Jusehr
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[h=1]Bedeutung des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bei der Bewerbung[/h]
https://arbeits-abc.de/bedeutung-des-gleichbehandlungsgesetzes-agg-bei-der-bewerbung/ (Fettung von mir)Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes (AGG) am 18. August 2006 gelten im Arbeitsleben und damit auch bei Bewerbungsverfahren neue Vorschriften für ein einvernehmliches Miteinander.
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Niemand soll wegen seines Alters, seiner sexuellen Orientierung, seiner ethnischen Herkunft, Religion oder gar wegen einer Behinderung oder seines Geschlechts benachteiligt oder diskriminiert werden können.
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Bewerber können sich künftig voll und ganz auf die Präsentation Ihres fachlichen Profils konzentrieren. Umfangreiche Angaben zur eigenen Person, wie zum Beispiel zum Familienstand, Alter oder der Muttersprache sind nicht mehr notwendig. Auch ein Bewerbungsfoto ist keine Pflicht. Insbesondere große Unternehmen, die Onlinebewerbungen bevorzugen, haben Ihre Bewerbungsformulare entsprechend angepasst.
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anonymisierten Lebensläufe ohne Foto, die in den USA und England bereits seit Jahren Standard sind
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Angaben zur Person und das Einsenden eines Fotos sind auf freiwilliger Basis auch weiterhin möglich. Werden diese Formalitäten jedoch verlangt und fühlt sich der Bewerber dadurch benachteiligt, kann er sich mit Hilfe des AGG nun dagegen wehren.
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In Stellenanzeigen sollten keine Wünsche zum Geschlecht oder Alter des Kandidaten gemacht und weder persönliche Angaben noch ein Bewerbungsfoto ausdrücklich gefordert werden. Um die Bewerbungsflut einzuschränken, sollte dafür gezielter auf die fachlichen Anforderungen eingegangen werden.
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Im Gespräch selbst sollten ausschließlich der Werdegang und die notwendigen Qualifikationen hinterfragt werden. Fragen nach intimen und persönlichen Details gilt es zu vermeiden.