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Bin ich im Recht oder mein Chef?

Hallo Werner,
ich habe die ganzen Monate die Krankenversicherung gezahlt.
Ich hab mich selbst versichert.Es gibt ja nicht nur die gesetzliche und die Private sondern auch eine Pflichtversicherung und die habe ich gezahlt, aus eigener Tasche.
Wie gesagt vom Amt habe ich nichts bekommen, deswegen wäre es kein Sozialbetrug nehme ich an.
Die KV hat mich jeden Monat 143 Euro gekostet !!!

LG,
Kea
 
.
Ein Minijob ist ein Job wie jeder andere auch, mit allen Rechten und Pflichten. Und deshalb besteht die Pflicht, den mündlich geschlossenen Vertrag schriftlich fristgerecht zu kündigen..


Das kann ja sein, aber, jeder der einen Minijober einstellt , weiß, dass dieser auf irgendwann nicht mehr erscheinen kann.

.
Seit wann ist der Arbeitgeber dem Sozialamt verpflichtet, etweas mitzuteilen. Das ist alleinige Aufgabe des Arbeitnehmers. .

Sorry , ich meinte die Sozialversicherung.

Im Falle eines Mißbrauchs, schuldet immer die Firma der Sozialversicherung und dem Finanzamt die Fehlsumme. Das ist gesetzlich so festgelegt.

.
Wer mehr zu verlieren hat, ist die ganz große Frage. Was du vorschlägst ist Erpressung. Du lehnst dich aber weit aus dem Fenster!.


Das ist keine Erpressung, sondern ein klare Darlegung der Tatsachen.

Die Folgen für den Chef sind härter als für den Angestellten. Und das muss er wissen.

.Also vorsichtshalber die Füße gaaaanz schön still halten.

Ich halte es da lieber mit dem Sprichwort "Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil."

Der Chef hat sie ausgenutzt und den Sozialstaat auch und jede Menge Kohle gespart, indem er sie absichtlich falsch angemeldet hat und muss halt jetzt mit den Konsequenzen leben, die da heißen, dass sie gegangen ist und er nicht viel dagegen tun kann.
 
Hallo,
erstmal danke für die ganzen Antworten.
Ich habe nie eine quittung unterschrieben und es wurde auf 400 euro Basis abgerechnet.
Nein ich habe kein geld vom Amt bekommen.
Und ich habe den Job schon gewechselt.In eine Vollzeitstelle, mit Vertrag und auch angemeldet.
Ich hoffe das er nur versucht mich einzuschüchtern und es nicht wirklich macht.
Wenn doch womit muss ich rechnen wenn ich mich beim Finanzamt selbst anzeige?

Liebe Grüsse,
Kea

Er versucht es vielleicht mit Einschüchterung, wird jedoch nicht weit damit kommen, wenn Du Dich nicht einschüchtern lässt.

Er hat weit mehr zu verlieren als Du und das weiß er auch.

Bei einer Selbstanzeige beim Finanzamt kommst Du weitgehend strafffrei davon, abgesehen von den Nachzahlungen, die aber vermutlich sogar Dein Ex-Chef leisten muss, da er Dich absichtlich falsch angemeldet hat.

Aber soweit wird er es zu 99% nicht kommen lassen.
 
In der Regel werden die Pauschalabgaben vom Arbeitgeber getragen, so dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt brutto für netto erhält.

Minijob-Zentrale - Arbeitnehmer

Schwankender Verdienst

Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Angenommen, in den Monaten September bis April verdienen Sie mit Ihrem Minijob monatlich 500 Euro, in den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Danach kommen Sie auf einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 416,67 Euro und liegen über der 400-Euro-Grenze. Ihre Beschäftigung ist also versicherungspflichtig.
Sie bleiben versicherungsfrei, wenn Ihr Verdienst unvorhersehbar und für maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres die Verdienstgrenze von 400 Euro überschreitet.

Minijob-Zentrale - Verdienstgrenzen

Kündigungsfristen beachten. Soweit im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.

Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht

Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, das sog. Nachweisgesetz, verpflichtet den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Der Nachweis gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. Die Niederschrift muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn (bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch die voraussichtliche Dauer) des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort (ggf. Hinweis auf verschiedene Arbeitsorte)
  • Kurze Charakterisierung bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  • Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschläge, Zulagen usw.)
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Kündigungsfristen
  • Allgemeiner Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Die Nachweispflicht entfällt, wenn dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, der die durch das Nachweisgesetz geforderten Angaben enthält.

Erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtung nicht, ist der Arbeitsvertrag gleichwohl gültig zustande gekommen (deklaratorische Wirkung). Durch den Verstoß gegen die Nachweispflichten gerät der Arbeitgeber aber in Verzug und haftet dem Arbeitnehmer auf Ersatz des Verzugsschadens (vgl. § 280 BGB), z.B. dafür, dass der Arbeitnehmer aufgrund des fehlenden Hinweises auf einen geltenden Tarifvertrag eine Ausschlussfrist aus diesem Tarifvertrag versäumt hat und sein Anspruch dadurch verfallen ist (Bundesarbeitsgericht vom 17. April 2002, 5 AZR 89/01). Ein nicht erbrachter Nachweis kann sich außerdem in einem Streitfall vor Gericht in der Weise zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken, dass diesem Beweiserleichterungen eingeräumt werden.

http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html

Wichtig:
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Rentenaufstockung durch den Arbeitnehmer zu informieren!
Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht

Für die Abwicklung des Beitragsverfahrens und Meldeverfahrens mit der Minijob-Zentrale ist – wie bei anderen Einzugsstellen auch – eine bestimmte Vorgehensweise zu beachten. Die Arbeitgeber sind unter anderem verpflichtet, den einzelnen Arbeitnehmer zu melden und die Höhe der geleisteten Abgaben nachzuweisen.
Hierfür benötigen die Arbeitgeber eine achtstellige Betriebsnummer.
Wenn noch keine Betriebsnummer vergeben wurde, muss diese beim Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.


Minijob-Zentrale - Meldeverfahren


Betreffend Steuern:


Sozialabgaben und Steuern
Bei 400-Euro-Jobs fallen für die Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an, sie erhalten brutto für netto.

Massgeblich ist das im Steuerjahr von 12 Monaten verdiente. Wir der gesamt Verdienst durch 12 geteilt und liegt unter 400 pro Monat fallen keine Steuern für den Arbeitnehmer an.



Minijob / Minijobs geringfügige Beschäftigung


Mini-Jobs, 400-Euro-Jobs, 401-800-Euro-Jobs, Minijobs


So dass hier mal Klarheit herrscht.

Hier die kostenlose Hotline für Arbeitsrecht.

0800 Mein Anwalt - Rechtsanwalt - Privatinsolvenz - kostenfreie Hotline und mehr

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Grüssle Sera
 
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