J
Jeschhua
Gast
Stichwort Gewaltschutzgesetz. Das ist ein zivilrechtlicher Weg, der im Eilverfahren vorläufig vollstreckt werden kann. Zum nächsten Amstgericht zur Rechtsantragstelle.
sowas müssten doch die polizisten erwähnt haben.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generat...ty=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Dafür braucht man auch keinen Anwalt, wenn man nicht will/kann.
sowas müssten doch die polizisten erwähnt haben.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generat...ty=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Dafür braucht man auch keinen Anwalt, wenn man nicht will/kann.