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Bekomme eine Bypass OP und Fallmanager will es schriftlich

Andreas S.

Mitglied
Hallo,
Ich lag letzte Woche im Krankenhaus und bekam die Diagnose „Arterienverkalkung“ von der Bauchschlagader und drei Verschlüsse am Herz. Einen Herzinfarkt hatte ich bereits vor vier Jahren.
Nun bekam ich von meinem Fallmanager eine Einladung zum Vermittlungsgespräch und teilte ihm sofort telefonisch mit, dass ich im Krankenhaus liege und Bettruhe habe. Er verlangte von mir, dass ich ihm das schriftlich bringen soll. Ich sagte ihm, er soll sich an meinen Hausarzt wenden oder einen Arbeitsmediziner einschalten, da ich nicht in der Lage bin, mich zurzeit selbst darum zu kümmern. Das lehnte er ab und verlangt von mir, dass ich ihm eine schriftliche Bestätigung vom Krankenhaus schicken soll. Der Oberarzt und die Schwestern können es mir nicht schriftlich geben und haben auch keine Berechtigung, dem Fallmanager meine Krankenakte zukommen zu lassen.
Kommenden Freitag bekomme ich meine erste Bypass OP in der Hüfte und muss abwarten, was danach mit meinen Herzarterien gemacht werden kann. Dem Fallmanager teilte ich mit, das er sich mit dem Arbeitsmediziner auseinander setzen soll, weil nur er die weiteren Entscheidungen für meine Vermittlungsfähigkeit feststellen kann. Leider lehnte das der Fallmanager ab und sagte, ich soll mich selbst darum kümmern.
Stimmt das und hat er Recht ????
Die besten Grüße
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
C

ChrisBW

Gast
Ich verstehe das Problem nicht so ganz.

Das Krankenhaus soll denen ein Attest oder eine Bestätigung schicken, dass Du da bist und gut ist es.
 

Andreas S.

Mitglied
Die vom Krankenhaus sind der Meinung, das Amt soll sich an den Hausarzt oder Arbeitsmediziner wenden. Sie dürfen es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht tun.
Meine Frage ist folgende:
Ist der Fallmanager berechtigt, meine Krankenakte einzusehen, mir das Geld zu kurzen, weil ich zurzeit nicht vermittlungsfähig bin und kann er mir die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner verweigern?
Andreas
 
G

Gast

Gast
Dein Fallmanager scheint der letzte asoziale ... und Unmensch zu sein! In Deiner Situation kann niemand verlangen, das du Büroarbeit tätigst. Wenn du in einer Klinik bist, bist du arbeitsunfähig und stehst somit dem Abeitsmarkt für diese Zeit nicht zur Verfügung. Da kann sich dieses Rindvieh von Fallmanager nicht drüber hinwegsetzen, er hat es zu akzeptieren! Er kann sich, wie Du schon erwähnt hast mit dem arbeitsmedizinischen Dienst auseinandersetzen, nur dieser kann in Deinem akuten Zustand beurteilen, wie weiter zu verfahren ist! Was sich Dein Fallmanager anmaßt, grenzt schon an eine Straftat - Einen schwer kranken Menschen so zu behandeln, ist grob fahrlässig! Dein Beispiel zeigt wieder deutlich, wie asozial und unmenschlich dieses ganze Selektierungs-System Hartz-IV ist! Entschuldige die derben Worte, aber diese Ungerechtigkeit regt mich echt auf - Es müssen endlich andere Gesetze her, die mit dem GG konform sind - Hartz-IV ist eine Schande für Deutschland - Weil es nur der Ausbeutung und Gewinnbereicherung der Kapitalisten dient!

Ich wünsche Dir viel Glück und gute Besserung!
 
C

chrismas

Gast
Dann sage deinen behandelnden Ärzten einmal, sie sollen dir einzig und alleine einen Wisch über den Dauer deines Aufenthaltes ausstellen, ohne irgendwelchen Schnickschnack der Diagnose betreffend.

Das sind solche Schreiben die in der Regel so aus sehen:

Herr/Frau Name des Patienten ist bereits seit dem bla bla in unserer Klinik stationär aufgenommen und wird voraussichtlich bis zum bla bla bla auch in der Klinik bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift des Arztes inklusive Stempel der Klinik

Sollte sich dein Aufenthalt verlängern als dort angegeben, solltest du gleich wieder ein solches Schreiben verlangen.

Im übrigen brauchen die von der Arge nicht die Krankenakte, sondern nur eine Krankmeldung bzw. Bestätigung, dass du auch wirklich dort bist. Das kann aber nur das Krankenhaus bestätigen und nicht dein Hausarzt oder sonst irgendwer.

Nach deinem Aufenthalt wirst du sicherlich irgendwann eingeladen und anschließend wirst du sehr wahrscheinlich dazu aufgefordert, eine Schweigepflichtsentbindung für ein Amtsärztliches Gutachten vorgelegt bekommen. Damit erhält der Amtsarzt und nicht dein Sachbearbeiter dann Einsicht in deine Krankenakten.

Edit:

Und ja, ansonsten ist dein Sachbearbeiter im Recht, denn du bist für deine Krankmeldungen alleine verantwortlich und musst die eigenständig vorlegen.
 
