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Beerdigungskosten ablehnen?

Chrry

Mitglied
Hallo,

der Bruder von meinem Vater ist vor einigen Tagen verstorben.. mein Vater hatte kaum Kontakt zu ihm und er wurde auch gar nicht darüber informiert.. jetzt ist er aber unsicher ob er die Kosten für die Bestattung übernehmen muss oder die ablehnen kann falls er als nächster Angehöriger benachrichtigt wird ?

Mein Onkel ist mit seiner Frau geschieden, seine Kinder sind nicht volljährig und Eltern sind auch verstorben...

Wie sieht’s aus? Kennt sich jmd damit aus?
Im Internet find ich nur komplizierte Beiträge...
Kann er die Bestattungskosten ablehnen und die Stadt übernimmt die oder geht das nicht?

Wäre über antworten sehr dankbar:)
LG
 

Sisandra

Moderator
Ob er wirklich die Beerdigungskosten ablehnen kann weiß ich nicht. Falls es etwas zu erben gibt, was ja in dem Fall als erstes die Kinder beträfe würde das wohl vom Erbe beglichen werden müssen.

Wartet doch einfach ab, ob jemand wegen der Beerdigungskosten auf deinen Vater zu kommt. Im Zweifel könnt ihr ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt führen. Das ist nicht so teuer und verschafft Klarheit.
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Atmet mal durch. Wenn ihr kaum Kontakt hattet , wisst ihr ja nicht , wie die finanzelle Situation ausssieht. Wie alt war denn der Bruder? Wer kümmert sich denn jetzt überhaupt um das ganze Prozedere der Beerdigung ? Vielleicht hatte der Bruder auch eine Versicherung , wo noch Geld bei rum kommt. Sollten sie auf euch zukommen , dann alles ausschlagen. Er wird schon irgendwie unter die Erde kommen bzw. ist er ja schon vielleicht.
 

Stachel

Aktives Mitglied
Dein Vater ist als nächster Angehöriger bestattungspflichtig, das hat mit dem Erbe erstmal relativ wenig zu tun. Sollte er sich nicht darum kümmern, wird das Ordnungsamt deinen Onkel bestatten lassen und dann die Rechnung an deinen Vater schicken.

Je nach Bundesland mit oder ohne Strafe. Es ist relativ egal ob man viel oder wenig Kontakt hatte, wenn man der nächste Angehörige ist, ist man erstmal dran. Ich würde mich also fix darum kümmern, auch weil mit jedem Tag Liegekosten entstehen.

Der Staat übernimmt nur die Kosten wenn der Verstorbene und die Angehörigen mittellos sind
 
K

kasiopaja

Gast
Dein Vater ist als nächster Angehöriger bestattungspflichtig, das hat mit dem Erbe erstmal relativ wenig zu tun. Sollte er sich nicht darum kümmern, wird das Ordnungsamt deinen Onkel bestatten lassen und dann die Rechnung an deinen Vater schicken.
Der Bruder ist aber nicht der nächste Angehörige. Das sind die Erben, nämlich die Kinder des Toten. Somit müssen die, bzw. deren Vormund, sich damit herumschlagen.

Sowohl mit dem Erbe, als auch mit der Beerdigung.
 

Stachel

Aktives Mitglied
Der Bruder ist aber nicht der nächste Angehörige. Das sind die Erben, nämlich die Kinder des Toten. Somit müssen die, bzw. deren Vormund, sich damit herumschlagen.

Sowohl mit dem Erbe, als auch mit der Beerdigung.

Nicht unbedingt. Wenn genug Erbe vorhanden ist, um die Beerdigung zu bezahlen dann ist das so korrekt. Dann geht das aber von der Erbmasse.

Wenn allerdings nicht genug Erbe vorhanden ist, dann sieht das anders aus. Minderjährige Kinder haben meistens keine Einnahmen. Damit sind sie raus aus der Sache und es geht wieder zum nächsten Angehörigen. Da wären wir wieder beim Bruder.
 
K

kasiopaja

Gast
Nicht unbedingt. Wenn genug Erbe vorhanden ist, um die Beerdigung zu bezahlen dann ist das so korrekt. Dann geht das aber von der Erbmasse.

Wenn allerdings nicht genug Erbe vorhanden ist, dann sieht das anders aus. Minderjährige Kinder haben meistens keine Einnahmen. Damit sind sie raus aus der Sache und es geht wieder zum nächsten Angehörigen. Da wären wir wieder beim Bruder.
Der kann das Erbe ausschlagen, dann ist er auch raus.
 

Stachel

Aktives Mitglied
Der kann das Erbe ausschlagen, dann ist er auch raus.
Nein, dass ist einfach nur falsch. Du bleibst trotzdem bestattungspflichtig, auch wenn du das Erbe ausschlägst.

Ich zitiere mal aus dem Gesetz für BW

[h=6]§ 31
Bestattungspflichtige[/h](1) Für die Bestattung müssen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) sorgen. Für die Reihenfolge der Verpflichteten gilt § 21 Abs. 3 entsprechend.
(2) Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt, so hat die zuständige Behörde diese anzuordnen oder auf Kosten der Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen, wenn die Verstorbenen nicht einem anatomischen Institut zugeführt werden.
Selbst wenn der TE nicht in BW wohnt, das ist bundeseinheitlich gleich. Wie du siehst steht da NICHTS von irgendwelchem Erbe. Ich weiß das zufällig, weil ich früher mit so etwas zu tun hatte. Wenn er der nächste Verwandte mit Einkommen ist, ist er dran. Egal ob er das Erbe annimmt oder nicht. Und dabei spielt es auch keine Rolle wie viel oder wenig Kontakt man hatte.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Nein, dass ist einfach nur falsch. Du bleibst trotzdem bestattungspflichtig, auch wenn du das Erbe ausschlägst.

Ich zitiere mal aus dem Gesetz für BW



Selbst wenn der TE nicht in BW wohnt, das ist bundeseinheitlich gleich. Wie du siehst steht da NICHTS von irgendwelchem Erbe. Ich weiß das zufällig, weil ich früher mit so etwas zu tun hatte. Wenn er der nächste Verwandte mit Einkommen ist, ist er dran. Egal ob er das Erbe annimmt oder nicht. Und dabei spielt es auch keine Rolle wie viel oder wenig Kontakt man hatte.
Bin froh, dass Du das hier schreibst. Genau so ist es, wir haben es selbst so erlebt bzw. die Bestattungskosten mussten übernommen werden, auch ohne Erbannahme, wir haben ein eventuelles Erbe auch ausgeschlagen. Die gesamten Bestimmungen weichen von Bundesland zu Bundesland manchmal ein wenig ab, so hat es uns der Rechtspfleger bei Gericht gesagt, aber was trotz Erbausschlagung bleibt, das ist die Bestattungspflicht.
 

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