G
Goast
Gast
Wer aus gesundheitlichen Gründen, also wegen einer Krankheit oder Behinderung, weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann - und zwar nicht nur in seinem Beruf, sondern in allen Berufen -, kann Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben.Wenn du unter 15 Stunden eingeschätzt wirst gibt es kein ALG.
Das wäre nämlich eine Volle Erwerbsminderung.
So war es bei mir, EU erst begrenzt auf 1,5 Jahre, dann erneute Prüfung und unbegrenzt erhalten, mit Hilfe des VDK.
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt bei Versicherten dann vor, wenn es ihnen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr möglich ist, auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Wer weniger als sechs Stunden am Tag, aber mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann, der hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
Wer sechs Stunden und mehr täglich arbeiten kann, erhält keine Rente.