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Bin gezwungener maßen in nem mutterkindheim brauche hilfe

kleinerengel2011

Neues Mitglied
Hallo ich bin 19 und hab nen 3 monate alten sohn.Ich hatte mich freiwillig beim JA gemeldet, da ich kurz nach der geburt von dem kleinen nicht mehr in meine alte unterkunft zurueck konnte und mein freund (nicht der kindsvater) noch keine eigene wohnung hatte.So bin ich in ein Mk gekommen, jedoch unter der vorausetzung dass ich sobald ich eine wohnung hab wieder ausziehen darf. Bin jetzt drei monate hier und inzwischen hies es dass ich selbst wenn ich eine wohnung hab nicht ausziehen darf obwohl ich mit meinem sohn super klar komme und auch mit meinem haushalt und dem geld.Naja mein freund hat jetzt eine wohnung gefunden und moechte uns beide zu sich holen oder zumindest dass wir in eine einrichtung kommen die naeher zu meinem heimatort ist.Meine bezugsbetreuerin lehnt dies jedoch ohne naehere begruendung ab und beim JA erreich ich keinen. Meine frage ist ob es bei dieser sachlage sinn macht einen anwalt einzuschalten da ich ja freiwillig ins MK gegangen bin und auch unter der vorrausetzung dass ich jederzeit wieder ausziehen darf.
Bitte helft mir
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Hallo ich bin 19 und hab nen 3 monate alten sohn. [...] mein freund (nicht der kindsvater) noch keine eigene wohnung hatte. [...] sobald ich eine wohnung hab wieder ausziehen darf. Bin jetzt drei monate hier [...] mein freund hat jetzt eine wohnung gefunden und moechte uns beide zu sich holen
Dass Du eine Wohnung gefunden hast. Er hat für sich eine Wohnung gefunden.

19, Kind, Stief-Partner, Fremdwohnung - hört sich für alte erfahrene Leutchen wenig sicher an.

Bleib halt dort.

Bleibt noch die Frage: Was ist mit dem Vater des Kindes?
Die andere Frage: Was ist mit Deinen Eltern?
In solchen Fällen dürfen auch Deine Eltern Deine neue Familie unterstützen, das ist ihnen erlaubt und wird auch nicht selten gemacht.
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Hallo KleinerEngel!

Ich würde mich schon Mal um rechtlichen Beistand kümmern für den Fall der Fälle. Wenn deine Bezugsbetreuerin dir keine Begründung liefert, wäre ich vorsichtig und misstrauisch. Wenn Sie dir verwähren wollen auszuziehen, mit deiner eigenen Auflage `Eigene Wohnung´, würden bei mir Alarmglocken schrillen. Mit einem Anwalt kannst ggf. in deine Akte Einsicht nehmen, welche Meinung die so über dich haben.

lg.
 

kleinerengel2011

Neues Mitglied
Dass Du 19, Kind, Stief-Partner, Fremdwohnung - hört sich für alte erfahrene Leutchen wenig sicher an.

Bleib halt dort.

Bleibt noch die Frage: Was ist mit dem Vater des Kindes?
Die andere Frage: Was ist mit Deinen Eltern?
In solchen Fällen dürfen auch Deine Eltern Deine neue Familie unterstützen, das ist ihnen erlaubt und wird auch nicht selten gemacht.
Es war von vornerein geplant mit ihm zusammen zu ziehen
der vater des kindes kommt regelmaessig mit seiner mutter zu besuch
mit meinen eltern hab ich keinen bzw nur spaerlichen kontakt da ich frueher sehr viel srtess mit meiner mutter hatte da sie mich oft geschlagen hat und mich auch dauernd runter gemacht hat
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Für Raum Bonn kann ich persönlich keinen für Familienrecht empfehlen. Es geht ja erstmal um Akteneinsicht JA und MKH und um ggf. für sich Selbst davon Kopien zu machen, und heraus zu finden - Wieso Sie dir keine Begründung liefert, und MKH sich zum Klammeraffen macht? Ich würde auch nicht JA im Alleingang kontaktieren, sondern direkt einen Anwalt aufsuchen, der das alles managet und deine Interessen vertritt. Beim Amtsgericht deiner Stadt kannst Beratungsschein beantragen, bezahlst für den ganzen Aufwand 10 Euro (falls sich am Betrag nicht was geändert hat!?). Die können dir jmd. empfehlen direkt Vorort oder gehst mit dem Schein zu einer/m deiner Wahl. Es geht ja erstens um Akteneinsicht um zu sehen was die so von dir dokumentieren. Gegenüber MKH, der Oma und Kindsvater würde ich erstmal die Füße still halten, dass Akteneinsicht anstrebst. Antrag auf Akteneinsicht kann ohnehin verzögert oder verweigert werden, deshalb mit rechtlichen Beistand schon mal frühzeitig anmelden.

Ein paar Tipps nebenbei:

*Gedächtnisprotokolle anfertigen
*kein Termin beim JA ohne Beistand (darf nicht verweigert werden)
*alles auf Schriftform bestehen
*wenn das JA/MKH Schriftform verweigert, selbst die Ereignisse dokumentieren, und dies dem JA/MKH nachweisbar zukommen lassen
*alle Vorsorgeuntersuchungen einhalten, sämtliche Arztbesuche dokumentieren
*keine Unterschrift unter Inobhutnahmeerklärungen, denn damit gibt man sein Kind im Prinzip freiwillig in die Hände des JA; Nachteile für spätere familiengerichtliche Verfahren.

Fühlst dich bedroht, erpresst oder genötigt von deinem Umfeld, kannst dich bei der Staatsanwaltschaft Bonn vorstellen, und deren agieren mitteilen.

lg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tatjan

Mitglied
Hallo,
ich habe gerade mal gegoogelt und eine Ehrenamtliche Familienberatung für Dich gefunden und dort auch schon mal kurz angerufen.
Die Frau ist sehr freundlich gewesen und hat gesagt, Du könntest dort auch anonym( falls das Dein Wunsch ist )anrufen und Dich beraten lassen.
Sie kann Dir dann sagen, wie ein hilfeplan normalerweise aussieht, und an welche Höhere Stelle Du Dich wenden kannst.
Evt übernehmen sie auch Gespräche für Dich, um zu sehen wie die Situation ist.
Ich hatte ihr gesagt, dass ich den Eindruck habe, dass Du nicht gut informiert wirst, warum Du jetzt nicht ausziehen darfst.....

Anbieter familienKreis Bonn e.V. Anschrift Anja Henkel
Breite Str. 76
53111 Bonn
Ansprechpartner Anja Henkel und Jutta Oster Kontakt Tel.: 0228/18464204
Fax.: 0228/18464205
E-Mail: info@familienkreis-bonn.de
Homepage: http://www.familienkreis-bonn.de
Ich wünsche Euch alles Gute.
 
A

anjavonappen

Gast
Ich war auch im Mutter-Kind-Heim. Ich bin nur mit Hilfe des Jugendamtes und der Polizei mit meinen Kindern rausgekommen.
 
G

Gast

Gast
hallo mein name ist natalie bin 17 jahre alt und im 5 monat schwanger und ich muss auch gezwungener maßen in ein mkh ziehen aber werde dieses jahr 18 kan ich da nicht mit dem vater des kindes zusammen ziehen wenn ich 18 bin ? als vom mkh dann ausziehen ?
 

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