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Befristeter Probevetrag

Das stimmt so nicht. Die Probezeit darf 6 Monate nicht überschreiten.
Es ist ein Praktikum.
Im Gegensatz zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis gelten Praktikanten in der Regel nicht als Arbeitnehmer, sondern als Lehrling (Bundesarbeitsgericht (BAG) 2 AZR439/64).

Das Berufsbildungsgesetz (BBIG) besagt hierzu in Paragraph 20:

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.“
 
Nichtsdestotrotz darf die Probezeit keine 6 Monate überschreiten.
@sommervision,
kannst du hier bitte Aufklären, um was für ein Verhältnis es sich handelt ?

->
Danach durfte er in Probezeit bis 28.2.24 dort arbeiten.
dass die Ablauffrist nicht der 31.8.24, sondern der 30.9.24 lautet
Dies ist auch der Leitung des Pflegeheimes nicht aufgefallen.
Falls das mit den sechs Monaten zutreffen sollte und ich mir die Datums anschaue, könnte es sich um eine Verwechslung:
28.02 + 6 wäre der 31.08.
Wie soll er sich jetzt verhalten und was ist zu tun?
Ob die vier Wochen = 30.09. ein versehen waren oder Absicht.

Falls Absicht, muß dein Enkel noch vier Wochen arbeiten und das entsprechend der Agentur melden.

Kläre das bitte ab.

Denn einige User "stechen hier mächtig im Dunkeln",
denn das scheint wohl im Einzelfalle zu klären sein 🙂
 

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