutter möchte
 
Trotzdem muss es doch Wege geben das der kleine immer bei mir wohnen darf und das es auch gesetzlich geregelt ist
Mit Zustimmung beider Elternteile kann der Junge ohne Weiteres bei dir wohnen. Das fixiert man schriftlich, und fertig. Dann können dir die Eltern auch eine Vollmacht geben, dass du bestimmte Dinge allein für das Kind regeln darfst. Für so etwas gibt es auch Vorlagen, und mit so etwas agiert auch das Jugendamt in solchen Fällen.

Vollmacht und Aufenthaltszustimmung können jederzeit widerrufen werden. Da kommst du nicht raus. Wenn du mehr willst, muss immer zwingend ein Gericht eingeschaltet werden, und da liegen die Hürden recht hoch.
 

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