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BestellungsProblem

D

DarkSoul

Gast
Hallo,

ich habe schon seit Monaten nach einem Angebot für ein Piano gesucht und endlich gefunden. Ok, dachte ich mir, ich bestelle es mal bei dem Händler und wollte per Nachname bezahlen.
Später erhalte ich aber eine E-Mail, worin der Händler meint, Nachnamezahlung würde in diesem Falle nicht gehen (weil der Preis zu hoch und der Wert des Gutes auch), am besten müsste ich per Vorrauskasse bezahlen, danach können sie das liefern.

Daraufhin habe ich geantwortet und gemeint, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete und auf die Ware verzichte. Und habe natürlich eine Bestätigung meiner Mail angefordert. Aber ich warte immernoch darauf, dass mir dieser Händler dies bestätigt.

Wie soll ich jetzt reagieren, soll ich ihm noch eine E-Mail schicken?
Ich mein, die Ware wird er wohl mir schlecht zusenden oder, wenn ich nicht bezahle. Weil ich möchte hier nicht aufeinmal 2 Pianos geliefert bekommen (weil ich noch bei einem anderen Händler bestelle).

Was meint ihr? Ist der Kaufvertrag mit meiner E-Mail aufgelöst?

Gruß
 
R

Ratlos 200

Gast
zur sicherheit die mail ausdrucken. falls du sie noch gespeichert hast.
auf jeden fall aber schriftlich per brief kündigen .einschreiben mit rückschein.so bist auf der sicheren seite das der empfänger den brief auch erhalten hat.

du hast etwas als beweis in der hand. so ne mail wird meist nicht anerkannt,da nix schriftlich.

so würde ich es machen
 
D

DarkSoul

Gast
zur sicherheit die mail ausdrucken. falls du sie noch gespeichert hast.
auf jeden fall aber schriftlich per brief kündigen .einschreiben mit rückschein.so bist auf der sicheren seite das der empfänger den brief auch erhalten hat.

du hast etwas als beweis in der hand. so ne mail wird meist nicht anerkannt,da nix schriftlich.

so würde ich es machen
Ja die Mail habe ich noch.
Aber auf der Seite des Händlers steht unter den AGB's dass man die Bestellung in Textform, durch Brief, Fax oder E-Mail widderrufen kann. Also müsste es doch gehen oder ?
 
R

Ratlos 200

Gast
hm.
eigentlich schon.
aber meine persönliche erfahrung was kündigungen betreffen haben mir gezeigt-immer mit der post.

ist zwar nicht ganz billig aber ich bin immer auf der sicheren seite weil ich beweisen kann das es abgeschickt wurde.

naja ich mach es immer unter zeugen .ist zwar umständlich hat mir aber so manchesmal bares geld gerettet.
ach ja ich habe in dem kündigungsschreiben immer nen niedlichen satz druntergeschrieben.
" bitte bestätigen sie mir schriftlich den eingang meiner kündigung."
 

mikenull

Urgestein
Richtig! Du kannst Du beweisen das Du sie abgeschickt hast - mehr aber nicht. Das sagt über den Inhalt aber gar nichts aus.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder per Gerichtsvollzieher kündigen. Das kostet zwar, aber gilt als zugestellt, selbst wenn der es nur in den Briefkasten einwirft. Oder Du wirfst die Kündigung selbst in den Briefkasten ein - und zwar zusammen mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt. Das ist genauso gut.

( aus "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" )
 
D

DarkSoul

Gast
Das Problem ist jetzt erledigt, ich habe dem Verkäufer noch eine E-Mail geschickt und er hat geantwortet, dass es ok ist, wenn ich per Mail vom Vertrag zurücktrete :)

Gruß
 

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