Das ist leider so nicht richtig., also nicht in dieser Eindeutigkeit bzw. Allgemeingültigkeit. Wenn der Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel enthält, muss die TE bei Auszug renovieren. Das sollte sie zunächst mal klären. Außerdem hat sie - wenn ich das richtig verstanden habe - intensivst geraucht, so dass die Wände vergilbt sind. Das ist auch keine normale Abnutzung mehr und wäre ebenfalls zu hinterfragen. Aber eben auch, ob nicht doch normales Überstreichen ausreicht.
Nicht intensivst geraucht aber eben 18 Jahre in der Wohnung geraucht, Resultat ist das selbe: vergilbte Wände und vielleicht muss Nikotinsperre drauf. Das macht die Renovierung teuer und da bin ich eben auch besser dran, das von einem Unternehmen machen zu lassen. Ich und meine Freunde können das nicht fachgerecht leisten. Da ich eine unrenovierte Wohnung übernommen habe und eine darauf beruhende sittenwidrige Erlassung von einer Monatskaltmiete in Höhe von 120 € hatte, kann ich mir zumindest einen Teil des Geldes vom Vermieter wiederholen. Aber ich bin erstmal auf der sicheren Seite wenn ich es mache andernfalls würde ich, so glaube ich bei der Vonovia gerade durch das Rauchen in eine Schadensersatzklage rennen. Ist mit einem Anwalt schon abgeklärt einziger Unterschied: ER sagt ich soll es drauf ankommen lassen. Das trau ich mich aber nicht. (Durch den Studienabbruch und die lange Krankheit 2017 hatte ich einen geplatzten Studienkredit am Hals und musste in die Privatinsolvenz) - Auch ein Grund warum ich das Geld noch nicht zusammen hab und immernoch hier wohne.