Auf https://www.anwalt.org/beerdigungskosten-wer-zahlt/ wird genau dieser Fall geschildert. Wenn die Kinder des Verstorbenen seine Erben sind (die geschiedene Mutter ggf. als Verwalterin des Erbes) müssen sie auch aus der Erbmasse die Kosten übernehmen.
Wird das Erbe ausgeschlagen, so ist der Bruder in der Pflicht - aber nur dann! Ohne Ausschlagung keine Verpflichtung des Bruders!
Zur Prüfung, ob verwertbares Erbe oder hauptsächlich nur Schulden vorhanden sind, gehören immer auch die Beerdigungskosten als mit einzubeziehende Schulden.
Wenn der Sterbefall schon ein paar Tage zurücklag und der Tote potentiell schon unter der Erde ist, darf aber die Frage erlaubt sein, wie teuer die Bestattung war, denn imho sollte jemand, der eh nix an Erbe hinterläßt, auch nicht grad das teuerste Begräbnis bekommen, mit Mahagonisarg und bezahltem Trauerredner und Musikkapelle. Wo ein Krematorium vorhanden ist, ist Einäscherung mit Bestattung in einem anonymen Urnenfeld meist die billigste Version, die kostet glaub ich um die 1000 Euro aufwärts.
Wer mal eine Bestattung mit allem Tamtam haben will, ohne daß die Hinterbliebenen das verweigern, sollte dafür lieber zu Lebzeiten eine Bestattungsversicherung in ausreichender Höhe abschließen.
Wird das Erbe ausgeschlagen, so ist der Bruder in der Pflicht - aber nur dann! Ohne Ausschlagung keine Verpflichtung des Bruders!
Zur Prüfung, ob verwertbares Erbe oder hauptsächlich nur Schulden vorhanden sind, gehören immer auch die Beerdigungskosten als mit einzubeziehende Schulden.
Wenn der Sterbefall schon ein paar Tage zurücklag und der Tote potentiell schon unter der Erde ist, darf aber die Frage erlaubt sein, wie teuer die Bestattung war, denn imho sollte jemand, der eh nix an Erbe hinterläßt, auch nicht grad das teuerste Begräbnis bekommen, mit Mahagonisarg und bezahltem Trauerredner und Musikkapelle. Wo ein Krematorium vorhanden ist, ist Einäscherung mit Bestattung in einem anonymen Urnenfeld meist die billigste Version, die kostet glaub ich um die 1000 Euro aufwärts.
Wer mal eine Bestattung mit allem Tamtam haben will, ohne daß die Hinterbliebenen das verweigern, sollte dafür lieber zu Lebzeiten eine Bestattungsversicherung in ausreichender Höhe abschließen.