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Bekomme ich ALG 2? Mit Freund zusammen gezogen

  • Starter*in Starter*in AnneLena8
  • Datum Start Datum Start
A

AnneLena8

Gast
Hallo liebe Forenhelfer,

ich habe bisher allein gelebt und nach 2 Jahren Umschulung und Praktikum eine befristete Arbeitsstelle bekommen. Dann lernte ich meinen Freund kennen und wir sind vor 3 Monaten in eine gemeinsame Wohnung gezogen.
Wir teilen die Kosten für Miete, Heizung, Strom, Telefon, Lebensmittel Hälfte-Hälfte , den Rest vom Gehalt hat jeder zu seiner freien Verfügung (getrennte Konten).

Mein befristeter Vertrag wird anscheinend nicht verlängert (Gerüchte in der Firma und erste Anzeichen) und ich wäre dann in 2 Monaten arbeitslos und müsste ALG 2 beantragen. Ich suche schon intensiv nach neuen Stellen, aber in meiner Branche ist hier nicht so leicht etwas zu finden, nicht mal Teilzeit oder 400 € Job, von Vollzeit ganz zu schweigen.

Mein Freund verdient 1000 € netto monatlich und bezahlt davon noch 140 € Fahrtkosten.

Ich habe unsere Daten in einen Hartz IV Rechner eingegeben und würde nur 185 € bekommen, wenn sein Verdienst angerechnet werden würde.
Gesamt 1045 € würden aber nicht reichen, um alle Kosten zu decken und ich habe schon schlaflose Nächte deswegen. Mein Freund hat auch monatliche Ratenzahlungen laufen.
Wir sind ja auch noch nicht so lange zusammen und ich kann nicht verlangen, dass er jetzt alles für mich bezahlt, bis ich einen neuen Job habe.

Im Internet habe ich folgendes gefunden:

Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen

länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

Die vier Punkte treffen alle nicht zu und ich dachte, wir wären dann erst nach einem Jahr zusammen wohnen eine Bedarfsgemeinschaft?

Ich habe mein Problem in einem ALG 2 Forum geschildert, da wurde mir kurz und ein wenig böse geantwortet, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft wären und mein Freund für mich aufzukommen habe.

Was stimmt nun?

Vielen Dank für Eure Antworten.
 
Hallo AnneLena,

dein Freund kann in seiner finanziellen Situation gar nicht für dich aufkommen. Denn er hat selbst nichts übrig.

Die 185 Euro sind das, was du zum Leben hast. Die Kosten für Wohnung und Heizung muss er in dieser Übergangszeit alleine tragen. Was ich auch nicht als Katastrophe erachte, denn wohnen müsste er auch ohne dich.

Bekommst du nicht erstmal Arbeitslosengeld?



@ rauhfusskrauz

Was ist bitte der Hintergrund deiner Frage?
 
Hallo Anne.

Soviel ich weiß, muss das Einkommen deines Freundes 1300.- netto überschreiten, dass du kein Hartz4 wegen BG bekommst und er für dich mit aufkommen muss.


Was anderes, hast du dich schon arbeitssuchend gemeldet? Du bist dazu verpflichtet 3 Monate vor Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages, sonst gibt's da auch noch eine Kürzung.
 
Hallo AnneLena,

dein Freund kann in seiner finanziellen Situation gar nicht für dich aufkommen. Denn er hat selbst nichts übrig.

Die 185 Euro sind das, was du zum Leben hast. Die Kosten für Wohnung und Heizung muss er in dieser Übergangszeit alleine tragen. Was ich auch nicht als Katastrophe erachte, denn wohnen müsste er auch ohne dich.


das sieht das amt aber anders...es wird ja alles hälftig geteilt, einnahmen und ausgaben...die schmeissen halt alles in einen pot, wenn man eben für sich gegenseitig einsteht.


Bekommst du nicht erstmal Arbeitslosengeld?
meine ich auch..



@ rauhfusskrauz

Was ist bitte der Hintergrund deiner Frage?

@TE
ich würde ,wenns soweit ist, beim amt vorbringen,das du noch nicht verlangen kannst, das er für dich fianziell einsteht. bei euch ist noch nichts gefestigt sozusagen. ich glaube aber , er muss dann unterschrieben,das er finanziell für dich nicht einsteht.
 
Dein Freund muss gar nicht für dich aufkommen, da ihr erst weniger als 1 Jahr zusammen lebt, denn das ist einer der Punkte, die erfüllt sein müssen

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

§ 7 SGB II Leistungsberechtigte

Und sämtlicher dieser Punkte sind bei euch nicht vorhanden, wie du selbst schon festgestellt hast, daher lasse dir auch nichts anderes einreden vom Amt oder sonst irgendwem.

Ansonsten würde ich dir empfehlen, dass du generell eine Beratungsstelle für Hartz IV Bezieher aufsuchst, denn die kennen die aktuelle Rechtssprechungen dazu und wissen, welche Vorgaben genau vorhanden sein müssen, damit das Einkommen deines Freundes auch tatsächlich Berücksichtigt werden sollte und ansonsten gilt für deinen Freund:

Er sollte nichts abgeben und nichts unterschreiben, wenn es vom Jobcenter bzw. von der Arge kommt!
 
ich hatte mit meiner minderjährigen tochter so ca. 1050€ einschließlich kindergeld.

die wohnung durfte nicht größer wie 60 m2 sein.

warum solltet ihr beide mehr geld zu verfügung haben?

ja vielleicht das die fahrtkosten als sonderausgaben angerechnt werden.
vielleicht bekommt ihr da mehr.
seine sonstigen zahlungen interessieren dem amt nicht!
miete eben aber da nur bis 60 m2 wenn ihr da noch eine größere wohnung habt siehts schlecht aus auf dauer.
ich hoffe für euch der §7 gilt.
bei mir ist auch das problem, wenn ich mal mit jemand zusammenziehe, dann liegt ich dem auf der tasche.
dann lieber 2 wohnungen 🙂
 
Würden sie in einer WG leben, wäre es wesentlich einfacher, dem Amt darzulegen, dass die beiden nicht gemeinsam wirtschaften und nicht gewillt sind, füreinander zu sorgen und einzutreten.

Sollte dies der Fall sein (deshalb mein Rat, darüber nochmals nachzudenken... vielleicht hast du die Situation im Eingangspost nicht genau beschrieben 🙂 ), seid ihr keine BG.

Was ist eigentlich mit ALG I? Das wäre vorrangig vor ALG II.
 
ich hatte mit meiner minderjährigen tochter so ca. 1050€ einschließlich kindergeld.

die wohnung durfte nicht größer wie 60 m2 sein.

warum solltet ihr beide mehr geld zu verfügung haben?

wenn man arbeitet hat man noch irgendwelche freibeträge


ja vielleicht das die fahrtkosten als sonderausgaben angerechnt werden.
vielleicht bekommt ihr da mehr.
seine sonstigen zahlungen interessieren dem amt nicht!
miete eben aber da nur bis 60 m2 wenn ihr da noch eine größere wohnung habt siehts schlecht aus auf dauer.
ich hoffe für euch der §7 gilt.
bei mir ist auch das problem, wenn ich mal mit jemand zusammenziehe, dann liegt ich dem auf der tasche.
dann lieber 2 wohnungen 🙂

dann liegst du nicht ihm auf der tasche, bist aber vom amt abhängig.....
 

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