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Beerdigung Kosten

  • Starter*in Starter*in Verzweifelte111
  • Datum Start Datum Start
Da ist ein anderes Beerdigungsunternehmen tätig geworden, das ich nicht beauftragt habe und mein Bestatter hat sie dort abgeholt und das steht da auch drauf.

Ein anderes Beerdigungsunternehmen ist tätig geworden, welches Du nicht beauftragt hast?
Wer hat das denn beauftragt?
Wenn Du nicht der Auftraggeber warst, wieso geht dann die Rechnung an Dich?
 
Ein anderes Beerdigungsunternehmen ist tätig geworden, welches Du nicht beauftragt hast?
Wer hat das denn beauftragt?
Wenn Du nicht der Auftraggeber warst, wieso geht dann die Rechnung an Dich?
Das weiß ich nicht. Sie wurde schon weggeschaft, als mir ihr Tod mitgeteilt wurde durch die Polizei. Ich sehe es auch nicht ein, dass ich das bezahlen soll.
 
Frage bitte unbedingt und sofort beim Beerdigungsunternehmen nach, wer die Beerdigung zu welchen Konditionen beauftragt hat.
Wenn Du nicht der Auftraggeber bist, dann frage ich mich ernsthaft, ob Du die Kosten so und in der Höhe vor allem tragen musst.

Wenn Du bestattungspflichtig bist, ist es trotzdem kein Freifahrtschein, Dir Kosten aufzudrücken, die Du so überhaupt nicht in Auftrag gegeben hast.

Das ist ja immer so ein Dilemma, keiner zeigt sich gerne "knausrig" bei einem Todesfall, das ist auch eine Kopfsache. Und natürlich auch eine Frage der Mittel, ich kann keine Beerdigung ausrichten für 4000,- Euro, wenn ich gar nicht das Geld dafür habe. Mal ganz profan jetzt gesagt, derjenige, der der Todesfall ist, der merkt es nicht mehr, ob er ein Seidenhemd oder ein Leinenhemd auf dem letzten Weg bekommt. Das soll jetzt nicht gefühllos sein, aber ob ich einen Kiefernsarg für mehrere Tausend oder einen einfachen Sarg für eine Feuerbestattung wähle ... es hat schon was damit zu tun, was ich berappen kann.
 
Hallo Verzweifelte,
mein Beileid erstmal.
Schau mal hier, das ist zwar in Berlin, aber vielleicht kannst du da einfach mal anrufen
und dich erkundigen:

Und hier noch das Formular, allerdings auch aus dem Bundesland Berlin, aber die sind sicher
überall ähnlich. Vielleicht kannst du dir dieses herunterladen?
Unter "Formulare" kannst du es dir herunterladen.
Wünsche dir alles Gute.
 
Bitte erkundige Dich sehr genau, ob Du wirklich die Kosten tragen musst.
Wenn Du niemanden beauftragt hast und auch kein Geld hast , könnte es sein, dass der Staat für die Beerdigung aufkommen muss.
 
Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen.
Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.
Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen.
Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben.
Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der >Unterhaltspflicht zu betrachten:
Viele Bestatter beerdigen sozial nur nach Zusage des Amtes, du wirst wohl auf den Kosten sitzenbleiben.
Ist kein Einzelfall, viele Bestatter wie wir auch machen das gar nicht mehr, weil die Ämter oft nicht zahlen.
Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Anspruch darauf, dass die Beerdigungskosten vom Sozialamt übernommen werden.
Für eine derartige Beerdigung hat sich der Begriff „Sozialbegräbnis“ eingebürgert.
Wer als Angehöriger auf diese Hilfe zurückgreifen möchte, muss einen entsprechenden Antrag gemäß § 74 XII Sozialgesetzbuch beim zuständigen Sozialamt stellen.
Dem Antrag sind umfangreiche Dokumente beizufügen.
  • Dokumente über die regelmäßigen Einkünfte, wie Lohnabrechnung oder der Rentenbescheid.
  • Übersicht über die monatlichen Belastungen einschließlich Mietvertrag und eventuell Kontoauszüge.
  • Beleg über Unterhaltsverpflichtung, zum Beispiel gegenüber Studierenden oder sich in der Ausbildung befindlichen Kindern.
  • Die Prüfung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund tritt das Sozialamt häufig in Vorlage. Sollte sich jedoch im Nachhinein herausstellen, dass kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht, stellt das Amt die verauslagten Kosten dem Antragsteller in Rechnung.
 
Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen.
Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.
Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen.
Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben.
Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der >Unterhaltspflicht zu betrachten:
Viele Bestatter beerdigen sozial nur nach Zusage des Amtes, du wirst wohl auf den Kosten sitzenbleiben.
Ist kein Einzelfall, viele Bestatter wie wir auch machen das gar nicht mehr, weil die Ämter oft nicht zahlen.
Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Anspruch darauf, dass die Beerdigungskosten vom Sozialamt übernommen werden.
Für eine derartige Beerdigung hat sich der Begriff „Sozialbegräbnis“ eingebürgert.
Wer als Angehöriger auf diese Hilfe zurückgreifen möchte, muss einen entsprechenden Antrag gemäß § 74 XII Sozialgesetzbuch beim zuständigen Sozialamt stellen.
Dem Antrag sind umfangreiche Dokumente beizufügen.
  • Dokumente über die regelmäßigen Einkünfte, wie Lohnabrechnung oder der Rentenbescheid.
  • Übersicht über die monatlichen Belastungen einschließlich Mietvertrag und eventuell Kontoauszüge.
  • Beleg über Unterhaltsverpflichtung, zum Beispiel gegenüber Studierenden oder sich in der Ausbildung befindlichen Kindern.
  • Die Prüfung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund tritt das Sozialamt häufig in Vorlage. Sollte sich jedoch im Nachhinein herausstellen, dass kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht, stellt das Amt die verauslagten Kosten dem Antragsteller in Rechnung.

Ja, das ist ja bereits geklärt, dass sie bestattungspflichtig ist. Darum gehts auch gar nicht.

Und am Sozialamt ist sie ja auch dran, da hängt es noch an den erforderlichen Formularen/Anträgen.

Sie bekommt eine Rechnung über 4000 Euro über Leistungen, die sie wohl gar nicht selber in Auftrag gegeben hat. Soviel muss kein sogenanntes "Sozialbegräbnis" kosten. Wir haben es selbst durch.
 
Der Anwalt nützt einem da gar nichts, weil eine angemessene Bestattung von Angehörigen vorzunehmen und zu tragen ist. Das SozialAmt ist zum jetzigen Zeitpunkt die erste Anlaufstelle, damit der Antrag in die Gänge kommt.

4000 hört sich jetzt erstmal viel an, ist aber im üblichen Rahmen bei einer Feuerbestattung.
 
4000 hört sich jetzt erstmal viel an, ist aber im üblichen Rahmen bei einer Feuerbestattung.

Aber nicht, wenn Du auf die Kosten achten musst und extra eine Sozialbestattung besprichst, die ist so um die 2000 Euro bei einer Feuerbestattung und 3000 Euro rum bei einer Erdbestattung.
Eine Grenze nach oben gibt es nicht ... je nachdem, wie prall Dein Geldbeutel halt ist.
 

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