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Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr muss ich es zahlen obwohl ich .....

Portion Control

Urgestein
Hast du den link mit den Gesetzen nicht gelesen, cloudy? Genau darum geht es doch! Der frühere Einzug des Nachmieters geht zu Lasten des Vormieters. Die Endabrechnung erfolgt außerdem grundsätzlich viel später. Die Kaution ist ja auch noch nicht zurückgegeben worden. Gedacht hätte ich dies ja auch nicht, scheint aber wirklich so zu sein.

War also bei Oldcat gängige Praxis.
 

_cloudy_

Urgestein
Nein, den Link hatte ich tatsächlich nicht gesehen.
Hätte ich nicht gedacht.

Bei mir war bei meinen letzten 2 Umzügen so, dass es keinen Vormieter gab.
Da wurde bei Schlüsselübergabe abgelesen und ab da habe ich auch bezahlt.

Aber der TE muss ja dann nichts zahlen für 2013.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Meinem Rechtsempfinden nach müßte der Vormieter dann einen internen Ausgleichsanspruch gegen den Nachmieter haben, das könnte man z.B. kurz schriftlich fixieren auf der Quittung für die Schlüsselübergabe. Aber im Außenverhältnis zum Vermieter ist es zutreffend, daß das Datum des Beginns des Mietverhältnisses zählt.


Aber darum scheint es in dem thread auch nicht zu gehen. sondern um die Betriebskosten für das gesamte Jahr 2013, obwohl das Mietverhältnis lt. Vertrag erst zum 01.01.2014 begann, Schlüsselübergabe jedoch einige Tage vorher.


Ich vermute daher, daß es sich um einen Fehler der Verwaltung handelt und versehentlich der TE die Betriebskostenabrechnung übersandt wurde, die eigentlich für den Vormieter bestimmt war.
 

Yumiko

Mitglied
Hallo,

ja also deswegen versteh ich das nicht. Ja es geht um die Betriebskostenabrechnung für das gesamte Haus. Oben steht drauf:

Abrechnung für den Zeitraum: 01.01.2013-31.12.2013

Alles wir aufgelistet wie Grundsteuern, Wasser/abwasser, Müllgebühren, Stromkosten, Versicherungsprämien, Lohnkosten, Außenanlagen, Aufzug .......

Nachforderung: 107,31

Und hab extra im Mietvertrag nachgeschaut: ab den 01.01.2014

Wir riefen da schon an aber entweder erreicht man die zuständige Person nicht oder man wird weitergeleitet und gesagt das man sich meldet. Langsam nervt es mich. Ich weis das damals bei der Vertragsunterzeichnung gesagt wurde das eventuell die Betriebskostenabrechnung uns noch "erwischt", aber warum soll ich für ein Jahr zahlen wo ich das Haus nur von außen gesehen habe?
 

Portion Control

Urgestein
Also 107 Ocken für 7 Tage kann kaum sein. Das wird tatsächlich an den falschen berechnet worden sein.
Wenn sie sich doch wieder melden wollen ist es doch okay. Das würde ich ganz locker sehen.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Hallo Yumiko,

schreib der Verwaltung einen kurzen Brief mit folgendem Inhalt:

Wir haben die Betriebsabrechnung für den Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013 erhalten. Da wir die Wohnung erst zum 01.01.2014 angemietet haben, gehe ich davon aus, daß es sich um ein Versehen Ihrerseits handelt.
Ich bitte um Prüfung und kurze schriftliche Bestätigung, daß Ihre Forderung aus dem Jahr 2013 uns gegenüber gegenstandslos ist.
 

stanstas

Neues Mitglied
für solche fälle habe ich eine Rechtsschutzversicehrung für Mieter abgeschlossen. Sobald abrechnung kommt gehe ich zu meinem Anwalt, er erledigt den Rest.

Kann ich nur empfehlen.


LG
 

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