Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Deiner Mutter geht es darum, das Pfegegeld einzustreichen, ohne im Gegenzug irgendeine Pflege durchzuführen. Deine Oma hat offenbar Pflegegrad 3, das wären ungefähr 600€.
Das Pflegegeld soll für die Pflege verwendet werden und ist Einkommen deiner Oma, nicht der Pflegeperson. So wie es klingt wäre es aber bedeutend besser, wenn Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird. Also ein Pflegedienst kommt vorbei. Das die nicht alles abdecken was nötig wäre weiss jeder, aber etwas Ordnung halten, Wohnung reinigen oder Medikamente geben machen die schon.
Ich würde pragmatisch vorgehen und deine Oma bei der Pflegekasse anrufen lassen, oder sie unterschreibt was. Das Pflegegeld soll einfach an eine andere Bankverbindung überwiesen werden. Damit muss man den Bescheid selbst nicht abgreifen, sondern regelt nur was Praktisches.
Die Vorsorgevollmacht steht dem nicht entgegen. Der Geber der Vollmacht entscheidet selbst, wann er von dieser Gebrauch macht. Kritisch ist es nur, wenn deine Oma ganz offenkundig nicht mehr versteht, was sie tut.
Für Pflegesachleistung müsste die Vollmacht geändert werden, weil da Einiges zu entscheiden ist. Das würde ich jetzt nicht versuchen- das gibt Stress und Streit, den du nicht gebrauchen kannst.
Generell wäre ein rechtlicher Betreuer für deine Oma erforderlich, wenn die Vernachlässigung überhand nimmt. Ich würde davon im Grunde zwar abraten, weil das wieder ein riesen Theater beim Betreuungsgericht ergibt. Aber deine Oma kann ja auch noch ein paar Jahre leben. Soll sie dann einfach sich selbst überlassen bleiben?
Das Pflegegeld soll für die Pflege verwendet werden und ist Einkommen deiner Oma, nicht der Pflegeperson. So wie es klingt wäre es aber bedeutend besser, wenn Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird. Also ein Pflegedienst kommt vorbei. Das die nicht alles abdecken was nötig wäre weiss jeder, aber etwas Ordnung halten, Wohnung reinigen oder Medikamente geben machen die schon.
Ich würde pragmatisch vorgehen und deine Oma bei der Pflegekasse anrufen lassen, oder sie unterschreibt was. Das Pflegegeld soll einfach an eine andere Bankverbindung überwiesen werden. Damit muss man den Bescheid selbst nicht abgreifen, sondern regelt nur was Praktisches.
Die Vorsorgevollmacht steht dem nicht entgegen. Der Geber der Vollmacht entscheidet selbst, wann er von dieser Gebrauch macht. Kritisch ist es nur, wenn deine Oma ganz offenkundig nicht mehr versteht, was sie tut.
Für Pflegesachleistung müsste die Vollmacht geändert werden, weil da Einiges zu entscheiden ist. Das würde ich jetzt nicht versuchen- das gibt Stress und Streit, den du nicht gebrauchen kannst.
Generell wäre ein rechtlicher Betreuer für deine Oma erforderlich, wenn die Vernachlässigung überhand nimmt. Ich würde davon im Grunde zwar abraten, weil das wieder ein riesen Theater beim Betreuungsgericht ergibt. Aber deine Oma kann ja auch noch ein paar Jahre leben. Soll sie dann einfach sich selbst überlassen bleiben?