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Bitte um Hilfe was nach Krankengeld Aussteuerung zu tun ist

Tamas

Neues Mitglied
Nachtrag

Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Arbeitsverhältnis
Das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis besteht in diesen Fällen weiterhin. Trotzdem muss sich der Arbeitnehmer arbeitslos melden und damit signalisieren, dass er das Direktionsrecht seines Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Obwohl das Arbeitsverhältnis noch besteht, hat der Arbeitnehmer in dieser besonderen Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
 

Flo12

Aktives Mitglied
Hallo Tamas, entschuldige wenn ich etwas schwerfällig bin, aber aufgrund meines psychischen Zustand belasten mich solche Dinge grade ungemein.

Also bei mir verhält es sich so wie beschrieben.

Ich wurde während eines Arbeitsverhältnisses 78 Wochen lang krankgeschrieben und wäre Mitte September ausgesteuert. Das Arbeitsverhältnis besteht noch, bisher keine Kündigung oder Auflösung in Aussicht.

Bei der RV besteht seit Februar dieses Jahres ein Antrag zur beruflichen Reha. Dieser wurde erst abgelehnt, Widerspruch, neuer Gutachter etc.. heißt, darüber wurde noch nicht abschließend entschieden. Dauert alles Monate , ich wollte gar nicht soweit kommen dass ich ausgesteuert werde und von 3 unabhängigen Stellen (Klinik, Facharzt, Bildungseinrichtung) wurde die Notwendigkeit unterstrichen, trotzdem stellt sich die RV dermaßen quer.

Hatte jetzt halt Angst dass die Afa dann wegen des Nahtlosengeld auch wieder Steine in de Weg legt.
Und nochmals: im §145 steht nunmal auch drin dass 15 Stunden Leistungsfähigkeit Voraussetzung sind, d.h. womöglich wird dann das Geld noch gekürzt.

Habe hierzu folgendes gefunden:

In der Praxis zeigt sich, dass die Nahtlosigkeitsregelung den Arbeitsagenturen oftmals ein „Dorn im Auge“ ist. Dies hat seine Ursache darin, dass der Gesetzgeber durch § 145 SGB III den Arbeitsagenturen die Abdeckung eines Risikos (nämlich der Erwerbsunfähigkeit) oktroyiert hat, das eigentlich in den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gehört.

Die Arbeitsagenturen greifen hier aus Sicht der Betroffenen praktisch zu zwei „Gegenmitteln“.

Erstens:
Bei erstmaliger Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente durch die Rentenversicherung wird die Arbeitslosengeldzahlung eingestellt mit dem Hinweis, die Voraussetzung des Fortzahlungsanspruchs sei wegen der Entscheidung der Rentenversicherung nunmehr weggefallen. Dies ist schlichtweg falsch! Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes endet nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa bereits BSG, Urteil vom 09.09.1999 – B 11 AL 13/99 R) erst dann, wenn über den Rentenantrag des Betroffenen endgültig rechtskräftig entschieden worden ist! In der Praxis zeigt sich, dass die Arbeitsagenturen diese Rechtslage vor dem Hintergrund unzähliger sozialgerichtlicher Urteile mehr und mehr akzeptieren.

Zweitens: Die Arbeitsagenturen machen von ihrer Möglichkeit Gebrauch, eigene medizinische Feststellungen zum Leistungsvermögen zu treffen (praktisch durch den agenturärztlichen Dienst), solange über eine gegebenenfalls parallel bei der Rentenversicherung beantragte Erwerbsminderungsrente noch nicht endgültig entschieden worden ist.

Es kommt dann immer wieder dazu, dass die Arbeitsagenturen feststellen, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine nahtlose Arbeitslosengeldgewährung nicht erfüllt sind, da – angeblich – ein Restleistungsvermögen von über 15 Wochenstunden besteht bzw. die Minderung des Leistungsvermögens voraussichtlich nur für einen Zeitraum von unter 6 Monaten besteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Alböguhl

Gast
War bei mir auch so, Arbeitsverhältnis bestand noch, kein Krankengeld mehr, aber weiter arbeitsunfähig.
Habe dann einen Reha beantragt, über Teilhabe am Arbeitsleben, je nachdem wer der Leistungsträger ist, bei mir die Rentenversicherung:
Dabei kam raus, geht nicht mehr die alte Arbeit.
Bekam einen ( guten ) Berater der im Versorgungsamt saß.
Wurde eine Umschulung empfohlen beim BFW, die ich erfolgreich abschloss.
Nur nach Arbeitsaufnahme beim alten Arbeitgeberin neuer Position, ging es nicht lange gut, wieder krank.
Musste die EU Rente beantragen, die gewährt wurde bis zum Übergang in die Altersrente.
Wenn man jünger ist gibt es noch andre Möglichkeiten, die dann individuell gehandhabt werden.
Nicht locker lassen, auch wenn's schwerfällt, auch Forderungen stellen.
Bin auch im VDK die haben auch beraten und Unterstütz.
Gibt es in jeder Stadt als Gruppen und Beratung:
https://www.vdk.de/deutschland/?dscc=ok
 

Tamas

Neues Mitglied
@Flo12

Danke für deine Ausführungen, für die von dir angesprochenen Dinge in deinem Berufsleben ist bei Alg I nach Krankengeld nur wichtig dass du noch einen Arbeitsplatz hast.

