A
AnneLena8
Gast
Hallo liebe Forenhelfer,
ich habe bisher allein gelebt und nach 2 Jahren Umschulung und Praktikum eine befristete Arbeitsstelle bekommen. Dann lernte ich meinen Freund kennen und wir sind vor 3 Monaten in eine gemeinsame Wohnung gezogen.
Wir teilen die Kosten für Miete, Heizung, Strom, Telefon, Lebensmittel Hälfte-Hälfte , den Rest vom Gehalt hat jeder zu seiner freien Verfügung (getrennte Konten).
Mein befristeter Vertrag wird anscheinend nicht verlängert (Gerüchte in der Firma und erste Anzeichen) und ich wäre dann in 2 Monaten arbeitslos und müsste ALG 2 beantragen. Ich suche schon intensiv nach neuen Stellen, aber in meiner Branche ist hier nicht so leicht etwas zu finden, nicht mal Teilzeit oder 400 € Job, von Vollzeit ganz zu schweigen.
Mein Freund verdient 1000 € netto monatlich und bezahlt davon noch 140 € Fahrtkosten.
Ich habe unsere Daten in einen Hartz IV Rechner eingegeben und würde nur 185 € bekommen, wenn sein Verdienst angerechnet werden würde.
Gesamt 1045 € würden aber nicht reichen, um alle Kosten zu decken und ich habe schon schlaflose Nächte deswegen. Mein Freund hat auch monatliche Ratenzahlungen laufen.
Wir sind ja auch noch nicht so lange zusammen und ich kann nicht verlangen, dass er jetzt alles für mich bezahlt, bis ich einen neuen Job habe.
Im Internet habe ich folgendes gefunden:
Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen
länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen
Die vier Punkte treffen alle nicht zu und ich dachte, wir wären dann erst nach einem Jahr zusammen wohnen eine Bedarfsgemeinschaft?
Ich habe mein Problem in einem ALG 2 Forum geschildert, da wurde mir kurz und ein wenig böse geantwortet, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft wären und mein Freund für mich aufzukommen habe.
Was stimmt nun?
Vielen Dank für Eure Antworten.
ich habe bisher allein gelebt und nach 2 Jahren Umschulung und Praktikum eine befristete Arbeitsstelle bekommen. Dann lernte ich meinen Freund kennen und wir sind vor 3 Monaten in eine gemeinsame Wohnung gezogen.
Wir teilen die Kosten für Miete, Heizung, Strom, Telefon, Lebensmittel Hälfte-Hälfte , den Rest vom Gehalt hat jeder zu seiner freien Verfügung (getrennte Konten).
Mein befristeter Vertrag wird anscheinend nicht verlängert (Gerüchte in der Firma und erste Anzeichen) und ich wäre dann in 2 Monaten arbeitslos und müsste ALG 2 beantragen. Ich suche schon intensiv nach neuen Stellen, aber in meiner Branche ist hier nicht so leicht etwas zu finden, nicht mal Teilzeit oder 400 € Job, von Vollzeit ganz zu schweigen.
Mein Freund verdient 1000 € netto monatlich und bezahlt davon noch 140 € Fahrtkosten.
Ich habe unsere Daten in einen Hartz IV Rechner eingegeben und würde nur 185 € bekommen, wenn sein Verdienst angerechnet werden würde.
Gesamt 1045 € würden aber nicht reichen, um alle Kosten zu decken und ich habe schon schlaflose Nächte deswegen. Mein Freund hat auch monatliche Ratenzahlungen laufen.
Wir sind ja auch noch nicht so lange zusammen und ich kann nicht verlangen, dass er jetzt alles für mich bezahlt, bis ich einen neuen Job habe.
Im Internet habe ich folgendes gefunden:
Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen
länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen
Die vier Punkte treffen alle nicht zu und ich dachte, wir wären dann erst nach einem Jahr zusammen wohnen eine Bedarfsgemeinschaft?
Ich habe mein Problem in einem ALG 2 Forum geschildert, da wurde mir kurz und ein wenig böse geantwortet, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft wären und mein Freund für mich aufzukommen habe.
Was stimmt nun?
Vielen Dank für Eure Antworten.