A

Aloha

Gast
Nun bekam ich von meinem Fallmanager eine Einladung zum Vermittlungsgespräch und teilte ihm sofort telefonisch mit, dass ich im Krankenhaus liege und Bettruhe habe. Er verlangte von mir, dass ich ihm das schriftlich bringen soll.
Hallo Andreas,

sag einfach der diensthabenden Schwester, sie möge Dir bitte eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen. Auf dieser kann auch "bis auf weiteres" stehen, denn bei Entlassung wirst Du Dich ja eh umgehend bei deinem Fallmanager melden müssen!!
Die Bescheinigung lässt Du einfach durch Deinen Besuch an den Fallmanager schicken - oder (falls das nicht geht) Du bittest den Fallmanager um seine Fax-Nummer, lässt die Bescheinigung über den KH-Aufenthalt dann halt von einer netten Schwester einfach an ihn faxen - oder auch in den Postausgang legen - meistens geht das!

Ja, es ist Deine Pflicht, dem Fallmanager einen KH-Aufenthalt anzuzeigen - und zwar umgehend und sofort (sonst drohen wohl Leistungskürzungen).

Keinen Anspruch hat er aber auf Deine Akte oder Angabe einer Diagnose.
Auch eine Prognose kannst Du derzeit nicht abgeben, Du bist kein Arzt - Punkt.

Ich wünsche Dir gute Besserung und dass alles gut verläuft, die Medizin ist auf diesem Gebiet zum Glück sehr weit - und ich bin ganz sicher...

Du schaffst das!!!:blume:
 
G

Gast

Gast
Wenn jemand so eine Diagnose an den Kopf geworfen bekommt, denkt er bestimmt nicht als erstes an die ARGE!
Außerdem soll es vorkommen, das Menschen die ins Krankenhaus kommen eine zeitlang völlig unfähig sind sich irgendwie mitzuteilen, weil ihr Gesundheitszustand entsprechend schlecht ist! Das zeigt wieder eine massive Lücke im Ausbeutersystem Hartz-IV auf! Streicht man diesen Leuten das Geld sind sie doppelt bestraft, weil sie krank sind - Das muss man sich mal vorstellen - Und das nennt sich noch sozial - Armes Deutschland!
 

Tuesday

Aktives Mitglied
Hallo,

so sehr ich das System Hartz IV als Menschenunwürdig sehe, in diesem Fall hat der Fallmanager Recht.

Wenn du arbeitest und ins Krankenhaus kommst, bist du ebenfalls verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine Krankmeldung zu bringen. Da gibt es Formulare für, die auch in deinem Krankenhaus vorliegen müssen. Davon bekommst du eine Kopie, das Krankenhaus eine Kopie und die dritte Kopie musst du ans Arbeitsamt schicken. Da steht nur drauf, dass du im Krankenhaus bist. Die Diagnose steht nur auf deiner Kopie und auf der vom Krankenhaus. Das geht weder den Arbeitgeber noch das Arbeitsamt was an.

Wenn du nach deinem Krankenhaus-Aufenthalt nicht mehr in der Lage bist zu arbeiten, musst du EU-Rente beantragen und einige Gutachten über dich ergehen lassen. Das ist aber auch nicht anders, wenn man vorher gearbeitet hat.

Achte bitte auch darauf, dass Hartz IV sowieso gekürzt wird, wenn man im Krankenhaus ist. Die gehen netterweise davon aus, da man im Krankenhaus ernährt wird, braucht man das Geld für Lebensmittel nicht. Bevor man das verurteilt, muss man auch bedenken, dass nach sechs Wochen Krankheit die Krankenkasse einspringt und auch das nur 70 Prozent vom eigentlichen Lohn ist. Den Hartz IV Empfänger betrifft es eben sofort.


Tuesday
 
C

chrismas

Gast
Achte bitte auch darauf, dass Hartz IV sowieso gekürzt wird, wenn man im Krankenhaus ist. Die gehen netterweise davon aus, da man im Krankenhaus ernährt wird, braucht man das Geld für Lebensmittel nicht. Bevor man das verurteilt, muss man auch bedenken, dass nach sechs Wochen Krankheit die Krankenkasse einspringt und auch das nur 70 Prozent vom eigentlichen Lohn ist. Den Hartz IV Empfänger betrifft es eben sofort.
Das ist Unsinn und wurde bereits vom Bundessozialgericht für unzulässig erklärt und die Agentur für Arbeit hat auch eine entsprechende Anweisung raus gegeben, dass das nicht mehr angerechnet werden darf.

Außerdem erhalten Hartz IV Empfänger kein Krankengeld, ausgenommen, wenn sie sogenannte Aufstocker sind, aber auch dann wird das Krankengeld entsprechend auf den Hartz IV Bezug angerechnet, womit man wieder bei +- 0 wäre.

Hartz IV: Zurückerstattung der Krankenhaus-Kürzung
 
C

ChrisBW

Gast
Wenn jemand so eine Diagnose an den Kopf geworfen bekommt, denkt er bestimmt nicht als erstes an die ARGE!
Außerdem soll es vorkommen, das Menschen die ins Krankenhaus kommen eine zeitlang völlig unfähig sind sich irgendwie mitzuteilen, weil ihr Gesundheitszustand entsprechend schlecht ist! Das zeigt wieder eine massive Lücke im Ausbeutersystem Hartz-IV auf! Streicht man diesen Leuten das Geld sind sie doppelt bestraft, weil sie krank sind - Das muss man sich mal vorstellen - Und das nennt sich noch sozial - Armes Deutschland!
Das betrifft nicht nur Hartz4. Auch im normalen Arbeitsleben ist man verpflichtet innerhalb von 3 Tagen eine Krankmeldung beim Arbeitgeber einzureichen.
 

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