Ich stell Dir jetzt die Frage, wenn du diesen kündigen würdest nur um Alg I beziehen zu können - was bitte wäre die Folge?
Siehst due, genau das ist es - deswegen gibt es ja die Nahtlosregelung.

Und ich bin mir fast sicher, dass der Antrag abgelehnt wird und erst nach dem Widerspruch durchgeht. (steht übrigens in den Kommentaren auf den Seiten auch so)

Wie schon gesagt deshalb hatte ich damals 3 verschiedenen Ämter mit meinen Anträgen "genervt", da fällt mir gerade ein, ich habe zweimal Alg I wegen derselben Krankheit beantragt, bei zweiten mal (2 Jahre später) war ein anderer Sachbearbeiter zuständig, der hat in die Akte geschaut und sieh da es kam sofort der Bescheid dass ich Alg I bekommen weil...

Ich denke mal du weißt, dass man in Deutschland nur dann etwas bekommt wenn man vorher den Antrag stellt = September ausgesteuert, dann solltest du dir nicht allzu viel Zeit lassen, die Bearbeitung dauert ja auch seine Zeit.

Es kommt dann immer wieder dazu, dass die Arbeitsagenturen feststellen, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine nahtlose Arbeitslosengeldgewährung nicht erfüllt sind, da – angeblich – ein Restleistungsvermögen von über 15 Wochenstunden besteht bzw. die Minderung des Leistungsvermögens voraussichtlich nur für einen Zeitraum von unter 6 Monaten besteht.

Du bist ja noch arbeitsfähig - nur krankgeschrieben - also bist du auch 15 Stunden in der Woche arbeitsfähig, das nicht mit deinem jetzigen Gesundheitszustand zu tun!

Wenn du noch weiter Fragen hast dann bitte gerne, aber bitte stelle nur die Frage - es hilft auch dir nichts wenn du gelesenes miteinander verknüpfst - mit den Behördentexten.

He, und dass dir die Birne dröhnt von dem ganzen Mist ist mir klar, ganz abgesehen welche Krankheit man hat.
 

Flo12

Aktives Mitglied
Hallo. Ich hatte jetzt Kontakt mit der Arbeitsagentur und die Dame bestätigte mir, dass es es ein Nahtlosigkeitsfall ist.
Allerdings stellte sie mir genau die berühmte Frage ob ich bis zu 15 Stunden arbeiten könne.
Das habe ich auch bis heute nicht verstanden:

ich bin arbeitsunfähig krankgeschrieben, ausgesteuert und der Antrag auf berufliche Reha läuft. Was haben jetzt diese 15 Stunden genau für Auswirkungen? Wenn ich weniger als 15 Stunden arbeiten kann = Kürzung des ALG1 oder Ablehnung?

Sorry ich versteh das nicht, insbesondere das Beamtendeutsch im Gesetzestext nicht.
 

Flo12

Aktives Mitglied
Aber wo ist da die Logik? Ich bin ja weiter krankgeschrieben, wie kann da eine Fähigkeit von 15 Stunden gelten? Zudem hatte ich das im Gespräch verneint, also unter 15 Stunden, gesagt hat sie aber nichts darauf.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Ups.

Es geht um einen längeren Zeitraum und nicht um eine ArbeitsUnfähigkeitsbescheinigung(Gelber Schein) die von einen Arzt augestellt wurde.
Es geht um eine Sozialmedizinsche Einschätzung.
Sollte dich ein Gutachter unter 15 Std. Erwerbsfähig einschätzen wäre das eine volle Erwerbsminderung und es würde z.B. keine LTA(Berufliche Reha) bewilligt werden.

Hast du der Dame erzählt das ein LTA Antrag gestellt ist und du auf den Gutachtertermin wartest?
 
Zuletzt bearbeitet:

Flo12

Aktives Mitglied
Ja ich habe gesagt dass ein LTA Antrag läuft. Wie gesagt ich werde ja Mitte September ausgesteuert und mein Facharzt wird mich weiter krankschreiben. Trotzdem stolpere ich irgendwie immer wieder über diese 15 Stunden und habe Sorge dass da irgendwas schief läuft.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Schon den Gutachtertermin?

Das Stolpern ist nicht schlimm.
Das ist Gesetzlich verankert.
Unter 15Std. Voll Erwerbsgrmindert also auch nicht Vermittelbar durch die Agentur für Arbeit.
Über 15Std.-unter 30 Std Teil Erwerbsgemindert.
Über 30Std. Nicht Erwerbsgemindert.
Beim ALG Antrag die Schwrigepflichtsentbindungen unterschreiben und deren Medizinischer Dienst(Amtsarzt) entscheidet vielleicht nach Aktenlage.
Persönliche Begutachtungen finden in meiner Gegend gar nicht oder weniger statt .
 

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