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Bekomme ich ALG 2? Mit Freund zusammen gezogen

  • Starter*in Starter*in AnneLena8
  • Datum Start Datum Start
ich hatte mit meiner minderjährigen tochter so ca. 1050€ einschließlich kindergeld.

die wohnung durfte nicht größer wie 60 m2 sein.

warum solltet ihr beide mehr geld zu verfügung haben?

wenn man arbeitet hat man noch irgendwelche freibeträge


ja vielleicht das die fahrtkosten als sonderausgaben angerechnt werden.
vielleicht bekommt ihr da mehr.
seine sonstigen zahlungen interessieren dem amt nicht!
miete eben aber da nur bis 60 m2 wenn ihr da noch eine größere wohnung habt siehts schlecht aus auf dauer.
ich hoffe für euch der §7 gilt.
bei mir ist auch das problem, wenn ich mal mit jemand zusammenziehe, dann liegt ich dem auf der tasche.
dann lieber 2 wohnungen 🙂

dann liegst du nicht ihm auf der tasche, bist aber vom amt abhängig.....


das muss wohl jeder für sich entscheiden von wem er lieber abhängig ist.
so ne abhängigkeit vom freund kann sehr belastend sein für eine frische beziehung.
aber wenn sie ziel haben wirklich zusammenzusein...dann vielleicht besser es zusammen zu meistern
 
Hallo,

vielen Dank für die vielen lieben Antworten.
Ich wollte erst fast nicht fragen, weil ich in dem Hartz 4 Forum so böse angegangen wurde.

Früher haben mein Freund und ich in zwei kleinen Wohnungen gelebt und sind dann in eine gemeinsame, größere (ca. 62 qm) gezogen. Mein Freund hat neben den hohen Fahrkosten noch mehrere Ratenzahlungen laufen, von Dingen, die vor unserer Zeit statt fanden.
Wenn er die Hälfte von Miete, Strom, Heizung und Lebensmitteln gezahlt hat, bleibt ihm oft nichts übrig. Früher war seine eigene Miete ja niedriger.
Das Jobcenter interessiert das natürlich nicht, aber wenn mein Gehalt wegfällt und ich nur noch 185 € habe, ist das schon bitter.

Ich bin auch nicht der Mensch, der sich von anderen aushalten lassen will. Schaffen werden wir es schon irgendwie, er sagt auch immer, das ich das Allerwertvollste bin und man das nicht in Geld berechnen kann und er gerne für mich eine Weile mitbezahlt, soweit es geht.Aber ich möchte das eigendlich nicht.

Das man erst ein Jahr zusammen leben muss, bevor man eine Bedarfsgemeinschaft ist, wird ,mal so und mal so ausgelegt. Ich war ja auch der Meinung, dass es bei uns zutreffend wäre.

Ich habe mich nochmal schlau gemacht, da ich anscheinend einen Denkfehler hatte. Ich dachte, man bekäme erst ALG 1, wenn man 2 Jahre am Stück gearbeitet hat, aber jetzt erfuhr ich, dass man nach 1 Jahr sv-pflichtiger Arbeit ein halbes Jahr Anspruch auf ALG 1 hat. Sollte mein Vertrag also wirklich nicht verlängert werden, hätte ich noch ein halbes Jahr Frist, um eine neue Stelle zu finden und hoffe, dass mir dies dann auch gelingt.
 
Würden sie in einer WG leben, wäre es wesentlich einfacher, dem Amt darzulegen, dass die beiden nicht gemeinsam wirtschaften und nicht gewillt sind, füreinander zu sorgen und einzutreten.

Sollte dies der Fall sein (deshalb mein Rat, darüber nochmals nachzudenken... vielleicht hast du die Situation im Eingangspost nicht genau beschrieben 🙂 ), seid ihr keine BG.

Was ist eigentlich mit ALG I? Das wäre vorrangig vor ALG II.

Das ist nicht so einfach, die prüfen das, und wenn die sehen das ihr ein paar seit, zusammen schläft in einem bett und in einem zimmer ist das keine wg mehr, sondern ne bedarfsgemeinschaft, und generell wenn die erfahren das ihr ne feste beziehung habt, dann gilt auch keine wg mehr, sondern ist ne BG
 
ich hatte mit meiner minderjährigen tochter so ca. 1050€ einschließlich kindergeld.

die wohnung durfte nicht größer wie 60 m2 sein.

warum solltet ihr beide mehr geld zu verfügung haben?

wenn man arbeitet hat man noch irgendwelche freibeträge


ja vielleicht das die fahrtkosten als sonderausgaben angerechnt werden.
vielleicht bekommt ihr da mehr.
seine sonstigen zahlungen interessieren dem amt nicht!
miete eben aber da nur bis 60 m2 wenn ihr da noch eine größere wohnung habt siehts schlecht aus auf dauer.
ich hoffe für euch der §7 gilt.
bei mir ist auch das problem, wenn ich mal mit jemand zusammenziehe, dann liegt ich dem auf der tasche.
dann lieber 2 wohnungen 🙂

dann liegst du nicht ihm auf der tasche, bist aber vom amt abhängig.....


