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pinkelephant

Gast
hallo!


ich habe ein riesiges problem, wo ich echt nciht weiß, ob ich es schaffe oder nicht...
somit dachte ich, ich wende mich mal ans forum- an euch! vielleicht könnt ihr mir ja helfen!?



habe letzte woche eine fristlose kündigung meiner mietwohnung bekommen- per gerichtsvollzieher.
ich habe 2 monate die miete nicht zahlen können, da mein konto drei monate gepfändet war. somit ging gar nichts, nichts.
da ich aber dachte, dass mane rst bei 3 monatigen ncihtzahlen eine fristlose kündigung bekommt, dachte ich, es wäre erstmal gerettet- sodass ich mdie sache mit meiner bank regeln kann und mit den gläubigern, sodass mein konto dann wieder frei ist, mein geld wieder drauf kommen kann und ich dann die rückstände zahlen kann.

die erste miete, die ich nciht gezahlt habe war februar und die zweite märz- alle anderen wurden bezahlt. nur die, für den mai kam erst am 8.mai drauf, wegen der kontopfändung.
somit denke ich, dass ich aufgrunddessen quasi drei monate nicht gezahlt habe- das denken meines vermieters und dessen anwalt...


...dass ist leider nicht das erste mal.... denn im letztem jahr hatte ich den ähnlichen fall- und konnte etwas länger nicht zahlen. das hat sich zum glück im guten gerichtet und alles war ok. seit dem bin ich jedoch ein dorn im auge bei ihm- verständlicherweise.

dennoch weiß ich, dass ich nach 10 oder 20 tagen ab stempel des briefes vom gericht(-svollzieher) zeit habe und wenn ich die kosten dann überweise, ist es quasi erledigt- mit sofortiger wirkkung und nichts passiert mir. das weiß ich definitv- nur ich weiß nicht, ob es da eine regelung gibt, weil es ja nicht das erste mal ist... und da bin ich mir dann absolut nicht sicher, ob es dann noch gilt.
ich hoffe es natürlich.
kann mir da jemand weiterhelfen?
 
Puh - ich zäume mal das Pferd von hinten auf: wie kommt es, dass du desöfteren in eine solche Situation gerätst???
Wovon lebst du? Arbeit oder Hartz IV? Falls letzteres: Lass in spe die Miete von der Arge direkt an deinen Vermieter überweisen, damit das nicht noch einmal geschehen kann.
Doch nun musst du ja erst einmal mit der aktuellen Situation klar kommen.
Nächste Frage: Eigentlich darf dein Konto nur bis zu einem bestimmten Einkommen gepfändet werden, sodass der alltägliche Bedarf (wozu eben auch die Miete gehört) erhalten bleibt. Wieso war den Konto nicht mehr für dich zugänglich???
Besteht eine Chance - du scheinst das nicht getan zu haben bisher, oder? Klingt irgendwie ein bisschen nach Vogel-Strauß-Handhabung -, mit dem Vermieter zu reden und mit ihm eine Ratenzahlung der Rückstände zu vereinbaren?
Doch irgendwie habe ich das dumpfe Gefühl, dass du mit diesem Wust grad total überfordert bist.
Es gibt einen sog. "Herbergsverein" des Diakonischen Werks, die sich um solche Probleme kümmern. Ob auch in deinem Ort, weiß ich natürlich nicht, das müsstest du erfragen.
Ich schicke dir mal den link des Hauptsitzes dieses aboslut vertrauenswürdigenund kostenfrei in Anspruch nehmbaren Vereins mit; du kannst dort anrufen oder hinmailen (wobei es ja pressiert; somit wäre der Anruf wohl besser) und dich beraten lassen, wie du jetzt vorgehen sollst und ob es Leute dieses Herbergsvereins auch in deiner Nähe gibt.

Hier der link:

Herbergsverein/ Hauptsitz Lüneburg
 
ersteinmal vielen dank!

warum ich immer in solchen situatuon bin- weil ich selbst dran schuld bin- und danach dieses vogel-strauß-prinzip annehme. da warst du schon ganz richtig auf der pfährte...


ich muss das irgendwie hinkriegen- die miete kann ich ja so aufeinmal zahlen 8also die rückstände natürlich), da brauche ich keine ratenzahlung. und der würde das definitv nicht wollen, weils nicht das erste mal ist, wie gesagt, mitlerweile schon das zweite mal. damals war es die arge und nun ist es bafög, da ich zum kolleg gehe, um mein abitur nachzuholen. somit zahle ich es direkt selbst an den vermieter.

sowas dachte ich ich auch- und hab mir einen "freischein" beim gericht geholt. aber meine bank (olb) sagt was anderes und ich konnte nichts machen. es wurde gesagt, dass bafög wie ein gehalt und nicht wie eine sozialleistung angesehen wird.die haben sogar meine ganzen überweisungen zerissen und jede weitere ignoriert! habe mich dem einfach gefügt, habe ich nichts weiter unternommen.
(...)
und nun ist das konto wieder frei, habe die miete bezahlt und alles. und die rückzahlung kann ich nächste woche zahlen,d ann hat sich´s schon erledigt <- zumindest zahlungstechnisch.
 
