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Bitte um Hilfe was nach Krankengeld Aussteuerung zu tun ist

G

Goast

Gast
Wenn du unter 15 Stunden eingeschätzt wirst gibt es kein ALG.
Das wäre nämlich eine Volle Erwerbsminderung.
Wer aus gesundheitlichen Gründen, also wegen einer Krankheit oder Behinderung, weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann - und zwar nicht nur in seinem Beruf, sondern in allen Berufen -, kann Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben.
So war es bei mir, EU erst begrenzt auf 1,5 Jahre, dann erneute Prüfung und unbegrenzt erhalten, mit Hilfe des VDK.
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt bei Versicherten dann vor, wenn es ihnen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr möglich ist, auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Wer weniger als sechs Stunden am Tag, aber mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann, der hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
Wer sechs Stunden und mehr täglich arbeiten kann, erhält keine Rente.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Gleiche Aussage nur längerer Text.
Die Stundenanzahl wird ermittelt wenn jemand angibt nicht Vollzeit aus Krankheitsgründen arbeiten zu können.
Danach richtet sich u.a. die Höhe des ALG.
Sollte die Dame von der AfA ein Problem sehen wird sie sicherlich raten sich an das Jobcenter zu wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flo12

Aktives Mitglied
Also es tut mir leid entweder bin ich zu blöd oder ich kapiers immer noch nicht. Fakt ist ein Antrag auf LTA ist immer noch in der Schwebe und ich werde nach der Aussteuerung weiter krank geschrieben. 15 Stunden hin oder her - ich bin krankgeschrieben. Dafür soll doch eigentlich diese Nahtlosigkeitsregelung da sein damit man nicht in eine soziale Lücke rutscht.

Mich interessiert daher einfach, ob es da Probleme mit der Nahtlosigkeit beim Arbeitslosengeld 1, sprich Kürzungen geben könnte, eben wegen weil man offenbar für 15 Stunden vermittelbar sein MUSS?

Meine Logik sagt , dass jemand der krankgeschrieben ist nicht arbeiten kann.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Eine AU hat damit nichts zu tun.

Ich habe die Frage nach den 15 Stunden der "pingeligen Behörde" beantwortet.

Die Afa weiss nun das ein Antrag läuft.
Sie soll das finanzielle übernehmen aber eine Vermittlung wird es eher nicht geben.
Es sollte aber grundsätzlich eine Vermittlungsfähigkeit vorliegen(ü15Std ).

Was ich nicht verstehe es gab diesen Antrag schon einmal also müsste es doch bekannt sein das man die Stunden einträgt.

Wenn du dich nur weil du eine AU hast für unter 15Std. leistungsfähig hälst dann geb es so an dann bekommst du dein Geld zum Lebensunterhalt halt nicht von der AfA.

Wenn du denkst das es sich wieder bessert mit deiner Arbeitsfähigkeit dann geb mehr Stunden an.

Mann bekommt wegen einer Erkältung oder Windpocken zwar eine AU aber es ist nichts was unter Erwerbsminderung fällt.

Ich würde den Antrag so weit es geht ausfüllen um ihn pünktlich nächsten Monat einreichen zu können.
Einige Unterlagen müssten ja schon vorliegen.
 

Flo12

Aktives Mitglied
Es geht ja um die Nahtlosigkeitsregelung (=Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit) nach Aussteuerung der Krankenkasse.

Dazu steht im Gesetzestext:

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.

Kann mir das jemand in einem Satz verständlich erklären?
Was bedeutet das konkret für mich, wenn ich voraussichtlich weiter vom Facharzt krankgeschrieben werde? Wie hängt das mit diesen 15 Stunden zusammen? Ist das nur fiktiv?

Und bedeutet es, dass ich erstmal bis zum Bescheid über die LTA Maßnahme ohne Probleme ALG1 bekomme?
Wenn ja, was passiert dann wenn die RV den Antrag z.B. nach 2 Monaten ALG1 ablehnt?

Fragen über Fragen, aber wenn man auf das Geld angewiesen ist nunmal sehr wichtig.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Du warst also wegen dem Antrag auf BeruflicheReha noch nicht bei einem Gutachter.
Du verwirbelst eine gewöhnliche AU mit einer Erwerbsminderung.
Der Gesetzestext ist aber sehr eindeutig.
Das 1.wichtige Wort ist auch.
Auch du hast Anspruch auf ALG denn du hast "NUR" eine AU vorliegen.
wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.
Das ist das nächste wichtige.
Es gibt kein Gutachten(steht ja noch aus) das eine verminderte Erwerbsfähigkeit feststellte.

Ich könnte dazu noch mehr schreiben aber dann wiederhole ich mich.
 

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