Ist doch besser vom amt, als ne beziehung zu zerstören wenn er für dich alles zahhlen muss, und er hat selbst kaum geld.
 
Wenn die Wohnung die Möglichkeit bietet, würde ich mir die Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen.

Ob man eine Liebesbeziehung hat oder mit wem man Sex hat, geht das Jobcenter einen Feuchten an.

Wichtig wäre:
- Kostenbeteiligungsvereinbarung
- 2 separate Zimmer, gemeinschaftliche Nutzung von Küche, Bad und evtl. Wohnzimmer (in der Kostenbeteiligungsvereinbarung schriftlich festgehalten)
- separates Wirtschaften
- schriftliche Stellungnahme des Mitbewohners, dass er nicht gewillt ist, die TE zu unterstützen.
 
Die werden das aber trotzdem prüfen, weil ich das schon so oft von anderen gehört habe, das die unangemeldet kommen und nachschaun, ich glaube die haben sogar das recht dazu.
 
Die werden das aber trotzdem prüfen, weil ich das schon so oft von anderen gehört habe, das die unangemeldet kommen und nachschaun, ich glaube die haben sogar das recht dazu.

Falsch gedacht.

3. Die Ablehnung einer Wohnungsbesichtigung durch einen Mitarbeiter der Behörde ist durch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG gedeckt; sie darf schon deshalb nicht als Zugeständnis einer eheähnlichen Gemeinschaft gewertet werden. Es ist im Übrigen fraglich, ob bei einem Hausbesuch entscheidungserhebliche Tatsachen gefunden werden können, weil die Intimsphäre zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht ausgeforscht werden darf; insbesondere sind geschlechtliche Beziehungen für die eheähnliche Gemeinschaft nicht maßgeblich und dürfen auch nicht ermittelt werden.

LSG Sachsen-Anhalt - L 2 B 9/06 AS ER - Beschluss vom 22.04.2005
 
Ist doch besser vom amt, als ne beziehung zu zerstören wenn er für dich alles zahhlen muss, und er hat selbst kaum geld.


kann man so sehen,muss man aber nicht. warum sollte durch sowas ne beziehung zerstrört werden?...wenn einer mich nicht auffängt, in notzeiten,weiss nicht ob ich mit dem leben wollen würde. andersrum täte ichs ja genauso. und es muss ja nicht auf dauer so sein.😉

aber das prob der te ist ja auch erstmal gelöst.
 
Ergänzend zu meinem vorherigen Kommentar noch, hier die Anweisung zu Hausbesuchen in Bezug auf eheähnliche Gemeinschaften

2) Zur Feststellung einer Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft sind Informationen erforderlich, die nur
schwer im Wege eines Hausbesuches geklärt werden können. Aspekte, die für das Vorliegen einer Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft sprechen (§ 7 Abs. 3a) können in der Regel über die Angaben der Anlage VE auch ohne Hausbesuch festgestellt werden. Der Hausbesuch ist allenfalls bei Widerlegung der
Vermutung zur Indizienfeststellung erforderlich.

(9) Wegen der Verweigerung des Zutritts zur Wohnung als solcher
ist es nicht möglich, einen Leistungsanspruch nach § 66 SGB I zu
versagen, da für Hausbesuche keine Mitwirkungspflicht im Rahmen
des § 60 SGB I besteht. Es ist allenfalls möglich, die beantragte
Leistung abzulehnen, wenn der Sachverhalt nicht anderweitig aufgeklärt werden kann.

http://www.arbeitsagentur.de/zentra...tzestext-06-SGB-II-Traeger-Grundsicherung.pdf
 
Hallo,

ich wollte mich nochmal bei allen für ihre Antworten bedanken, es tut immer gut einmal in alle Richtungen zu denken und andere Perspektiven aufgezeigt zu bekommen, das fand ich sehr hilfreich.

Ich werde mich in naher Zukunft hier im Forum anmelden und noch über ein paar Themen, welche mich aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart beschäftigen, schreiben.

Dankeschön.

Anne
 

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