kleinerengel2011
Neues Mitglied
Hallo ich bin 19 und hab nen 3 monate alten sohn.Ich hatte mich freiwillig beim JA gemeldet, da ich kurz nach der geburt von dem kleinen nicht mehr in meine alte unterkunft zurueck konnte und mein freund (nicht der kindsvater) noch keine eigene wohnung hatte.So bin ich in ein Mk gekommen, jedoch unter der vorausetzung dass ich sobald ich eine wohnung hab wieder ausziehen darf. Bin jetzt drei monate hier und inzwischen hies es dass ich selbst wenn ich eine wohnung hab nicht ausziehen darf obwohl ich mit meinem sohn super klar komme und auch mit meinem haushalt und dem geld.Naja mein freund hat jetzt eine wohnung gefunden und moechte uns beide zu sich holen oder zumindest dass wir in eine einrichtung kommen die naeher zu meinem heimatort ist.Meine bezugsbetreuerin lehnt dies jedoch ohne naehere begruendung ab und beim JA erreich ich keinen. Meine frage ist ob es bei dieser sachlage sinn macht einen anwalt einzuschalten da ich ja freiwillig ins MK gegangen bin und auch unter der vorrausetzung dass ich jederzeit wieder ausziehen darf.
Bitte helft mir
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