Anregungen
Wenn Du Bafög bekommst,müßte das Bafög-Amt, die Rechtsberatung der Ausbildungsstätte (studierst Du?) --Studentinnen mit Kind-Beratung,oder der Stura helfen können.Es gibt auch manchmal "einmalige Zuschüsse für Auszubildende/Studentinnen in Not" oder einen Bildungskredit .
Habe zwar mehrmals gesucht,aber fand hier nix zu Deiner Ausbildungssituation.
Auch finde ich nix zum Alter eines Kindes und ob Du einen titulierten Unterhaltsanspruch gg.den Vater hast?
Auch Dir selbst stünde evl.seitens des Kindesvaters noch Unterhalt zu.
falls der KV selbst studiert/in Ausbildung ist,haften evl. dessen ihm unterhaltsverpflichtete Eltern auch für Dich/Dein Kind.
Steht es in anderen thread?
Warum bekommst Du keinen Unterhaltsvorschuß zumindest? Diesen beantragt man beim Jugendamt,Abt.Unterhaltsvorschuß und er wird insgesamt für maximal 72 Monate gezahlt--innerhalb der ersten 12 Lebensjahre. Du kannst diesen dann bekommen (in Höhe des Regelunterhaltes -hälftiges KG) ,wenn der Kindesvater nicht zahlen kann/will.
Die Verteilung der Monate kann man sich aussuchen.
Wenn man z.B. in den ersten Lj. mit den geringen Einkommenshöhen noch zurechtkommt ,ist eine spätere Beantragung ratsamer wegen der höheren Regelsätze ab 6Jahre. Ein älteres Kind benötigt auch mehr ...
Der KV muß diesen Vorschuß an das JA rückzahlen,bei Leistungsfähigkeit.
Zustehen müßte Dir auch das Kindergeld (Du schriebst nur "Bafög ...")
UND der Kinderzuschlag evl. in Höhe von ZUSÄTZLICH maximal 140Eu.
Letzteren beantragst Du bei der KINDERGELDKASSE des Arbeitsamtes.
Da werden alle Deine Einkünfte beachtet.
Da es diesen nicht rückwirkend gibt,ist jeder Monat verschenkt,den Du wartest.
Anträge sind online ausdruckbar!
Erziehungsgeld/Landeserziehungsgeld kommt auch nicht (mehr) in Betracht? Bist Du Dir da sicher? Anfrage dazu beim Amt für Familie und Soziales.
Ich verstehe nicht,wenn Du "auf allen Ämtern " warst,daß man Dich so schlecht beriet.
Vielleicht gehst Du mal zum " Deutschen Familienverband" /Caritas o.ä. und fragst nach einer Komplexberatung durch den Ämterdschungel.
In meiner Stadt werden kostenlos "Allgemeine Rechtsberatungen" durch Anwälte angeboten in den Räumen des Deutschen Familienverbandes.
Das würde ich Dir auf jeden Fall empfehlen--falls man Dich FALSCH beriet auf einem Amt,könntest Du so evl. über Amtshaftung erreichen,daß Dir
NICHTBEANTRAGTE,aber dem Grunde nach zustehende Leistungen
rückwirkend erhältst--und sei es als Schadensersatz --o."Einsetzen in vorherigen Stand".
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Zustimmen generell kann ich der Erfahrung,daß alleinstehende Mütter mit Kindern absurderweise oft überhaupt nicht abgesichert sind (Gegenwart/Zukunft),
wenn sie sich um fundierte Ausbildung UND selbst um Kinder kümmern.
Da gibt es riesige Lücken zwischen Ziel und Realität.
Eine Diskussion drüber würde aber das Thema sprengen.
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Vielleicht konkretisierst Du noch mal ?
Bei welchem Amt hast Du jw.vorgesprochen?
Was ist mit KU,KG...
Kannst mir gern auch PN schicken.
Herzlichst ,
die Micky