Naja - und WAS ist dann nun JETZT das aktuelle Problem?? Nun hab ich - sorry - ein bisschen den Faden verloren.
Eines aber noch am Rande: Mach einen Dauerauftrag. Dann ist zumindest da schon mal eine größere Regelmäßigkeit gewährleistet, denn was nicht mehr da ist, kannst du auch nicht verbraten😀
 
mein problem ist die gerichtliche fristlose kündigung. ob ich die irgendwie aufheben kannm bzw. ich mit meinem wissen richtig lag, dass man die aufheben kann.

ich habs ja gar nicht verbraten- ich hatte es einfach nicht- gar nichts :wein:
 
Dann ruf jetzt bitte umgehend den Herbergsverein an - die kennen sich aus mit solchen Situationen und, können sie selbst nicht aktiv werden - meist werden sies aber -, verweisen sonst an die entsprechenden Stellen.
Damit da nun Ruhe rein kommt - also, viel Erfolg und gut Telefix😉
 
habe da direkt angerufen, aber wirklich helfen könnten sie mir auch nicht wirklich. der typ hat sogar gefragt, warum ich mich bei denen gemeldet habe...

😕
 
Zuletzt bearbeitet:
hab nun was gefunden:



quelle: internet seite:
Mietrecht Räumungsklage

kopie:

Wird die Räumungsklage infolge einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs erhoben, kann der Wohnungsmieter die Räumung abwenden, indem er den gesamten rückständigen Mietzins bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Räumungsklage an den Vermieter zur Zahlung bringt. Die ausgesprochene Kündigung des Vermieters wird damit unwirksam. Dies gilt aber nicht, wenn die Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits einmal durch Zahlung des rückständigen Mietzinses an den Vermieter nach Kündigung und Erhebung einer Räumungsklage abgewendet wurde.


somit habe ich doch noch eine chance!
...oder? nein, kann ich nicht- ist ja schon letztes jahr schon einmal passiert
 
Die haben dir nicht weitergeholfen?????😕😕😕
Das tut mir jetzt total Leid und ich verstehe es auch nicht, denn ich kenn den Verein ganz anders. Sorry, dass ich dir da falsche Hoffnung machte. 🙁
Bin echt geschockt und werd da auch nochmal hinterhaken, weil ich das unmöglich finde.
Mensch - jetzt bin ich auch ratlos, außer, dass du dir wohl eine neue Whg suchen musst......😕

Nachtrag: Hast du denn einfach mal persönlich mit deinem Vermieter geredet, ob man das inoffiziell anders regeln kann?
 
nein, haben sie nicht, nur gesagt, was ich selbst schon wusste- mit dem vermieter sprechen etc. aber keine konkreten fakten, die ich nicht selber weiß- denn die möcht ich wissen und die helfen mir weiter, alles andere weiß ich ja sebst 🙁

das macht doch nichts, ist ja nicht dein problem! ist schon ok- war ja einen versuch wert!

aber irgendwie bin ich total verwirrt- versteh gerad gar nix mehr, noch nicht einaml die einfachsten sätze! was ist denn damit gemeint?

´Dies gilt aber nicht, wenn die Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits einmal durch Zahlung des rückständigen Mietzinses an den Vermieter nach Kündigung und Erhebung einer Räumungsklage abgewendet wurde.´


das heißt doch, dass ich doch die klage mit der zahlung der rückstände stoppen7aufheben kann, wenn ich ich sie innerhalb von 30 tagen bezahle, WEIL ich es letztes jahr schon einmal hatte, oder??


....nee nee, mein vermieter hasst mich wie die pest- der möchte mich raushaben, bestimmt und definitiv!

das einizige was mir noch helfen kann, ist die sofortige zahlung, WEIL ER DANN KEINE AUSLAGEN ZAHLEN MUSS (gerichtskosten, räumungskosten, etc.)

-------------------------------------------------------


und das letztere wird so sein, da ich das vorherige aus diesem auszug vergessen habe zu beachten- denn weil meins letztes jahr geschehen ist, kann ich die räumung auf diesem wege nicht unwirksam machen (lassen).
 
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