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Bedrohungsszenario durch Nachbar

Aber wenn das für dich alles noch erträglich ist, dann ist es ja gut. Da hat jeder eine andere Schmerzgrenze; meine wäre erreicht und ich wollte das nicht. Erst recht, wenn ich selber noch andere mentale Krücken habe. Ich wäre da weg. Die 7.000 Euro halte ich nach wie vor für unrealistisch und für ein Vermieter-Wunsch-Szenario. Wünschen können die sich viel, dazu ist man als Mieter aber nicht verfplichtet. Dazu hätte ich mich beim Mieterverein schlau gemacht, genauso, ob und wie stark ich die Miete kürzen kann, da der Vermieter offensichtlich ein sicheres Wohnen nicht gewährleisten kann.

Mietkürzung ist schwierig, da der Vermieter ablehnt und weder Mieterverein noch meine Rechtsschutz das Thema mit dem Nachbarn abdecken. Das Thema existiert seit einem Jahr und ich hab eine Rechtsschutz seit Februar. Der Mieterbund hat für Rechtsangelegenheiten ähnliche Wartezeiten wie die Rechtsschutz: Es wird nichts übernommen, dessen Ursache vor dem Abschluss oder teilweise 3 Monate nach Vertragsabschluss auftritt.
 
Mietkürzung ist schwierig, da der Vermieter ablehnt und weder Mieterverein noch meine Rechtsschutz das Thema mit dem Nachbarn abdecken. Das Thema existiert seit einem Jahr und ich hab eine Rechtsschutz seit Februar. Der Mieterbund hat für Rechtsangelegenheiten ähnliche Wartezeiten wie die Rechtsschutz: Es wird nichts übernommen, dessen Ursache vor dem Abschluss oder teilweise 3 Monate nach Vertragsabschluss auftritt.

Ja, aber die RA vom Mieterverein können dir sagen, wie die rechtliche Situation aussieht, auch wenn sie dich nicht vor Gericht vertreten werden. Wenn du dir sicher bist, auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, dann kannst du gegenüber deinem Vermieter ganz anders auftreten.

Für ein evtl Gerichtsprozess musst du dann Beratungshilfe und Prozess-Kostenhilfe beantragen. Dazu kommt es dann aber wahrscheinlich gar nicht.

Auch Vermieter sind nicht blöd. Wahrscheinlich weiss dein Vermieter ganz genau, dass er diese seine Forderungen nicht durchsetzen könnte. Aber solange kein Gegenwind kommt, kann er es ja probieren...
 
Mietkürzung ist schwierig, da der Vermieter ablehnt
Was lehnt der Vermieter ab? Dass du die Miete kürzt?
Dazu musst du den doch nicht fragen, denn klar bekommst du dann eine ablehnende Antwort. Mach dich beim Mieterbund schlau, wieviel du runtergehen kannst, damit du rechtssicher bist und dann machst du das. Fertig!
und weder Mieterverein noch meine Rechtsschutz das Thema mit dem Nachbarn abdecken. Das Thema existiert seit einem Jahr und ich hab eine Rechtsschutz seit Februar. Der Mieterbund hat für Rechtsangelegenheiten ähnliche Wartezeiten wie die Rechtsschutz: Es wird nichts übernommen, dessen Ursache vor dem Abschluss oder teilweise 3 Monate nach Vertragsabschluss auftritt.
Das wäre ein völlig neues Vorgehen, sofern sich da nicht kürzlich etwas geändert hat - und ehrlich gesagt gehe ich davon nicht aus. Der Mieterbund nimmt i. d. R. genau solche Streitigkeiten zum Anlass, um Mitglieder zur Mitgliedschaft zu bewegen. Einzig wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist sieht das anders aus, und das ist hier ja gar nicht der Fall. Ich würde mich da an deiner Stelle noch einmal informieren. Ein simpler Anruf hilft.
 
Okay, das kannte ich bisher anders.
Um in Erfahrung zu bringen, ob und wieviel du Miete kürzen kannst könntest du im Forum von wer-weiß-was.de im Unterforum Recht --> Mietrecht mal nachfragen. Da tummeln sich auf Mietrecht spezialisierte Anwälte und auch der ein oder andere Mitarbeiter eines Mietervereins. Vielleicht haben die ja noch eine Idee.
 
Alternative zum Mieterverein wäre eine anwaltliche Erstberatung. Erkundige Dich einfach mal bei einem Mieteranwalt unverbindlich nach den Kosten dafür.
 
Was die Renovierung betrifft, schon mal an die Rechtsprechung des BGH gedacht? Nix mit Renovierung bei Auszug.
 
Was die Renovierung betrifft, schon mal an die Rechtsprechung des BGH gedacht? Nix mit Renovierung bei Auszug.
Das ist leider so nicht richtig., also nicht in dieser Eindeutigkeit bzw. Allgemeingültigkeit. Wenn der Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel enthält, muss die TE bei Auszug renovieren. Das sollte sie zunächst mal klären. Außerdem hat sie - wenn ich das richtig verstanden habe - intensivst geraucht, so dass die Wände vergilbt sind. Das ist auch keine normale Abnutzung mehr und wäre ebenfalls zu hinterfragen. Aber eben auch, ob nicht doch normales Überstreichen ausreicht.
 

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