In der Regel werden die Pauschalabgaben vom Arbeitgeber getragen, so dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt brutto für netto erhält.
Minijob-Zentrale - Arbeitnehmer
Schwankender Verdienst
Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Angenommen, in den Monaten September bis April verdienen Sie mit Ihrem Minijob monatlich 500 Euro, in den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Danach kommen Sie auf einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 416,67 Euro und liegen über der 400-Euro-Grenze. Ihre Beschäftigung ist also versicherungspflichtig.
Sie bleiben versicherungsfrei, wenn Ihr Verdienst unvorhersehbar und für maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres die Verdienstgrenze von 400 Euro überschreitet.
Minijob-Zentrale - Verdienstgrenzen
Kündigungsfristen beachten. Soweit im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.
Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht
Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, das sog. Nachweisgesetz, verpflichtet den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Der Nachweis gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. Die Niederschrift muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn (bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch die voraussichtliche Dauer) des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort (ggf. Hinweis auf verschiedene Arbeitsorte)
- Kurze Charakterisierung bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
- Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschläge, Zulagen usw.)
- Vereinbarte Arbeitszeit
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Kündigungsfristen
- Allgemeiner Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Die Nachweispflicht entfällt, wenn dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, der die durch das Nachweisgesetz geforderten Angaben enthält.
Erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtung nicht, ist der Arbeitsvertrag gleichwohl gültig zustande gekommen (deklaratorische Wirkung). Durch den Verstoß gegen die Nachweispflichten gerät der Arbeitgeber aber in Verzug und haftet dem Arbeitnehmer auf Ersatz des
Verzugsschadens (vgl.
§ 280 BGB), z.B. dafür, dass der Arbeitnehmer aufgrund des fehlenden Hinweises auf einen geltenden Tarifvertrag eine Ausschlussfrist aus diesem Tarifvertrag versäumt hat und sein Anspruch dadurch verfallen ist (
Bundesarbeitsgericht vom 17. April 2002, 5 AZR 89/01). Ein nicht erbrachter Nachweis kann sich außerdem in einem Streitfall vor Gericht in der Weise zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken, dass diesem Beweiserleichterungen eingeräumt werden.
http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html
Wichtig:
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Rentenaufstockung durch den Arbeitnehmer zu informieren!
Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht
Für die Abwicklung des Beitragsverfahrens und Meldeverfahrens mit der Minijob-Zentrale ist – wie bei anderen Einzugsstellen auch – eine bestimmte Vorgehensweise zu beachten. Die Arbeitgeber sind unter anderem verpflichtet, den einzelnen Arbeitnehmer zu melden und die Höhe der geleisteten Abgaben nachzuweisen.
Hierfür benötigen die Arbeitgeber eine achtstellige
Betriebsnummer.
Wenn noch keine Betriebsnummer vergeben wurde, muss diese beim Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Minijob-Zentrale - Meldeverfahren
Betreffend Steuern:
Sozialabgaben und Steuern
Bei 400-Euro-Jobs fallen für die
Arbeitnehmer keine Steuern oder
Sozialabgaben an, sie erhalten brutto für netto.
Massgeblich ist das im Steuerjahr von 12 Monaten verdiente. Wir der gesamt Verdienst durch 12 geteilt und liegt unter 400 pro Monat fallen keine Steuern für den Arbeitnehmer an.
Minijob / Minijobs geringfügige Beschäftigung
Mini-Jobs, 400-Euro-Jobs, 401-800-Euro-Jobs, Minijobs
So dass hier mal Klarheit herrscht.
Hier die kostenlose Hotline für Arbeitsrecht.
0800 Mein Anwalt - Rechtsanwalt - Privatinsolvenz - kostenfreie Hotline und mehr
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
Grüssle Sera