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Brauche dringend Hilfe mein Verlobter ist unschuldig im Gefängnis

Piepel

Aktives Mitglied
Wenn er schweigt, keine Aussage macht... ist dies eher ein Eingeständnis seiner Schuld.
Wenn er unschuldig wäre hätte er vor Gericht reden müssen.
Nein, das hätte er nicht:
(www.anwalt.de/rechtstipps/das-schweigerecht-des-beschuldigten-im-ermittlungsverfahren_102108.html)
Zitat:
Das Schweigerecht des Beschuldigten ist auf das alte lateinische „nemo-teneto“-Prinzip zurückzuführen, nachdem niemand verpflichtet ist sich selbst zu belasten. Dieses Recht lässt sich nicht nur aus dem deutschen Grundgesetz entnehmen, sondern auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Aufgrund dessen darf und kann die Ausübung des Schweigerechts dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gemacht werden.
 
G

Gelöscht 127697

Gast
Lies mal hier:
 
G

Gelöscht 127697

Gast
Zitat
"Wäre er unschuldig gewesen hätte er reden sollen. "

Es ist nicht einfach, vor Gericht zur reden.
Man hat - als Laie - Angst, nicht die richtigen Worte zu finden - und sich dann noch zusätzlich verdächtig zu machen.

***
Ich frage mich nur - @ ButterflyZ -, weshalb hast Du das Urteil akzeptiert?
Das macht - indirekt - doch Deinen Partner schuldig.
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Es wird schon mehr als nur eine Aussage des Ofers geben, denn dann stünde Aussage gegen Aussage und es gilt in dubio pro reo. Vielen Opfern gelingt es nicht, ihren Peiniger zu verknacken. Insofern fehlt mir hier Info.

Ein "ich kenne ihn" ist leider gar nichts wert, meist sind es nahe Bekannte/Verwandte und andere können es sich auch nicht vorstellen.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Er ist inhaftiert worden....also war das Schweigen zu seinem Nachteil.
Der Anwalt sagte, er soll nicht reden, dann heisst durch sein Reden wäre vermutlich noch eine höhere Strafe entstanden.
Ein Angeklagter muss vor Gericht weder die Wahrheit sagen noch überhaupt sich belasten.
Er hätte auch reden können und der Richter ihm nicht glauben können?

In der Regel wissen die Anwälte schon was sie tun. z.b. wenn es mehrere Tatbestände sind, dann soll man zu diesen reden die ohnehin bewiesen werden können.

Aber das ganze gehört nicht hierher.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Wenn man wissen möchte, wie vor Gericht argumentiert und gegen argumentiert wird, kann man sich die kompletten Protokolle der Verhandlung von Gustl Mollath ansehen.
(https://strate.net/verfahren-gegen-gustl-mollath/)

Bei einer Wiederaufnahme sind die Anforderungen streng; es müssen "neue" Beweise und Aspekte eingebracht werden, wobei "neu" nicht bedeutet, dass eine Aussage wahr oder falsch war, weil dies schon vom Tatrichter berücksichtigt wurde. "Neu" wäre aber (vermutlich), wenn es ein Dokument gäbe, dass einen anderen Verlauf ergeben hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Warum soll dein Babybauch deinen Verlobten im Strafprozess entlasten? Wenn ich davon ausgehe, dass dein Verlobter der Vater dieses Kindes ist, warum soll er nicht dennoch der Täter sein?

Ich würde mich an deiner Stelle um das Kind kümmern, dass du jetzt hast. Das ist die Aufgabe, die du hast. Oder lebt es jetzt anderswo?

An der Verurteilung kannst du nichts mehr ändern. Du hast recht, hättest du Revision eingelegt hätte die Strafe verschärft werden können. Denn oft beantragt auch die Staatsanwaltschaft Revision, und zwar mit dem Ziel einer Strafverschärfung. Und dann gilt das Verschlechterungsverbot nicht. Wiederaufnahme und dergleichen setzt voraus, das es neue Beweise und Erkenntnisse gibt. Die liegen aber doch nicht vor. Ich kann mir nicht vorstellen, das sich da dann was ändert. Vermutlich wird die Wiederaufnahme gar nicht erst zugelassen.
 

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