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Bitte helft mir :((

Überhaupt nicht reagieren, also nix widersprechen etc.....
Habt ja bestimmt im TV gesehen, dass man in diesen Fällen nie reagiert.....
Auch wenn sie mit Zwangsvollstr. etc....drohen.....
Erst wenn ein richtiger (gibt auch gefälschte) gerichtl. Mahnbescheid kommt, dann widersprechen und dann kommt normal nix mehr, denn da müssen die in Vorleistung gehen!
 
Hm, wenn es groß über dem Anmeldeformular steht, dann ist das zulässig.

Die Tipps, die Ihr hier gegeben habt, sind absolut richtig, wenn ein Anbieter die Kostenpflichtigkeit sienes Angebotes verschleiert. Zum Beispiel in den AGB versteckt, unverständlich verklausuliert oder so klein und an so unwahrscheinlicher Stelle versteckt, dass man es nicht gut wahrnehmen kann.

Auch ist es nicht richtig, dass der Anbieter ohne die Adresse hilflos ist. Mit der IP- Nachverfolgung kann er sehr wohl den Nutzer ausfindig machen. Hier kommt noch dazu, dass er falsche Angaben gemacht hat. Er ist mit 16 strafmündig und so etwas nennt sich Warenkreditbetrug vs. Leistungserschleichung.

Zum Widerruf dürfte es zu spät sein, das geht nur innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung.

Es ist nicht egal, was man im Internet tut.

Ich würde empfehlen, umgehend eine Verbraucherberatungsstelle aufzusuchen, ehrlich schildern, wie es gelaufen ist. Gut wäre auch, mal mit den Eltern zu reden.
 
Nein, gleich auf der ersten Seite unter dem Login steht, dass die Mitgliedschaft 59 €/ 30 Tage kostet.

Das ist nicht versteckt, der Gerechtigkeit halber wäre es seriöser, unmittelbar in der Nähe der eingabefelder konkreter zu beschreiben, um welche Dienstleistung es sich handelt und was genau das kostet.

Also grenzwertige Sache, ich bleibe dabei, ab zur Verbraucherzentrale.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Black Angel 123,ich würde ersteinmal mit deinen Eltern sprechen,nicht dass sie ne böse Überraschung bekommen !
Dann hättest du noch Stress mit deinen Eltern,beichten ist immer besser !
Da du bedingt Geschäftsfähig bist und falsche Eigenangaben zu deiner Person gegeben hast,würd ich ebenfalls zur Verbraucherzentrale !
Du mußt mit der Frage " Warum haben sie falsche Angaben zu ihrer Person gemacht,wenn ihnen die Kosten nicht bekannt waren "?
Du solltest wirklich erlich sein,sonst wird alles noch schlimmer.
Sprich auf alle Fälle mit deinen Eltern,die können dich begleiten.
In Zukunft,solltest du genau lesen und keines Falls falsche Angaben angeben zu deiner Person geben (strafbar ).
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, Nepp eben. Und undurchsichtig, da hast Du schon recht.

Ich meinte eben, dass die Kostenpflichtigkeit voll ersichtlich ist und man sich dann eben nicht registrieren darf, wenn man nicht genau weiß, wie die Modalitäten sind. und immer die AGBs lesen. Von den falschen Adressangaben mal ganz zu schweigen.

Verstehe auch nicht, wieso immer Leute blindlings darauf los galoppieren. Das ist doch nun echt ein alter Hut.
 
Ich rate dir, die Angelegenheit auf jedem Fall mit deinen Eltern zu besprechen. Sie sollten den Rechnungssteller entsprechend anschreiben. Da du noch minderjährig bist, kannst du dich nicht wirksam ohne die Zustimmung deiner Eltern für zukünftige Zahlungen verpflichten. Wenn deine Eltern demnach erklären, dass sie ihre Einwilligung hierfür nicht geben, ist kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen.
 
Zitat:

Hier kommt noch dazu, dass er falsche Angaben gemacht hat. Er ist mit 16 strafmündig und so etwas nennt sich Warenkreditbetrug vs. Leistungserschleichung.

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Man sollte zumindest dazuschreiben, in welchem Gesetzbuch festgehalten ist, das man nicht unter anderem Namen etwas bestellen - oder überhaupt auftreten darf.
 
Zitat:

Hier kommt noch dazu, dass er falsche Angaben gemacht hat. Er ist mit 16 strafmündig und so etwas nennt sich Warenkreditbetrug vs. Leistungserschleichung.

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Man sollte zumindest dazuschreiben, in welchem Gesetzbuch festgehalten ist, das man nicht unter anderem Namen etwas bestellen - oder überhaupt auftreten darf.

StGB, Paragraphen reiche ich nach
 
Da wirst Du lange suchen müssen.....
Ein Tip wäre, daß Du Dir mal das Buch von Ralf Höcker "Das neue Lexikon der Rechtsirrtümer" leistest. Das hilft Dir.😀
 
Aaalso, mit der Angabe falscher Daten in der Absicht kostenpflichtige Dienste zu erlangen und diese später nicht zu bezahlen, kommen die Paragraphen 263 StGB (Betrug) bzw. 265a StGB (Leistungserschleichung) zum Tragen. Die Abgrenzung überlasse ich den Juristen.

In diesem Fall muss man dann beweisen, dass man bei Vertragsabschluss keine Kenntnis von der Kostenpflichtigkeit hatte und sich nicht durch die falschen Daten bereichern wollte.

Beinhaltet der Vertrag keine Kosten oder zahlt der Vertragsnehmer brav, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten und es hat keine strafrechtliche Relevanz. Allenfalls zivilrechtliche ggf.

Inwiefern ein zweifelhaftes Angebot da noch abmildernd reinspielt, kann ich nicht beurteilen.
 

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