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Befreiung von Rentenversicherung beim Minijob

  • Starter*in Starter*in Sx345
  • Datum Start Datum Start
Bei einem Einkommen von 450 Euro zahlst du 16,20 € Rentenversicherungsbeitag im Monat.
Dein AG zahlt 15% und du in der Regel 3,6%.
Klar dass sich dein AG die 15% sparen möchte, deshalb fragt er extra an bei dir.

FEHLINFO.

§ 172 Absatz 3 SGB VI.

Lässt sich die TE von der Versicherungspflicht befreien, muss der AG trotzdem 15 Prozent zahlen. Für ihn ist es ein Nullsummenspiel.
 
So mache ich das auch.
Ich zahle im Hauptjob die Beiträge zur Rentenversicherung.
Da bringt es mir nichts, im Minijob noch zusätzlich Beiträge zu zahlen, das macht später finanziell kaum einen Unterschied. Das Wichtige an der RV-Pflicht im Minijob ist die Anrechnung an die Rentenzeit, was allerdings schon durch meinen Hauptjob geschieht.

Sx345, du schreibst auch was von einem anderen Job, vielleicht ist es bei dir ähnlich?
Ich studiere hauptberuflich, also zahle ich da nichts ein. Ich habe wie bereits erwähnt eine Ausbildung gemacht und einige Monate darin gearbeitet. Ich habe noch e in gewisses Vermögen übrig. Aber ich weiß, ob es wegen des Studiums sinnvoll wäre, auf die RV zu verzichten. Man braucht als Student eigentlich jeden cent.
 
Ich habe das jetzt durchgerechnet. Ich müsste umgerechnet 19 € RV in die Kasse einzahlen. Danach würde ich etwa 395 € erhalten.
 
Ich studiere hauptberuflich, also zahle ich da nichts ein. Ich habe wie bereits erwähnt eine Ausbildung gemacht und einige Monate darin gearbeitet. Ich habe noch e in gewisses Vermögen übrig. Aber ich weiß, ob es wegen des Studiums sinnvoll wäre, auf die RV zu verzichten. Man braucht als Student eigentlich jeden cent.
Wenn du studierst und der Minijob damit dein einziger Job ist würde ich mich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. So wird dir die Zeit an die Rentenzeit angerechnet. Das ist meiner Meinung nach mehr wert, als die paar Euro, die du bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht mehr hättest.
 
Ich habe das jetzt durchgerechnet. Ich müsste umgerechnet 19 € RV in die Kasse einzahlen. Danach würde ich etwa 395 € erhalten.

Also ich würde einzahlen. Das gilt dann als Pflichtbeitragszeit, die auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden. Mit dieser kannst du dann mit 65 (statt mit 67) abschlagsfrei in Rente gehen. Plus den Reha und den Erwerbsminderungsrentenschutz aktuell.

Das Studium bringt dir zwar auch Anrechnungszeiten, die wirken sich aber nicht monetär auf die Rente aus und werden nur auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet (Rente ab 63 möglich, aber mit 14,4 Prozent Abschlag, wenn keine Schwerbehinderung bei Rentenbeginn).
 
Habe beschlossen, in die RV im job einzuzahlen.
Eine gute Entscheidung. Du kannst dem Arbeitgeber dann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mitteilen, dass du befreit werden möchtest, wenn du merkst, dass du das Geld brauchst. Du kommst dann nur nicht mehr zurück. Also entscheide das dann weise.
 
Eine gute Entscheidung. Du kannst dem Arbeitgeber dann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mitteilen, dass du befreit werden möchtest, wenn du merkst, dass du das Geld brauchst. Du kommst dann nur nicht mehr zurück. Also entscheide das dann weise.
So einfach geht das nicht. Diese Entscheidung gilt , solange das Arbeitsverhältnis dauert.
 

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